Frage zur Anwartschaft in GKV.

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Klaus1324
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Frage zur Anwartschaft in GKV.

Beitragvon Klaus1324 » 03.09.2023, 11:40

Hallo.
Mein Sohn wird Beamtenanwärter in einem Bundesland. ist da dann beihilfeberechtigt. Er wird darum dann in die PKV wechseln.
Würde aber gern in der GKV bleiben. Hätte aber dann den gesamten GKV Beitrag ohne Arbeitgeberbeteiligung zu tragen.
In diesem Bundesland ist jetzt die Pauschale Beihilfe in Vorbereitung. Wann und ob ist noch offen. Darum meine Frage.
Gibt es für einen solchen Fall vielleicht eine Anwartschaftsversicherung in der GKV das man bei Start der Pauschalen Beihilfe als freiwilliges Mitglied aufgenommen werden kann.
Vielen Dank

Czauderna
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Re: Frage zur Anwartschaft in GKV.

Beitragvon Czauderna » 03.09.2023, 18:23

Hallo und willkommen im Forum
Nein, das gibt es, meines Wissens nach nicht, lasse mich aber da gerne von den (aktiven) Experten aufklären. Umgekehrt wird ein Schuh draus, d.h. in der GKV verbleiben und wenn die Regelung eingeführt wird entscheiden, ob man in der GKV verbleibt oder trotzdem in die PKV wechselt.
Gruss
Czauderna

Klaus1324
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Re: Frage zur Anwartschaft in GKV.

Beitragvon Klaus1324 » 03.09.2023, 19:29

Hallo.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei 1500 € ist der GKV Beitrag für ihn etwa 230€ im Monat
Der PKV Beitrag für die 2 Anwärterjahre etwa 70€ im Monat
Für die zwei Jahre in der GKV etwa 5500€ und in der PKV rund 1700 €. Das wären 3800 € mehr wenn er zwei Jahre abwarten würde.
Wenn man genau wüsste das die Regelung kommt könnte man entscheiden. Aber kommt sie nicht hätte man besser gewechselt und das Geld gehabt.
Darum meine Frage der Anwartschaft die der GKV bestimmt ein junges Mitglied erhalten würde und bei dem auch später keine geringen Beiträge anfallen.
Weil es ja die Anwartschaft bei anderem Personenkreis auch gibt.
MfG Klaus1324

Saxum
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Re: Frage zur Anwartschaft in GKV.

Beitragvon Saxum » 03.09.2023, 23:15

Meines Wissens nach, Nein. Die Wechselmöglichkeiten bzw. die Mitgliedschaft in einer GKV richten sich ja nach bundesgesetzlichen Regelungen bzw. den Ausführungen im SGB V.

Ist tatsächlich ein Verbleib in der GKV gewünscht und man spekuliert auf die pauschale Beihilfe, dann muss man tatsächlich wohl dieses Geld „in die Hand nehmen“.

Ich glaube das einzige „dumme“ Manöver wäre für mich als Laie die vorsätzlich eine schwere grobe vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu leisten und sich innert der X Jahres Frist rauswerfen zu lassen. Absolut keine Gewähr für so etwas und es ist auch nicht zu billigen, weil man damit richtig Mist baut wenn es doch zu einem Verbleib in der PKV kommt und/oder die Rückkehr doch nicht klappt. Es ist absolut nicht zu empfehlen.

Nachdem man zum Beamten auf Probe ernannt worden ist, hat man ja nochmals die Möglichkeit auf die Öffungsaktion wenn diese erforderlich wäre.

Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht:

- beruflich bedingter Auslandsaufenthalt,
- Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
- Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie
- Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten.

Sie ist ausgeschlossen wenn weiterhin anspruchsberechtigte Familienmitglieder vorhanden sind, über die man in die Familienversicherung kommen konnte.

Ein (vorübergehender) wechsel in die PKV erzeugt keinen Anspruch auf eine Anwartschaft, zudem die bundesgesetzlichen Regelungen es ja ohnehin nicht zulassen.

Daher ist die Empfehlung von Czauderna die Beste, wenn man in der GV bleiben möchte und spekulieren will. Eine Wahrscheinlichkeit für die Pauschale Beihilfe oder „wann“ diese kommen würde kann wohl keiner konkret sagen.

GS
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Re: Frage zur Anwartschaft in GKV.

Beitragvon GS » 04.09.2023, 00:57

Hallo @klaus1234,

im Grunde hat Czauderna schon die in eurem Fall passende Antwort gegeben, der ich mich damit auch anschließe.

Vielleicht noch ein Aspekt, der auf den Anspruch an die GKV als 'solidarische Krankenversicherung' eingeht. Wer so argumentiert wie du
Klaus1324 hat geschrieben:Hallo.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei 1500 € ist der GKV Beitrag für ihn etwa 230€ im Monat
Der PKV Beitrag für die 2 Anwärterjahre etwa 70€ im Monat
Für die zwei Jahre in der GKV etwa 5500€ und in der PKV rund 1700 €. Das wären 3800 € mehr wenn er zwei Jahre abwarten würde. [...]
hätte doch in der GKV eigentlich gar nichts verloren, weil diese Denke doch eher unsolidarisch ist.

Es sei denn, du verstehst Solidarität so, wie manche Evangelikale in den USA die Frömmigkeit.

Oder wie ein pfälzischer Pastor über seine Schäfchen befand:
"Beese Leit, awwa gudd kadoolisch!"

Nimm es als Wort zum Sonntag, gesprochen am frühen Montag :mrgreen:

Gruß
von GS


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