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Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 13:47
von Alex36
Hallo!
Zum 01.01.24 muss ich von der PKV in die GKV wechseln.
Dazu habe ich drei Fragen.
1. Bekomme ich die Beitragsrückerstattung von 2023?
2. Meine PKV zieht immer Anfang des Monats die Beiträge ab, bekommen ich den Beitrag von Januar dann zurück? Da ich ja dann schon bei einer GKV versichert bin.
3. Bekomme ich von meinem AG ein Schreiben, dass ich nun wieder in die GKV muss um das bei der GKV meiner Wahl vorzulegen?
Viele Grüße!

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 14:13
von Czauderna
Hallo,
1. was genau und wenn genau meinst du damit - PKV oder GKV ?
2. Das musst du mit der PKV abklären - die PKV entlässt dich aus dem Vertrag erst dann, wenn du eine Mitgliedsbescheinigung der gewählten GKV zum 01.01.2024 dort vorlegst und kündigst.
3. Ja, irgendwie muss dir dein Arbeitgeber bereits mitgeteilt haben, dass du ab dem 01.01.2024 wieder krankenversicherungspflichtig bist und er muss auch wissen, welche Kasse du gewählt hast oder wählen willst, damit er die entsprechende Anmeldung dort vornehmen kann. Du solltest dich jetzt schon an deine neue Kasse wenden und einen Aufnahmeantrag stellen, damit die Kasse dir und deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V zusenden kann.
Gruss
Czauderna

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 15:19
von RolandPKV
1. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, die Bedingungen für eine BRE lägt der jeweilige Versicherer selbst fest. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Bei mir lautet die Regelung "Der begünstigte Tarif bestand am 30.06.2023 mit vollständiger Beitragszahlung, endete durch Tod oder Pflichtversicherung nach dem 31.12.2022 ..."

2. Ja, Du bekommst das Geld zurück, wenn Du Deinen Versicherer bis Ende März informierst, die PKV kündigst und den Nachweis der GKV einreichst. Das ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Ggf. musst Du noch nachweisen, dass der Kündigungsgrund die eingetretene Versicherungspflicht ist.

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 16:24
von Alex36
RolandPKV hat geschrieben:1. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, die Bedingungen für eine BRE lägt der jeweilige Versicherer selbst fest. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Bei mir lautet die Regelung "Der begünstigte Tarif bestand am 30.06.2023 mit vollständiger Beitragszahlung, endete durch Tod oder Pflichtversicherung nach dem 31.12.2022 ..."

2. Ja, Du bekommst das Geld zurück, wenn Du Deinen Versicherer bis Ende März informierst, die PKV kündigst und den Nachweis der GKV einreichst. Das ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Ggf. musst Du noch nachweisen, dass der Kündigungsgrund die eingetretene Versicherungspflicht ist.


Danke für deine Antwort! Vielleicht kannst du mir nochmal weiterhelfen. Mich hat es etwas stutzig gemacht , dass mein AG sagt ich würde unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Mein gesamtes Brutto ist über 66.600€, aber mein steuerbeutto nicht.
Oder liegt es daran, dass die Grenze auf 69.300€ angehoben wird ab Januar ?

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 19:40
von Racer76
Wenn du durch die Anhebung der JAEG zum 01.01.2024 mit deinem Bruttogehalt unter diese fällst, kannst du meines Wissens nach einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten stellen. Dann bleibt alles beim Alten und du damit in der PKV. Das müsste aber dein Arbeitgeber auch wissen?!?

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 19:58
von Czauderna
Hallo,
was eine Befreiung angeht, das sollte man sich erst ganz genau überlegen und dann prüfen, ob das überhaupt möglich ist - unter diesem Link ist es ausführlich beschrieben -https://www.lohn-info.de/krankenversicherung_befreiung_kv-pflicht.html
Gruss
Czauderna

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 21:40
von Alex36
Racer76 hat geschrieben:Wenn du durch die Anhebung der JAEG zum 01.01.2024 mit deinem Bruttogehalt unter diese fällst, kannst du meines Wissens nach einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten stellen. Dann bleibt alles beim Alten und du damit in der PKV. Das müsste aber dein Arbeitgeber auch wissen?!?


Ich möchte nicht in der PKV bleiben.

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 21:41
von Alex36
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was eine Befreiung angeht, das sollte man sich erst ganz genau überlegen und dann prüfen, ob das überhaupt möglich ist - unter diesem Link ist es ausführlich beschrieben -https://www.lohn-info.de/krankenversicherung_befreiung_kv-pflicht.html
Gruss
Czauderna


Danke, ich möchte nicht in der PKV bleiben.

Re: Rückkehr von PKV in GKV wegen Versicherungspflichtgrenze

Verfasst: 22.12.2023, 23:10
von GS
Dann geht alles seinen Gang, wenn du die Füße still hälst.