Einstufung hauptberuflich selbständig bei KVdR
Verfasst: 27.09.2023, 15:20
Ich werde demnächte Rente beziehen und damit Mitglied in die KVdR (Voraussetzungen sind erfüllt).
Für mich unklar ist aber, ob pflichtversichert oder freiwillig.
Ich werde zu Rentenbeginn ca. folgende Einkünfte haben:
Rente 6000
Selbständige Tätigkeit 40000
Vermietung 25000
Kapitalerträge 10000
Die Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zum Begriff hauptberuflich selbständig habe ich gelesen.
Demnach wird eine hauptberufliche Selbständigkeit zunächst angenommen, wenn das Arbeitseinkommen 75% der Bezugsgröße übersteigt. Das ist bei mir ja gegeben (die anderen Kriterien wie Arbeitnehmer, Arbeitszeit sind nicht gegeben).
Es wird aber weiterhin ausgeführt: "..es ist zu ermitteln, ob der Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Arbeitseinkommen bestritten wird." Das "deutlich überwiegend" wird dann noch spezifziert als "mindestens 20% über den weiteren Einnahmen". Dies ist ja bei mir nicht der Fall.
Sehe ich es also richtig, dass ich nicht hauptberuflich selbständig bin sondern plichtversichert in der KVdR. Damit würden dann auch die Einkünft aus Vermietung und Kapitalerträgen nicht für die Beitragsberechnung herangezogen.
Für mich unklar ist aber, ob pflichtversichert oder freiwillig.
Ich werde zu Rentenbeginn ca. folgende Einkünfte haben:
Rente 6000
Selbständige Tätigkeit 40000
Vermietung 25000
Kapitalerträge 10000
Die Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zum Begriff hauptberuflich selbständig habe ich gelesen.
Demnach wird eine hauptberufliche Selbständigkeit zunächst angenommen, wenn das Arbeitseinkommen 75% der Bezugsgröße übersteigt. Das ist bei mir ja gegeben (die anderen Kriterien wie Arbeitnehmer, Arbeitszeit sind nicht gegeben).
Es wird aber weiterhin ausgeführt: "..es ist zu ermitteln, ob der Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Arbeitseinkommen bestritten wird." Das "deutlich überwiegend" wird dann noch spezifziert als "mindestens 20% über den weiteren Einnahmen". Dies ist ja bei mir nicht der Fall.
Sehe ich es also richtig, dass ich nicht hauptberuflich selbständig bin sondern plichtversichert in der KVdR. Damit würden dann auch die Einkünft aus Vermietung und Kapitalerträgen nicht für die Beitragsberechnung herangezogen.