Nebenberuflich selbstständiger Rentner

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larc
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Nebenberuflich selbstständiger Rentner

Beitragvon larc » 04.08.2023, 12:15

Hallo,

ich war bis zum 31.07.2023 hauptberuflich selbstständig und bin seit 01.08.2023 Rentner (KVdR).
Ab 01.08.2023 werde ich meine selbstständige Tätigkeit nur noch nebenberuflich und in sehr geringem Umfang (max. ca. 8 Std. pro Monat) ausüben.
Eine Gewerbeabmeldung zum 31.07.2023 ist nicht sinnvoll, da ich noch bis Ende 2023 zwar kleinere Einnahmen aber auch fixe Betriebskosten haben werde, die fiskalisch erfasst werden müssen. Ich rechne daher nicht mit einem positiven Ergebnis für diese 5 Monate.

Ich bot meiner GKV an, eine BWA sowie eine Erträgnisaufstellung meiner Bank zum 31.07.2023 vorzulegen. Sie möchte aber offensichtlich lieber eine nachgelagerte Einzelfallprüfung durchführen und könnte 2024 u.U. zum dem aus meiner Sicht unzutreffendem Ergebnis kommen, dass ich weiterhin hauptberuflich selbstständig gewesen bin.

Meine GKV hat mit dazu mitgeteilt, dass die Beiträge aus meinem künftigen Arbeitseinkommen (EUR 0,00) vorläufig festgesetzt wurden. Sobald mein Einkommensteuerbescheid für 2023 vorliegt, werden die Beiträge anhand meines tatsächlichen Einkommens rückwirkend für das entsprechende Jahr neu berechnet.

Kann ich für die Beitragsbemessung nicht eine Abgrenzung meiner Einkünfte bis zum 31.07.2023 fordern?
Gibt es eine verbindliche Bemessungsgrundlage bzgl. Zeitaufwand und Einnahmen aus einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit als Rentner?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

Czauderna
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Re: Nebenberuflich selbstständiger Rentner

Beitragvon Czauderna » 04.08.2023, 13:01

Hallo,
wenn du als pflichtversicherter Rentner noch (weiterhin) Arbeitseinkommen hast, dann gilt eine Freigrenze von 169,75 € mtl. für 2023 - hier ein Link dazu - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/krankenversicherung-rentner-versorgungsbezuege-einkommen-renten.html
So, wie geschildert wird es schwierig werden, der Kasse zu vermitteln, warum eine Abmeldung der hauptberuflichen Tätigkeit zum 31.07.2023 nicht sinnvoll ist - .....da ich noch bis Ende 2023 zwar kleinere Einnahmen aber auch fixe Betriebskosten haben werde, die fiskalisch erfasst werden müssen. Ich rechne daher nicht mit einem positiven Ergebnis für diese 5 Monate.
auch wenn Du damit rechnest, so muss es ja trotzdem nicht dazu kommen.
Die Kasse sieht dich offenbar sowieso nicht als hauptberuflich Selbständiger - es geht nur um das Einkommen. Ich meine, wenn du der Kasse nachweisen kannst, dass du mit Beginn deiner Rente, also dem 01.08.2023 wesentlich weniger Arbeitseinkommen hattest - damit meine ich die zeitliche Zuordnung des Arbeitseinkommens, dann wird auch die Kasse den Schnitt zum 01.08.2023 machen.
Gruss
Czauderna


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