RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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svenmae
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RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon svenmae » 30.11.2023, 07:39

RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Hallo,

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Aus Gesundheitsgruenden möchte ich und meine Frau (Filipina) nach Deutschland zurückkehren und wieder in die GKV aufgenommen werden.
Ich bin 2010 ins nicht europäische Ausland gezogen und hatte das damals meiner GKV mitgeteilt.
2018 habe ich meine Frau im Ausland geheiratet (Filipina) und unsere Heiratsurkunde wird in Deutschland anerkannt.
Ich bin 54 Jahre alt. Kann ich und meine Frau in die GKV aufgenommen werden und was ist zu tun um das zu ermöglichen?
Was ist wenn wir am Anfang keine Arbeit finden können? Können wir dennoch in die GKV?
Stimmt es das ich mit 55 Jahren nicht mehr in die GKV zurück kann?

VIELEN DANK FUER IHRE HILFE

Fried
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Re: RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon Fried » 30.11.2023, 11:44

Hallo,

kurz und knapp: Einfach die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der Krankenkasse anzeigen, bei der du zuletzt in Deutschland gesetzlich versichert warst (Suchmaschine: "Anzeige zur Pflichtversicherung § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V"). Die Altersgrenze gilt für die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht. Die Familienversicherung kann nach Anerkennung der Ehe durchgeführt werden.

Viele Grüße

Fried

svenmae
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Re: RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon svenmae » 01.12.2023, 01:13

Hallo Fried,

vielen Dank für deine Antwort.
Weißt du woher die information kommt mit den 55 Jahren und auf welchen Fall es eigentlich zutrifft? Ich höre immer wieder davon und es beunruhigt erheblich. Ich lebe seid 13 Jahren in Neuseeland und bin hier im öffentlichen system Krankenversichert (public health system keine private Versicherung). Ansonsten war ich ab und zu für Reisen in einer Reise Krankenversicherung. Kann das irgendwelche Probleme für die Rückkehr in die GKV bereiten? Sollte ich bereits von hier aus die Krankenkasse kontaktieren bevor ich in Deutschland einreise? Ich werde alles aufgeben in Neuseeland und dauerhaft nach Deutschland zurückkehren deshalb möchte ich nichts falsch machen insbesondere zum Thema Krankenkasse. Hoffentlich kannst du das verstehen.

Liebe Grüße

Fried
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Re: RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon Fried » 01.12.2023, 08:46

§ 6 Abs. 3a SGB V: Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

Neuseeland hat glaube ich kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, sodass es auf die letzte Versicherung in Deutschland ankommt. Wärst du hier zuletzt privat versichert gewesen, würden die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht vorliegen:

Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.


Die Grenze mit dem 55. Lebensjahr betrifft in der Regel nur langjährige PKV-Versicherte, die aufgrund Ihrer Beschäftigung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.

Fried
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Re: RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon Fried » 01.12.2023, 08:50

Du kannst deine alte Krankenkasse schon kontaktieren und nachfragen, was sie neben der Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V noch benötigen. Im besten Fall muss nach der Einreise nur noch eine Bestätigung über den Aufenthalt nachgereicht werden, damit die Versicherung ab diesem Tag durchgeführt werden kann.

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Re: RUECKKEHR NACH DEUTSCHLAND NACH 13 JAHREN IN NICHT EU LAND

Beitragvon svenmae » 02.12.2023, 04:38

Vielen Dank Fried sehr hilfreich!


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