freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

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Mario_HL
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freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

Beitragvon Mario_HL » 01.12.2023, 09:36

Hallo, leider kann ich wegen einer Grippe mit Husten nicht mit der KK telefonieren, muss aber für ein Formular dringend etwas verstehen. Daher frage ich hier.

Ich war als Student und Selbstständiger freiwillig versichert. Nun habe ich einen sozialversicherungspflichtigen Job mit knapp 1.600€/mnt brutto.

Wenn ich meine Versicherungsart angeben soll werde ich stutzig weil ich zwischen gesetzlich und freiwillig und privat wählen kann. Ja ich bin freiwillig versichert - klar. Aber kann ich mit Antritt des Jobs auch in die "gesetzliche"? Wenn ich das Google, dann wird freiwillig versichert immer mit privat versichert gleichgesetzt ("aus der Privatversicherung können sie i.d.R. nicht in die gesetzliche Vers. wechseln")

Ich bin aber in einer gesetzlichen KK (AOK) freiwillig versichert und ... ähem... wechsel ich in die gesetzliche Versicherung der gleichen gesetzlichen KK? Bzw kann oder muss ich diesen Wechsel beantragen oder geht das automatisch mit einer neuen Gehaltsklasse?
Ich lese das so raus, dass man, wenn man ein gewisses Gehalt nicht über oder unterschreitet, auf jeden Fall die gesetzliche Versicherung der freiwilligen vorziehen sollte?

Ist meine erste soz.pflichtige Anstellung.Viel Verwirrung. Sorry :oops:

Saxum
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Re: freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

Beitragvon Saxum » 01.12.2023, 10:16

Guten Morgen,

der Unterschied ist die "freiwillige Versicherung" nach § 9 SGB V und die "pflichtversicherung" nach § 5 SGB V. Beide sind bei der gesetzlichen Krankenkasse verortet.

Mit Antritt des Jobs, sofern dieser sozialversicherungspflichtig ist und die Einkünfte daraus unter der JAEG liegen, wovon ich bei 1.600 € brutto ausgehen würde, greift für dich automatisch mit antritt der Tätigkeit die Versicherungspflicht nach § 5 Nr. 1 SGB V.

Das würde auch passieren, wenn du privat versichert wärst und die Voraussetzungen nach § 6 SGB V nicht erfüllst oder keinen Antrag nach § 8 SGB V stellst bzw. stellen dürfest.

Die Voraussetzungen für die Weiterführung der freiwilligen Mitgliedschaft oder etwa der Versicherungsfreiheit wirst du wohl nicht mehr erfüllen, daher bleibt nur die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Du kannst in der gleichen Versicherung bleiben wie du bisher freiwillig versichert warst oder im Rahmen der Wahlfreiheit jetzt sofort eine andere Krankenkasse aussuchen. Das geht im übrigen auch später nach Ablauf einer etwaigen "Mindestbindungsfrist" idR von 12 Monaten. Der Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse an - entweder die deiner Wahl oder wenn man nichts wählt dann bei der örtlichen AOK. Gegebenenfalls wirst du einen Fragebogen von der Krankenkasse erhalten, den du wahrheitsgemäß ausfüllst und das wars im Grunde.

Es schadet aber vermutlich auch absolut nicht, von sich aus die Krankenkasse zu informieren. Primär ist jedoch die Anmeldung deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse, wozu er verpflichtet ist. Täte er es nicht würdest du weiterhin freiwillig Versichert bleiben bis das geklärt wäre.

Gute Besserung.

Mario_HL
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Re: freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

Beitragvon Mario_HL » 01.12.2023, 10:24

Danke für deine Ausführliche Antwort.

Mein Fazit: Dann gebe ich pflichtversichert an, da ich mit Antritt des Jobs automatisch in die Pflichtversicherung wechseln werde. Für den Wechsel muss ich nichts tun, nur ggf. auf Nachfrage der KK oder des AGs Angaben machen.

Danke dir.

Saxum
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Re: freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

Beitragvon Saxum » 01.12.2023, 10:49

Ein weiterer wichtiger Faktor wäre wohl vermutlich auch, dass du deine Selbstständigkeit aufgegeben hast bzw. diese nicht deine "Haupttätigkeit" darstellt. Siehe etwa Beispielhaft: https://www.aok.de/fk/sozialversicherun ... staendige/

Mario_HL
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Re: freiwillig zu gesetzlich? Wechsel.

Beitragvon Mario_HL » 01.12.2023, 11:00

Das ist bereits geschehen. Trotzdem danke für den Hinweis.


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