Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt

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DerGerd
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Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt

Beitragvon DerGerd » 29.09.2023, 11:22

Guten Morgen zusammen,

ich bin Gerd, 46, und seit etwa 20 Jahren privat versichert.

In den letzten Jahren hat sich mein Leben ziemlich auf den Kopf gestellt: ich bin geschieden, mein Kind (6) lebt bei mir.
Ich bin an mehreren Firmen direkt bzw. indirekt beteiligt (das genaue Konstrukt folgt gleich) und arbeite dort momentan Vollzeit.
Da ich mehr Zeit für die Betreuung benötige, möchte ich das gerne weitgehend ruhen lassen und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis in Teilzeit wechseln - ich brauche momentan einfach die geregelteren Verhältnisse was Urlaub etc. angeht und noch ein paar Rentenpunkte sind auch kein Fehler. Zudem ist natürlich die GKV, in der ich mein Kind mitversichern könnte, vorteilhaft.

Ich bin alleiniger geschäftsführender Gesellschafter in der - nennen wir sie - "A GmbH". Aus der A GmbH zahle ich mir ein monatliches Gehalt, dieses liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Natürlich könnte ich die Höhe für einen Wechsel in die GKV jederzeit reduzieren oder die Zahlung komplett einstellen.

Die "A GmbH" ist an folgenden GmbHs beteiligt:

"B GmbH"
Beteiligungshöhe 1/3. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 3 Geschäftsführern.

"C GmbH"
Beteiligungshöhe 50%. Die B GmbH hat eine Handvoll Angestellte und ich bin hier einer von 2 Geschäftsführern.

Daneben gibt es noch die "D GmbH" an der die "A GmbH" NICHT beteiligt ist. Stattdessen bin ich hier einer von 2 geschäftsführenden Gesellschaftern und halte 50%. Die "D GmbH" ruht von ihrer Geschäftstätigkeit und das wird auch so bleiben.

Der Zeitaufwand für die jeweiligen Firmen sieht so aus:
A GmbH - ein paar Verwaltungstätigkeiten, 2 Stunden im Monat, Firmenwagen.
B GmbH - man trifft sich einmal im Monat für strategische Entscheidungen, ansonsten bin ich da zeitlich nicht eingebunden. 3 Stunden im Monat.
C GmbH - hier arbeite ich momentan Vollzeit, allerdings kann und würde ich das dann reduzieren auf etwa 20 Stunden im Monat. Die Zeiten kann ich mir auch frei einteilen.
D GmbH - ist inaktiv, monatlicher Zeitaufwand unter 1 Stunde.

Aus genannten Gründen und da die Firmen alle auch keine Goldesel sind, ist ein sozialversicherungspflichtiges Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis (ca. 80 Stunden im Monat) angestrebt. Allerdings möchte ich die Firmenbeteiligungen und die Geschäftsführerschaft in der genannt eingeschränkten Form beibehalten.
Der überwiegende Zeitanteil läge also in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ebenso würde dort der überwiegende Teil des Gehalts ausgezahlt. Aus der A GmbH käme dann lediglich ein kleiner Zuschuss bzw. gar nichts und der Firmenwagen.

Meine Frage daher an die Experten hier im Forum: ist der Wechsel in die GKV in dieser Form ein gangbarer Weg oder gibt es Hinderungsgründe?

Vielen Dank!

Gruß
Gerd

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt

Beitragvon Czauderna » 29.09.2023, 17:41

Hallo und willkommen im Forum
aufgrund der geschilderten Verhältnisse (Anteilseigner und Status als GmbH-Geschäftsführer) wird es nicht zu einer Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer kommen und der Wechsel in die GKV nicht möglich sein.
Solange du deine derzeit hauptberufliche selbständige Tätigkeit nicht extrem verringerst/veränderst, wirst du für die Kasse hauptberuflich selbständig bleiben. Natürlich zählt am Ende des Tages die Entscheidung der gewählten Krankenkasse, aber ich denke, dass diese Entscheidung unter den bekannten Kriterien nicht positiv für dich ausfallen wird.
Gruss
Czauderna

DerGerd
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Re: Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt

Beitragvon DerGerd » 30.09.2023, 15:36

Hallo Czauderna,

danke für die Begrüßung und die Antwort.
Genau das habe ich ja vor, die hauptberuflich selbständige Tätigkeit extrem verringern und stattdessen hauptberuflich angestellt sein. Kannst du einschätzen woran es genau hapern würde? Ich ging davon aus, dass es passen sollte wenn ich aus der angestellten Tätigkeit das deutlich überwiegende Gehalt beziehe und die deutlich überwiegende Zeit investiere?

Gruß
Gerd

Czauderna
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Re: Wechsel PKV -> GKV bei etwas komplexeren Firmenkonstrukt

Beitragvon Czauderna » 30.09.2023, 16:17

Hallo,
meine Antwort resultiert jetzt aus meiner Zeit ( bis 2016), als ich noch beruflich (GKV-Kassenmitarbeiter) mit solchen Entscheidungen befasst war.
A) durch den Umstand, dass du alleiniger Stimmanteilseigner bist und GmbH-Geschäftsführer, liegt dafür schon eine hauptberufliche Selbständigkeit vor, die für diese GmbH. nur dann nicht bestehen würde, wenn du kein GmbH-Geschäftsführer mehr wärest oder/ deine Stimmanteile unter 50% liegen würden und keine Sperrminorität bestehen würde.
B)wenn es keine Sperrminorität gibt, stünde dem Grunde nach hier nichts gegen die Annahme einer nicht hauptberuflichen Tätigkeit
C) Stimmanteile müssten unter 50 % liegen und keine Sperrminorität, dann läge auch für diese Tätigkeit keine hauptberufliche Tätigkeit vor
D) Grundsätzlich gilt auch hier bei einer Beteiligung von 50 % die hauptberufliche Tätigkeit, aber soweit ich weiß, gilt das inzwischen nicht mehr unbedingt.
Mir ist klar, dass sich die Kriterien zur Beurteilung der hauptberuflichen Tätigkeit von GmbH-Geschäftsführern in den letzten Jahre etwas verändert hat, deshalb sollten sie noch andere, aktive Experten/innen dazu zu Wort melden und ggf. korrigieren.
Gruss
Czauderna


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