Behandlungskosten Übernahme in der EU

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Ana
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Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Ana » 05.12.2023, 15:03

Liebes Krankenversicherungs Forum,

Ich lebe fest als Rentnerin in Spanien. Bin in der seguridad social und auch in der DKV.

Die DKV übernahm ja bislang so gut wie keine Leistungen, die nicht auch von der spanischen KV gezahlt wurde.

Jetzt habe ich aber vor kurzem einen Artikel gelesen, dass es wohl ein neues Urteil gibt, dass wenn man nur eine Rente aus Deutschland bezieht und die spanische Versicherung die Leistung nicht zahlt, wie z. B. Zahnersatz, die deutsche DKV dies in dem Umfang erstatten muß, wie in D.

Ich finde dieses Urteil leider nicht mehr.
Können Sie mir helfen?
Herzlichen Dank
Ana

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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Ana » 05.12.2023, 15:45

Oh sorry, ich bin aus Versehen in die Rubrik PKV gerutscht. Gehört natürlich in die GKV
Ana

RolandPKV
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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon RolandPKV » 05.12.2023, 16:18

Also ist mit "DKV" nicht der Versicherer gemeint, der private Krankenversicherungen anbietet.

@Admin: bitte diesen Thread entsprechend verschieben.

Czauderna
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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Czauderna » 05.12.2023, 17:24

Hallo und willkommen im Forum,
DKV = Privatversicherung - wie genau heißt deine Krankenkasse ?.
Gruss
Czauderna

Ana
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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Ana » 05.12.2023, 18:14

Es sollte natürlich GKV heißen. Bin in der gesetzlichen .

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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Czauderna » 05.12.2023, 20:07

Hallo,
mit dem Urteil selbst kann ich derzeit nicht dienen, aber auf dieser Seite wird es ganz gut erklärt - https://www.betanet.de/auslandsbehandlung.html
Gruss
Czauderna

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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Ana » 06.12.2023, 10:00

Guten Morgen,
Da geht es aber nur um Behandlungskosten von in Deutschland lebenden Personen.
In meinem Fall lebe ich in Spanien als Rentnerin, habe nur die Rente aus Deutschland, und bin auch in Deutschland in der gesetzlichen Versicherung.
Die verweigert mir die anteilige Kostenübernahme und verweist mich an die spanische Seguridad..
Diese wiederum übernehmen keine Zahnbehandlungen.
Und in diesem Fall soll es laut diesem Urteil so sein, dass dann die deutsche KK Zuzahlung leisten muss.
Wäre schön, wenn ihr da irgendwas schriftliches für mich hättet.
Vielen Dank
Ana

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Re: Behandlungskosten Übernahme in der EU

Beitragvon Czauderna » 06.12.2023, 10:29

Hallo,
ich habe in diesem (verlinkten) Artikel nicht gelesen, dass dies nur für in Deutschland wohnende Versicherte gilt, sondern eher für in Deutschland Versicherte. Wenn es dazu ein spezielles Urteil gibt, dann muss es erst in den letzten Jahren ergangen sein. Ich kenne es noch so, dass in Sopanien lebende Versicherte (Rentner/innen) wählen konnten, ob sie weiter in Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (mit allen Vor- und Nachteilen) ihre Rechnungen bei uns eingereicht haben und die entsprechenden (hiesigen) Anteile, abzgl. einer Verwaltungsgebühr (5%, maximal 80,00 €) ersdtattet bekamen, oder ob sie sich bei der spanischen Krankenversicherung eingeschrieben haben (mit allen vor- und Nachteilen) und dann wie spanische Bürger behandelt wurden (letzteres haben viele so gemacht, weil es für viele Medikamente weniger Zuzahlungen gab als bei uns), dann aber von uns keine weiteren Leistungen mehr gab, ausgenommen natürlich, wenn sie sich in Deutschland aufgehalten haben, z.B. um sich eine Krone machen zu lassen.
Ich habe noch etwas dazu gefunden - wo es noch etwas deutlicher beschrieben wird - https://spanien.diplo.de/es-de/service/-/2565294
Gruss
Czauderna


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