Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Frank1
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Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragvon Frank1 » 15.01.2024, 21:23

Wenn ich mich vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025 aus Deutschland abmelde, dann ist dies bei der GEZ nur für volle Monate möglich, also von Oktober bis Februar.
Wie sieht das bei einer Krankenkasse aus? Auch nur für volle Monate oder Taggenau?

Wird der Jahresgewinn dann durch 8,0 oder durch 8,5 oder durch 12 Monate geteilt?

So wie ich das verstanden haben, bleibt der Gewinn aus einer Selbständigkeit neben einer Rente KV+PV frei, sofern
dieser nicht höher als 176,- Euro monatlich ist.
Beträgt der Gewinn aber 200,- Euro monatlich, ist dann der gesamte Betrag, oder nur 24,- Euro KV+PV pflichtig?

Die Einnahmen aus meiner Photovoltaikanlage sind steuerfrei und brauchen in meiner Steuererklärung nicht mehr angegeben zu werden.
Diese dürften aber eh für einen Gewinn irrelevant sein, da ich ja 45 Jahre angestellt war. Oder?

Gruß
Frank1

heinrich
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Re: Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragvon heinrich » 17.01.2024, 20:17

zur PV-Anlage: siehe hier

https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-sta ... f%20Antrag.

Das dürfte Dir wohl gefallen.
Bis zu diesemr im dem Link beschriebenen Änderung waren Einkünfte aus PV beitragspflichtig.
Auch wenn das für Dich nicht mehr von Interesse sein dürfte. Dabei kam es nicht darauf an, dass Du 45 Jahre angestellt warst.
Es kam darauf an, wie Du aktuell versichert warst. Nämlich z.B. als Rentner mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (die PV-Einkünfte wurden nämlich im Einkommensteuerbescheid unter der Rubrik "Einkünfte aus selbst. Tätigkeit sichtbar).

Abmeldung Anmeldung. Was meinst Du mit Abmeldung--wo meldest Du Dich ab.
In welches Land geht es denn. Wie bist Du denn aktuell versichert: ich denke pflichtversichert "über die Rente"; also in der KVdR.
Teilung durch ??? Grundsätzlich gilt: Teilung durch die Monat der Erzielung.
Hier kann aber jeder eine eigene Auffassung haben.
So z.B. würde ich einen Eisdielenbesitzer in Deutschland, der vom 1.5. bis 30.11. die Eisdiele geöffnet hat dann durch 7 teilen und diesen Monaten zuordnen.
Bei einer Krankheit (Krankenhaus), würde ich, wenn die Eisdiele im August geschlossen hat, auch durch 7 teilen.
Hier sind sehr viele Möglichkeiten der Rechtsauffasssung gegeben. Da muss man evt man die Entscheider (also Deine KK fragen).

Evt schreibst Du mal, was Du für eine Selbstständigkeit hast und ob Du diese im Ausland weiter betreibst.
Das wären für mich Aspekte, die in meine Beurteilung einfließen würden.

Aber es handelt sich dann immer noch um meine Beurteilung. Ich könnte ja auch Dein Nachbar sein, der vom Sozialgesetzbuch keine Ahnung hat.

Ist der Betrag als monatlich zu bewerten dann größer 176,75, also z.B. 200 EUR, dann sind die 200 EUR vollständig der Beitragspflicht zu unterwerfen.

Frank1
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Re: Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragvon Frank1 » 18.01.2024, 21:25

Der link gilt nur für größere Photovoltaikanlagen. Rentner mit ausschließlichen Einnahmen aus einer kleinen Photovoltaikanlage
waren auch bisher durch den Freibetrag befreit.

Ich melde mich aus Deutschland ab und verbringe die Zeit dann in Thailand. Dort bin ich z.B. über die Langzeit-Auslandskrankenversicherung des ADAC versichert. Arbeiten werde ich in Thailand nicht. Besteht eh ein Arbeitsverbot für Ausländer. Mit wenigen Ausnahmen.
Wenn ich mich vom 16. September 2024 bis zum 15. März 2025 aus Deutschland abmelde, ruht dann die Beitragszahlung ebenfalls für diesen Zeitraum, oder nur für die vollen Monate von Oktober bis Februar? Wenn letzteres, würde ich die Reisedaten anpassen.

Die Nebentätigkeit ist im Bereich der Energieversorgung. Diese liegt zwischen 0,- Euro und 2.000,- Euro monatlich. Zur Zeit aber 0,- Euro. Ist mir zu kalt draußen. Wird aber zukünftig kaum mehr als 1.500,- Euro im Monat sein, wenn überhaupt.
Sicherlich werde ich dann die KV+PV voll zahlen dürfen, dafür zahle ich aber ab diesem Jahr keine Einkommensteuer mehr, da ich unter dem Grundfreibetrag der Steuerklasse 3 liegen werde.
Ich schaue mich auch gerade wieder nach einer Beschäftigung im Bereich Mini- oder Midijob um.

Gruß

Frank1

heinrich
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Re: Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragvon heinrich » 19.01.2024, 14:06

Du hast auf die Fragen; „wie Du denn jetzt versichert bist“ nicht geantwortet.
Ich gehe mal davon aus, dass Du als Rentner pflichtversichert bist. Du bekommst bestimmt Beiträge von der Rente direkt einbehalten.

Bitte bestätige dies oder dementiere dies.


Ich hatte noch gefragt, -- wo meldest Du dich ab.

Darauf kam die Antwort: Ich melde mich aus Deutschland ab.

Meinst Du damit, dass Du dich
beim Einwohnermeldeamt abmeldest oder
beim Finanzamt oder bei
der Krankenkasse.

Deine Fragen werfen immer mehr Fragen auf. Bitte antworte konkret.

Der Fall ist schon komplex genug.

In der Zeit , in der du in Thailand bist:
Was hast Du dann noch in Deutschland.
Ein Haus eine Wohnung- Eigentum oder gemietet.

Was ist mit dem Eigentum in dieser Zeit—wer schaut danach, was passiert damit.

Wenn Du gemietet wohnst: wird der Mietvertrag gekündigt oder ???



Falls Dich alle meine Fragen wundern. Es geht um § 3 SGB IV


Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten,
1.
soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind,
2.
soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben.

Auch wenn in der Auslandszeit eine deutsche Mitgliedschaft nicht mehr besteht, sollte man sich auch Gedanken machen, ob und wie Du, wieder versichert werden kannst, wenn Du wieder nach Deutschland kommst. Dafür ist es auch immens wichtig, dass man weiß, welchen Status du JETZT hast (KVdR-Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung).

Frank1
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Re: Abmeldung aus Deutschland für 6 Monate

Beitragvon Frank1 » 21.01.2024, 17:28

Ich bin "Mitglied" der KVDR. Ich dachte, alle mit 45 Jahren als Angestellter wären dies. Daher nicht erwähnt.

Ich habe ein Haus in Deutschland. Mein Bruder wohnt im Nachbarhaus und kümmert sich drum. Zudem ist das Haus mit mehreren hochauflösenden Kameras ausgestattet. Somit kann ich mein Haus auch in Thailand sehen. Zudem werden mir alle Bewegungen sofort gemeldet und aufgezeichnet.

Abmelden tue ich mich beim Einwohnermeldeamt, der GEZ und meiner Krankenversicherung. Das Finanzamt wird nur vorab hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldung für das vierte Quartal informiert. Sofern dies sinnvoll ist, melde ich alle Gewerbe ab.

Soweit mir bekannt ist, kann ich mich einfach unter Vorlage der Abmeldung vom Einwohnermeldeamt und der Flugtickets einfach von meiner KV abmelden und auch gleich den Beginn der Wiederanmeldung anzeigen. Eine gesonderte Gebühr für die Abwesenheit wäre nicht fällig.
Allerdings werde ich die ganze Prozedure frühzeitig mit meiner KV durchsprechen.

Die Frage war eigentlich nur: Kann man sich taggenau von der KV abmelden, oder nur für volle Monate?

Gruß

Frank1


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