Krankenkassenbeiträge auf Abfindung: Wechsel in andere GKV oder sogar PKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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gittazi
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Krankenkassenbeiträge auf Abfindung: Wechsel in andere GKV oder sogar PKV?

Beitragvon gittazi » 29.10.2023, 11:08

Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung: Ich erhalte im nächste Jahr 100.000 Euro als Abfindung für einen Aufhebungsvertrag und bin mit meiner Tochter aktuell freiwillig gesetzlich kranken versichert (mehr als 70.000,- brutto). Ich bin ledig.

Ich habe diese hilfreiche Unterseite bereits entdeckt: https://www.finanztip.de/gkv/k…nbeitrag-auf-abfindungen/

Ich erhalte die Abfindung als Einmalzahlung. Danach würde ich vielleicht erstmal einige Monate nicht arbeiten, eine Sperre beim ALG II ist für mich dabei nicht von Relevanz. Ich wäre dann aber auch nach Wirksamwerden des Aufhebungsvertrags freiwillig versichert.


Laut meiner bisherigen Erkenntnisse ist die Abfindung für maximal zwölf Monate beitragspflichtig (§ 158 SGB III). Laut der Tabelle hinter dem Link oben würden bei mir 45% der Abfindung heran gezogen (§ 158 Abs. 2 Nr. 3), also immerhin 45.000,- Euro. Geht es dann um 16% von 45.000,- Euro, also 7.200,- Euro oder wie rechnet man das?


Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Handhabt das jede GKV gleich oder wäre es Zeit für einen Wechsel in eine GKV, die hier besonders wenig bei der Abfindung heran zieht? Noch ist die Auszahlung der Abfindung mehr als drei Monate in der Zukunft, so dass ich noch fristgemäß in meiner GKV kündigen könnte.

2. Ist es Zeit für einen Wechsel in eine PKV? Da ich deutlich unter 55 bin und in der Zukunft auch mal 12 Monate reduziert unter der Beitragsbemessungsgrenze von 60.000,- brutto arbeiten würde, wäre ein Rück-Wechsel in die GKV für mich sicherlich machbar. Oder ich bleibe in der PKV. Meine Tochter müsste dann natürlich mit Wechseln.


Was denkt Ihr? Ich bin froh um gute Ratschläge. :)

heinrich
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Re: Krankenkassenbeiträge auf Abfindung: Wechsel in andere GKV oder sogar PKV?

Beitragvon heinrich » 29.10.2023, 16:04

die Daimler BKK hat eine schöne Seite zu Abfindungen.

https://www.mercedes-benz-bkk.com/versi ... bfindungen


ich will aber dennoch versuchen, die komplexen Fragen bei ABfindungen zu speziell deinem Fall zu beschreiben.

ok 45.000 sind beitragspflichtig.

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten = nichts davon beitragspflichtig

wurde die Kündigungsfrist um 7 Monate nicht eingehalten = höchstens 7 Monate beitragspflichtig.
Sind die 45.000 aber früher (als hier die 7 Monate) "verbraucht", dann besteht nur die kürzere Zeit Beitragspflicht.

Was heißt "verbraucht".
Hast Du ein Brutto von z. B 9.000 gelten 45000 in 5 Monaten verbraucht (45000 : 9 = 5 Monate)

Es gilt der kürzeste Zeitraum (Günstigkeitsregelung für DICH)

Nehmen wir also weiter an, dass bei Dir nur 5 Monate Beitragspflicht besteht.

Dann wird diese 5 Monate nur aus der Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze) der Beitrag berechnet.
Diese beträgt derzeit pro Monat 4987,50 sowie ab Jan 2024 5175 EUR.

Welcher Beitragssatz gilt:
der allgemeine (14,6 oder 14,0 %).... es ist der ermäßigte von 14,0.
Dazu kommt der Zusatzubeitragssatz der jweiligen Krankenkasse. Durchschnitt 1,6 %.
Dazu kommt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Bei einem Kind = 3,4
ALSO 14,0 + 1,6 + 3,4 = 19 % (nicht 16 %).

Also: 5175 EUR x 19 % = 983,25 EUR und das für 5 Monate (in meinem Beispiel).

zu Frage 2:
privat oder gesetzlich: das ist ne Glaubenssache


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