Beiträge mit zwei Einkünften über der Beitragsbemmessungsgrenze

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Beiträge mit zwei Einkünften über der Beitragsbemmessungsgrenze

Beitragvon Czauderna » 29.12.2023, 11:21

Hallo und willkommen im Forum,
Wenn du bereits den Höchstsatz für deine Krankenversicherung aufgrund deines Hauptberufes zahlst und die Rentenzahlung zusätzlich mit einbezogen wird, könnte dies darauf zurückzuführen sein, dass Renten als Einkommen betrachtet werden und somit auch beitragspflichtig sind. Es ist möglich, dass die Krankenversicherungsbeiträge für die Rente separat berechnet und von der Rentenzahlung abgezogen werden, unabhängig von den Beiträgen, die du bereits für dein aktives Einkommen zahlst.
ja, theoretisch wäre es möglich, dass die Rentenversicherung für die Rente den Beitrag berechnet und an die Kasse abführt, allerdings würde er dann praktisch keinen Zuschuss erhalten und es würde dann so sein, dass der dadurch zu viel gezahlte Beitrag von der Kasse an den Versicherten zurückgezahlt würde. Er zahlt aber in der GKV für die Rente keinen Beitrag, da er schon durch sein Arbeitsentgelt den Höchstbeitrag zahlt. Der beantragte Beitragszuschuss erfüllt deshalb nicht seinen Zweck. Anders würde es sich verhalten, wenn er nicht in der GKV versichert wäre, sondern in der PKV. Dort werden die Prämien (Beiträge) nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach Alter und Gesundheitszustand. Hier würde der Zuschuss seiner Bestimmung nach entsprechend eingesetzt werden.
Auch wenn er z.B. nicht als versicherungsfreier Arbeitnehmer, sondern anders, aber freiwillig in der GKV versichert wäre und sein beitragspflichtiges Einkommen ohne die Rente unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde, würde der Beitragszuschuss der Rentenversicherung seiner Bestimmung nach entsprechend eingesetzt.

Du schreibst - ich bin kein Experte im Bereich Sozialversicherung, aber ich kann versuchen, einige allgemeine Informationen zu geben, die dir vielleicht weiterhelfen könnten. Es wäre jedoch ratsam, sich für eine genauere Beratung an einen Fachexperten oder an die zuständigen Stellen zu wenden.
Ja, deinem Rat bzgl. des Fachexperten, dem kann man nur zustimmen. Du bist hier neu angemeldet, kannst das noch nicht wissen. Also, unser User "Heinrich" beispielsweise ist aktiv bei einer GKV-Kasse beschäftigt und ist unwidersprochen ein "Fachexperte" mit jahrzehntelanger Berufserfahrung.
Ich selbst habe 48 Jahre als GKV-Mitarbeiter auf dem Buckel.
Wir beide und natürlich auch alle anderen hier tätigen Experten/innen versuchen immer unser Wissen an den Mann oder die Frau zu bringen, wenn danach gefragt wird. Aber, du hast schon recht, wenn man es endgültig und rechtsverbindlich bestätigt haben will, dann geht das nur ( In diesem Fall) über die eigene Krankenkasse oder die Rentenversicherung
Wie geschrieben, dies nur als Information für dich - nochmal, herzlichen willkommen im Forum - wir freuen uns immer über jeden neuen User und Mitstreiter/in hier im Forum
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 45 Gäste