Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

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MichaelG
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Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 12.10.2023, 21:05

Ich hatte dieses Thema hier schon einmal dargelegt vor einigen Monaten und auch mit Czauderma besprochen aber es ergeben sich noch einige Fragen über Sachverhalte die mir noch nicht ganz schlüssig sind.

Ich bin ab November pflichtversichert weil ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe die Karte wurde mir schon zugeschickt, der Hintergrund dafür ist, das ich noch vor Beginn des 55 Lebensjahres in die GKV zurück kehren möchte denn bis 2004 war ich privat versichert danach in Deutschland nicht mehr versichert.Demzufolge wenn ich nicht handeln würde müsste ich in die PKV zurück.
Durch die Arbeitsaufnahme erübrigt sich das nun aber es bleibt die Frage wie der Ablauf ist denn ich möchte den Job nicht machen bzw nur solange wie nötig ein Monat würde da schon ausreichen und wie gebe ich der GKV bekannt das ich dann nach Kündigung nicht mehr pflichtversichert bin sondern das ich freiwillig versichert sein möchte was durch die obligatorische Annschlussversicherung ja gesetzlich geregelt ist soweit ich das richtig verstanden habe ?

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon Czauderna » 13.10.2023, 09:41

Hallo,
ja, richtig - durch die Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit muss der Arbeitgeber eine Anmeldung bei der (gewählten) GKV-Kasse vornehmen. Endet die Krankenversicherungspflicht, z.B. wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und weist der/die Betroffene keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nach, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung, d.h. die Mitgliedschaft bei der GKV-Kasse bleibt erhalten und wird als "freiwillige" Versicherung weitergeführt.
Worauf ich aber noch hinweisen möchte ist Folgendes - Theoretisch genügt sogar nur 1 Tag Pflichtmitgliedschaft in der GKV, allerdings, und da kommt es eben auch auf die Kasse an, wenn in Fällen wie dem deinigen, eine Beschäftigung nach bereits einem Monat endet, dann könnte schon der Verdacht auftauchen, dass das mit der Beschäftigung, sagen wir mal nicht ganz "hasenrein" war. Da wurde auch schon mal etwas genauer hingeschaut, natürlich auch beim Arbeitgeber, in den Arbeitsvertrag und es wurden auch schon mal Stellenbeschreibungen eingefordert. Wenn sich da herausgestellt hat, dass das alles nur Fake gewesen ist, dann erfolgte die Stornierung und aus war es mit der einfachen Rückkehr in die GKV.
Wie geschrieben, muss nicht sein, kann aber.
Ich gehe mal davon aus, dass bei dir und deiner Beschäftigung alles "wasserdicht" ist.
Gruss
Czauderna

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 13.10.2023, 14:36

Hallo Czaauderna

der Arbeitgeber und die Beschäftigung sind natürlich hasenrein und völlig legal, da werden die kein Haar in der Suppe finden können nur ist die Frage wenn ich nach einem Monat schon aufhöre ob die nicht mir ans Bein pissen können weil sie mir ja unterstellen könnten ich hätte das AV nur begonnen um in die GKV zurück zu kommen ?Der Arbeitgeber weiss ja davon gar nix für den bin ich ein ganz normaler Arbeitssuchender.Wobei ich zahle ja dann als freiwillig versichertes Mitglied weiter.

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon Czauderna » 13.10.2023, 15:07

Hallo,
nein, wenn alles sauber abläuft und ggf. auch nachprüfbar ist, dann kann die Kasse nichts wollen. Sie kann sich ihren Teil denken, aber rechtlich kann sie nichts machen.
Gruss
Czauderna

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 14.11.2023, 22:04

Jetzt hat sich bei mir eine wichtige Änderung ergeben bin jetzt seit gestern in D und hätte morgen am 15.11.23 anfangen sollen zu arbeiten war heute dort beim Arbeitgeber aber es sei keine Arbeit vorhanden.Man müsse die Datierung des Vertrages noch etwas verschieben.Der Vertrag wurde auf den 01.10.23 datiert wurde aber in beiderseitigem Einvernehmen auf den 15.11.23 verschoben (telefonisch) das heisst es gibt eigentlich keinen gültigen Arbeitsvertrag, eine Krankenversicherunsgpflicht für mich von seiten des Arbeitgebers tritt nicht ein.Das heisst ich bin auch nicht versichert die AOK Karte liegt seit September hier herum aber nützt ja nix.Wenn es jetzt nicht schnell zum Abschluss eines neuen Vertrages kommt bin ich ganz schön in der Bredouille denn bis zu meinem 55 Geburtstag sind es noch etwas mehr als 2 Wochen.Was am besten tun in diesem Fall abgesehen von der Suche nach einem anderen Arbeitgeber ?

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon Czauderna » 15.11.2023, 08:32

Hallo,
ja, das ist schlecht - ohne Anmeldung durch einen Arbeitgeber tritt keine Krankenversicherungspflicht ein und damit auch keine Mitgliedschaft in der GKV. Was sagt denn die AOK dazu ?
Aus meiner Sicht muss ein Arbeitgeber her und die Beschäftigung muss vor deinem Geburtstag beginnen.
Ich bin jetzt kein Arbeitsrechtler, aber wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, wieso kann dann der Arbeitgeber diesen mündlich korrigieren und dann nicht erfüllen ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 15.11.2023, 09:53

Danke für die rasche Antwort

bei der AOK war ich noch nicht gewesen das wäre der letzte Schritt wobei mir die dann das gleiche sagen werden das ich einen Arbeitgeber brauche und das in 2 Wochen zu schaffen ist eine harte Nuss.
Der Vertrag war auf den 01.10.23 datiert wobei ich dann wegen medizinischer Behandlungen auf den 15.11.23 verschoben habe,ich habe ihn angerufen er war einverstanden es kam keine Kündigung was er ja hätte machen können und er hatte mich vor 2 Wochen noch angerufen und wir haben den 14.11.23 als Termin ausgemacht und da stellte sich heraus das der 15.11.23 als Antrittstermin nicht in Frage kommen würde weil er im Moment keine Arbeit hätte.Auf meine Frage ob ich denn versichert sei antwortete er da müsse ich mich vorerst selbst drum kümmern das heisst das wohl kein Vertrag besteht also der alte nicht mehr gültig ist.

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 15.11.2023, 20:48

Man sagte mir heute ich soll mit dem Arbeitsvertrag zur AOK gehen da dieser noch bindend ist aber ob mir das etwas bringt ?

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon Czauderna » 16.11.2023, 08:41

Hallo,
MichaelG hat geschrieben:Man sagte mir heute ich soll mit dem Arbeitsvertrag zur AOK gehen da dieser noch bindend ist aber ob mir das etwas bringt ?


wer ist "man" ?.
Das betrifft das Arbeitsrecht, ob da die AOK als Krankenkasse hilfreich sein kann, das weiss glaube ich weniger, aber schaden kan es nix.
Gruss
Czauderna

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 16.11.2023, 09:04

Das sagte mir ein Anwalt da ich ja bereits bei der AOK angemeldet wurde und der müsste mir nun die GKV auch zahlen weil der Vertrag bindend ist da er das aber nicht will, soll ich zur AOK gehen mit dem Vertrag laut Anwalt.

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon MichaelG » 16.11.2023, 10:12

Aber es gibt was neues gerade kam die Nachricht von der Firma, das es am Montag los geht somit bin ich erst mal drinnen.

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Re: Verweildauer GKV bis zur Anschlussversicherung

Beitragvon Czauderna » 16.11.2023, 11:14

Hallo,
na, dann sollte ja alles klar sein.
Gruss
Czauderna


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