Kann während Krankengeldbezug Krankenversicherung stoppen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Holger
Beiträge: 2
Registriert: 02.10.2023, 22:47

Kann während Krankengeldbezug Krankenversicherung stoppen

Beitragvon Holger » 02.10.2023, 23:42

Hallo,

Folgendes Problem:

45 jähriger arbeitet in einer WfbM, und ist nun seit 3 Monaten krankgeschrieben von der Krankenkasse bekommt er Krankengeld.
Nun wurde er vom Arbeitgeber (Werkstatt) darüber informiert er soll sich wegen seiner länger andauernden Krankheit
um Weiterführung der Krankenversicherung kümmern!
Er weiß nicht ob er gesetzlich Pflicht oder freiwillig versichert ist,könnte es damit zutun haben?
Er wahr nie auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig ging somit mit 30 in eine WfbM.
Er bekommt keine Grundsicherung oder ähnliche Leistungen worüber er dann versichert werden könnte.
Wie ist die Aufforderung vom Arbeitgeber einzuordnen?


Vielen Dank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Kann während Krankengeldbezug Krankenversicherung stoppen

Beitragvon Czauderna » 03.10.2023, 08:06

Hallo und willkommen im Forum
Das ist etwas unklar. Er war Arbeitnehmer und während dieser Beschäftigung trat eine Arbeitsunfähigkeit ein. Als Arbeitnehmer war/ist er krankenversicherungspflichtig, sonst hätte er kein Krankengeld bekommen. Warum soll er sich jetzt um seine Krankenversicherung kümmern?
Hat das Beschäftigungsverhältnis geendet?
Wenn ja, warum und zu welchem Datum?
Solange er Krankengeld bekommt wird seine Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt, selbst wenn während des Krankengeldbezugs das Beschäftigungsverhältnis enden sollte.
Mein Rat - den Arbeitgeber und/oder die Krankenkasse kontaktieren und eine Klärung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna

Holger
Beiträge: 2
Registriert: 02.10.2023, 22:47

Re: Kann während Krankengeldbezug Krankenversicherung stoppen

Beitragvon Holger » 04.10.2023, 21:22

Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Das ist etwas unklar. Er war Arbeitnehmer und während dieser Beschäftigung trat eine Arbeitsunfähigkeit ein. Als Arbeitnehmer war/ist er krankenversicherungspflichtig, sonst hätte er kein Krankengeld bekommen. Warum soll er sich jetzt um seine Krankenversicherung kümmern?
Hat das Beschäftigungsverhältnis geendet?
Wenn ja, warum und zu welchem Datum?
Solange er Krankengeld bekommt wird seine Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt, selbst wenn während des Krankengeldbezugs das Beschäftigungsverhältnis enden sollte.
Mein Rat - den Arbeitgeber und/oder die Krankenkasse kontaktieren und eine Klärung vornehmen lassen.
Gruss
Czauderna


Sorry fürs späte antworten!

Also es ist vielleicht etwas komplizierter!?
Er ist behindert und ist in einer WfbM Werkstatt (Teilhabe am Arbeitsleben) die durch das Versorgungsamt bezahlt wird.
Derjenige der ihn darauf hingewiesen hat ist in Urlaub, sein Kollege kann oder will nichts dazu sagen!
Ich persönlich vermute das die Kostenübernahme(Er sucht gerade den Bescheid) endet bzw. ausläuft, und er ab Zeitpunkt X seine Krankenversicherung selber zahlen soll! Normalerweise hat laut seiner Aussage die Werkstatt sich um die Weiterbeantragung der Teilhabe gekümmert, er hat nur Unterschrieben!
Gruss Holger


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 48 Gäste