Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Frank1
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Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Frank1 » 14.01.2024, 13:53

Hallo,

bei mir sah es 2023 wie folgt aus:

Januar - Juni: Angestellt + nebenberuflich Selbständig
Juli - September: Rente + Angestellt + nebenberuflich Selbständig
Oktober - Dezember: Rente + Selbständigkeit

Eine Selbständigkeit neben einer Rente wäre sozialversicherungspflichtig.
Aber wie sieht es hier für die Monate Oktober bis Dezember aus?
Übers Jahr gesehen überwiegt das Angestelltenverhältnis gegenüber der Selbständigkeit.

Vielen Dank im voraus.

Czauderna
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Czauderna » 14.01.2024, 15:58

Hallo,
es geht hier um die Höhe des Arbeitseinkommens, d.h., wenn es sonst keine andere Einnahmen gibt, also noch Versorgungsbezüge, dann gilt Jahresarbeitseinkommen : 12 - wenn dann höher als 176,00 €, dann für Januar bis Juni keine Beiträge auf das Arbeitseinkommen und auch für Juli bis Oktober keine Beitragspflicht, da Als krankenversicherungspflichtiger Angestellter für das Arbeitseinkommen keine Beiträge zu zahlen sind. Ab Oktober dann muss für das Arbeitseinkommen gezahlt werden.
Gruss
Czauderna

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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Frank1 » 14.01.2024, 17:13

Dachte ich mir schon fast. Aber wie berechnet sich dieses für Oktober bis Dezember?
Bruttoumsatz Januar bis September = 9.338,23 Euro
Bruttoumsatz Oktober bis Dezember = 984,50 Euro
Somit 2023 = 10.322,73 Euro * Gewinn 2023 = 6.000,- Euro (grob geschätzt)
Werden die 6.000,- Euro durch 12 geteilt mal 3 genommen = 1.500,- Euro. Diese Summe wäre ja höher als der tatsächlich gebuchte Gewinn.
Ist es möglich diese Summe aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal nachzuweisen und somit zu reduzieren?
Im Oktober 2023 war ich zwar Selbständig tätig, dies wurde aber erst im November mit den 984,50 Euro in Rechnung gestellt.
Im Oktober 2023 gab es keine Rechnung, da ich im August + September in Thailand war.
Die Arbeiten im November 2023 werden erst 2024 in Rechnung gestellt.
Im Dezember 2023 lag ich im Krankenhaus.

Gruß Frank1

heinrich
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon heinrich » 14.01.2024, 18:34

Ich unterstelle , dass in der Beschäftigung als Angestellter Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bestand.
Sonst hätte Frank1 das bestimmt angegeben, dass er mit seinem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und auch der
Jahresarbeitsentgeltgrenze lag.

Dies unterstellt muss ich ergänzen und ein wenig widersprechen.

Optisch sieht es zwar so aus, dass erst ab Okt 23 eine Beitragspflicht aus der (nebenberuflichen) Selbstständigkeit besteht.

Nach § 226 SGB V gilt
Bei v e r s i c h e r u n g s p f l i c h t i g Beschäftigten (das war er ja - unterstellt- bis Sept 23) werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1.
das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3.
der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4.
das A r b e i t s e i n k o m m e n , soweit es n e b e n einer R e n t e der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Damit ist das Arbeitseinkommen (also die Einkünfte aus der Selbstständigkeit, die nebenberuflichen ausgeübt wird) ab Rentenbeginn beitragspflichtig.
Dies natürlich unter den Einschränkungen, die Czauderna beschrieben hat.

Die Teilung der Jahreseinkünfte müssen nach meinem Rechtsverständnis durch 12 vorgenommen werden und gleichmäßig
auf die Monate ab Rentenbeginn umgelegt werden.

Frank1
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Frank1 » 14.01.2024, 21:13

Punkt 4 trifft hier m.E. nur für Oktober bis Dezember zu.
Nicht aber zu Rentenbeginn (Juli bis September). Denn die Beitragspflicht für die Selbständigkeit neben einer Rente wird durch die hauptberufliche
nichtselbständige Tätigkeit aufgehoben.

Oder?

Letzter Absatz: Worin liegt der Unterschied "gleichmäßig auf die Monate ab Rentenbeginn umgelegt werden." und "gleichmäßig auf alle 12 Monate"?

Vorab lässt sich aber sagen: Schwein gehabt, dass ich den Großauftrag im Juli nicht angenommen habe und im Aug.+Sep. für 2 Monate in Thailand war.

GS
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon GS » 14.01.2024, 23:54

Frank1 hat geschrieben:Punkt 4 trifft hier m.E. nur für Oktober bis Dezember zu.
Nicht aber zu Rentenbeginn (Juli bis September). Denn die Beitragspflicht für die Selbständigkeit neben einer Rente wird durch die hauptberufliche
nichtselbständige Tätigkeit aufgehoben.
Oder?

Oder.
m.E. jedenfalls. Zwar wird die Beitragspflicht einer (dann als nebenberuflich geltenden) selbständigen Tätigkeit durch die hb. nichtselbständige Tätigkeit im N o r m a l fall aufgehoben. Aber nicht - siehe Punkt 4 - wenn da n e b e n auch noch eine Rente bezogen wird.

Klar kann man da auch verschiedener Ansicht sein. Maßgeblich ist die meinige natürlich nicht, aber noch kein Grund, sie euch zu ersparen. :mrgreen:

Gruß
von GS

Frank1
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Frank1 » 15.01.2024, 21:07

Würde heißen:

- Angestellt + nebenberufliche Selbständigkeit = Selbständigkeit wäre sozialversicherungsfrei
- Wenn nun Rente hinzukommt, wären alle Einkommen sozialversicherungspflichtig.

Nach meinem Rechtsverständnis würde ich eher sagen nein (wie im zweiten Beitrag auch von Czauderna geschrieben), aber in ein paar Monaten sind wir alle schlauer.

Gruß
Frank1

heinrich
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon heinrich » 16.01.2024, 13:53

hallo Frank1,

ich wünsche Dir und das mache ich bei mir auch immer, das Beste und jede tolle Lösung.

Aber bitte lies meinen ersten Beitrag hier und den eingefügten Gesetzestext.

Daraus ergibt sich klar, dass ab Rentenbeginn auch aus der Selbstständigkeit eine Beitragspflicht besteht.

Frank1
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Frank1 » 21.01.2024, 17:38

WOW. Alles zurück.

Rente + Selbständigkeit war nicht mein Wunsch. Allerdings haben mir zwei Bundesbehörden meinen Wunschweg verbaut.
Ich habe darauf den Gesetzgeber kontaktiert. Dieser hat wohl einen dieser Bundesbehörden die Leviten gelesen.
Gestern (20. Januar 2024) habe ich einen wundervollen Brief erhalten, indem meine Rechtsauffassung bestätigt und akzeptiert wird,
rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023.

Näheres folgt.

Czauderna
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Czauderna » 22.01.2024, 09:14

Hallo,
es wäre super, wenn du uns schreiben könntest, wer genau dir geschrieben hat und welcher Teil deiner Rechtsauffassung bestätigt wurde.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon heinrich » 22.01.2024, 14:30

bin jetzt erst mal gespannt, was noch als "Näheres folgt".


und habe ich noch ne Fragen an Frank1 .


Ab 01.10.2023 bist Du nach der Angestelltentätigkeit ja nun als Rentner in der KVdR versichert.
Weiß denn Deine KK überhaupt von der Selbststänigkeit (die ja nun anscheinend nicht weiter fortbesteht).

Hast Du deiner KK von der Selbstständigkeit berichtet. Hat sie danach gefragt. Hat sie einem als Renter in der KVdR versicherten Menschen einen Fragebogen geschickt, wonach dieser (also Du) nach Einnahmen gefragt hat.

Rossi
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Re: Rente + Selbständige Tätigkeit

Beitragvon Rossi » 22.01.2024, 20:32

Die Klamotte ist echt eine spannende Frage!

Ich habe das gleiche Problem. Derzeit bin ich als Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungspflichtig beschäftigt. Seit Jahren gebe ich deutschlandweit Spezialseminare (wie kann man Personen ggf. versichern gesetzlich oder privat). Für diese Seminare stelle ich meinen Auftraggebern ein Honorar in Rechnung. Mittlerweile sogar ziemlich üppig!

Derzeit interessiert es der GKV nicht , wo hoch die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit aus den Seminaren sind. Ich muss dafür keine Beiträge zur Kv. Pv. extra löhnen.

Wenn ich in den wohlverdienten Ruhestand gehe, dann werde ich eine Rente von der DRV erhalten. Die Voraussetzungen für die KVdR werden defacto erüfllt sein. Ich habe vor die Seminare (Einnnahmen aus selbstständiger Tätigkeit) noch ca. 2 Jahre wieiter zu machen. Dabei ist mir klar, dass dann auf einmal diese Einnahmen in der GKV zusätzlich beitragsplichtig werden. Die Logig dafür ist nicht erkennbar! Der Wortlaut des Gesetzes ist allerdings ziemlich klar, wenn ich in Rente gehe mit KVdR, dann muss ich für die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit Beiträge löhnen, daran geht kein Weg vorbei.

Dann geht es natürlcih weiter!! Wie werden diesen Einnahmen beitragsrechtlich gerade beim Übergang von der versicherungsrechtlichen Beschäftigung (keine Beitragspflicht) zur Rente (jetzt auf einmal beitragspflichtig) berwertet. Dort kann - aus meiner Sicht - nicht das Prinzip des Jahreseinkommen gelten, in dem man aus Verwaltungsgründen das Einkommen einfach auf 12 Monate verteilt. Das mag in der Verwaltungspraxis durchaus sinnvoll und praktikabel sein, passt aber irgendwie nicht.

Ich führe eine genaue Liste über die Einnahmen aus meiner selbständigen Tätigkeit. Dort kann man genau daraus entnehmen, wann ich hieraus Kohle erzielt habe. Genau diese - muss aus meiner bescheidenen Ansicht - für die Beitragspflicht beim Übergang zu Grunde gelegt werden. Im nächsten Jahr ist es schnuppe, dort sollte das Jahreseeinkommen aus der selbständigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Das gleicht sich irgendwie aus!


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