Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Krefelder
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Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon Krefelder » 18.08.2023, 09:33

Hallo zusammen,
wahrscheinlich wurde dieses Thema schon mal hier besprochen, ich habe allerdings nichts passendes dazu gefunden.
Meine Frau möchte ihre Job kündigen und Hausfrau/Mama in Vollzeit sein. Daher hat sie dann keine Einkünfte mehr.
Ich bin privat versichert.
Es bleibt also nur die Option privat oder freiwillig krankenzuversichern.
Ich habe schon mehrfach im Netz dazu gelesen, dass es unterschiedliche Satzungen der KVen zu den Beiträgen gibt. Die meisten legen 50% des Einkommens des Ehegatten als Grundlage, andere nur den Mindestbeitrag. Allerdings glaube ich, dass dies alles ältere Artikel sind. 2018 gab es mal einen Richterspruch vom BSG dazu.
Kennt sich hier jemand genauer aus? Gibt es noch KVen mit Satzungen, die nur den Mindestbeitrag verlangen oder ist die Anrechnung des Partner Gehalts jetzt überall Standard? Vielen Dank für eure Hilfe!

Czauderna
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Re: Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon Czauderna » 18.08.2023, 10:34

Hallo , und willkommen im Forum
Ja, so ist es - bei dieser Konstellation (Ein Ehepartner/in in der PKV und der/die andere freiwillig in der GKV), wird die Beitragsberechnung nach folgendem Muster vorgenommen .
Beispiel 1 -
Ehegatte 1 (GKV) kein eigenes Einkommen
Ehegatte 2 (GKV) mtl. Bruttoeinkommen 5000,00 €
Zugrunde gelegt werden hier jeweils 50% der beiden Einkommen - hier also 2500,00 €
Die Obergrenze bildet aber 50% der Beitragsbemessungsgrenze ( 4.987,50€), demnach 2493,75 € -
ergo muss der GKV-Ehegatte Beitrag nach 2493,75 € entrichten.

Beispiel 2 -
Ehegatte 1 (GKV) mtl. Einkommen 1000,00 €
Ehegatte 2 (PKV) mtl. Einkommen 1000,00 €
Zugrunde gelegt werden hier jeweils 50% beider Einkommen, also insgesamt 1000,00 €,
Da es aber eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze gibt, die in 2023 bei 1.131,67 € liegt, muss der GKV-Ehegatte hier nach diesem Einkommen seinen Beitrag entrichten.

Man könnte jetzt noch weitere Beispiele aufzeigen, ich denke aber, dass erst mal die beiden genügen werden.

Gruss
Czauderna

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Re: Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon Krefelder » 18.08.2023, 13:52

Ist das eine allgemeingültige Regelung nach dem BSG Urteil 2018? Sprich die Ausnahmen davon gab es nur vor 2018?

ratte1
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Re: Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon ratte1 » 18.08.2023, 16:29

Hallo,

die Beiträge freiwilliger Mitglieder werden seit 2009 von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nach einheitlichen Grundsätzen berechnet s.h: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... lieder.pdf .
Eine davon abweichende Satzungsregelung bei einzelnen Krankenkassen gibt es nicht mehr.
Zu dem hier angefragten Sachverhalt siehe § 2 Abs.4 der o.a. Beitragsgrundsätze.

MfG

ratte1

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Re: Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon Krefelder » 19.08.2023, 09:22

Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Das hat mir sehr geholfen.
Wieder mal sieht man, die Recherche im Internet kann
auch in die Irre führen, wenn man überwiegend veraltete Berichte zu einem Thema findet.

Racer76
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Re: Freiwillige KV Ehefrau, ohne Einkommen - Ehegatte privat versichert

Beitragvon Racer76 » 01.09.2023, 18:12

Wenn der Ehemann z.B. durch Elternteilzeit in die Versicherungspflicht fallen würde, wären alle anderen Familienmitglieder über die Familienversicherung mitversichert. Dies wäre u.U. eine deutlich günstigere Variante.
Über eine große Anwartschaft könnte sich der Ehemann dann die Türe offen halten, später wieder in die PKV ohne Gesundheitsprüfung zurück zu kehren.


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