Blockfrist

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Conny
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Blockfrist

Beitragvon Conny » 13.09.2023, 13:35

Hallo zusammen,
auf meine Anfrage bei der Krankenkasse zur Blockfrist habe u.a. folgende Info erhalten.

Auf die Höchstanspruchsdauer werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld geruht hat (z.B. durch den Bezug
von Arbeitsentgelt, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld) oder für die das Krankengeld versagt wurde, angerechnet.

Meine Frage dazu: Was bedeutet „angerechnet“?

Zudem wurde mir mitgeteilt, dass mein Höchstanspruch auf Krankengeld am 19.2.24 bei andauernder medizinisch
begründeter Arbeitsunfähigkeit erschöpft ist.

Meine Blockfrist begann am 20.4.21. Wenn ich bis zum 21.4.24 die 546 Tage Krankengeld nicht ausschöpfe, beginnt danach wieder ein Krankengeld-Anspruch von max. 546 Tage?
Besten Dank für eure Hilfe!!
Gruß Conny

Czauderna
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Re: Blockfrist

Beitragvon Czauderna » 13.09.2023, 13:59

Hallo und willkommen im Forum
"angerechnet" bedeutet, dass diese Zeiten als Bezugszeiten zählen und damit auf die Gesamtleistungsdauer von maximal 78 Wochen (546 Tage) eben angerechnet werden.
Richtig, wenn die 78 Wochen innerhalb der maßgebenden Rahmenfrist nicht ausgeschöpft werden, beginnt eine neue Blockfrist, was in deinem Fall dann der 22.04.2024 wäre. Allerdings steht dein Leistungsende (19.02.2024)schon fest, wenn du weiterhin arbeitsunfähig sein solltest.
Hattest du die Kasse speziell angefragt, denn normalerweise melden sich die Kasse in laufenden Fällen erst, wenn etwas der 480. Tag erreicht ist.
Gruss
Czauderna

Conny
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Re: Blockfrist

Beitragvon Conny » 13.09.2023, 14:36

Hallo Czauderna,
lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe bei der KK meine Blockfrist angefragt, da ich keine durchgehende Krankmeldungen habe. Ich versuche immer wieder zu arbeiten und nehme auch meinen Urlaub.

Meine Krankengeldhöchstanspruchsdauer wäre bei durchgehender AU am 19.2.2024 erschöpft. Wenn ich aber hin und wieder arbeite und Urlaub nehme, dann verschiebt sich doch das Datum der Krankengeldhöchstanspruchsdauer nach hinten?,
so dass ich wahrscheinlich die 546 Tage innerhalb der Blockfrist nicht ausschöpfe.
Das Wort „angerechnet“ verunsichert mich jetzt, da ich hin und wieder Arbeitsentgelt beziehe.
Ist es also so, dass sich in meinem Fall das Datum 19.02.24 verschiebt, sobald ich arbeite oder meinen Urlaub nehme.
Vielen lieben Dank für deine geduldige Antworten.
Gruß

Czauderna
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Re: Blockfrist

Beitragvon Czauderna » 13.09.2023, 15:22

Hallo,
um etwas zu präzisieren - Arbeitsentgeltfortzahlung während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit werden angerechnet, weil da Krankengeldanspruch besteht, der aber eben wegen der Entgeltfortzahlung ruht.
Arbeitsentgelt während eines Urlaubs wird nicht angerechnet, auch wenn in dieser Zeit eigentlich Arbeitsunfähigkeit vorläge, diese aber nicht attestiert .
Ja, es ist so, wenn du zwischen den Arbeitsunfähigkeitszeiten arbeitest oder eben Urlaub nimmst, dass sich dadurch das Ende deines Leistungsanspruchs innerhalb der Blockfrist immer weiter nach hinten verschiebt und dies dann ggf. dazu führt, dass sich eine neue Blockfrist anschließt und dort wieder für maximal 78 Wochen Krankengeldanspruch besteht. Das natürlich nur dann, wenn sich an deinem Versicherungsstatus (krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/in) nichts ändert.
Gruss
Czauderna

Conny
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Re: Blockfrist

Beitragvon Conny » 13.09.2023, 15:28

Danke für die ausführliche Antwort.
Jetzt ist mir alles klar.
LG Conny

Conny
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Re: Blockfrist

Beitragvon Conny » 13.09.2023, 18:27

Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Bekommt mein Arbeitgeber auf Nachfrage bei der Krankenkasse Auskunft über meine Blockfrist (Dauer, Ende)?
Sicherlich kannst du mir auch diese Frage aus dem Stegreif beantworten. Besten Dank.
LG Conny

Czauderna
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Re: Blockfrist

Beitragvon Czauderna » 13.09.2023, 19:47

Conny hat geschrieben:Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Bekommt mein Arbeitgeber auf Nachfrage bei der Krankenkasse Auskunft über meine Blockfrist (Dauer, Ende)?
Sicherlich kannst du mir auch diese Frage aus dem Stegreif beantworten. Besten Dank.
LG Conny

Hallo,
nein, bekommt er nicht - das ist eine Sache, die nur zwischen Krankenkasse und Versicherten abläuft.
Ich wüsste auch nicht, was da für den Arbeitgeber von Bedeutung wäre.
Gruss
Czauderna


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