Europa Kostenübernahme Notfall

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Saxum
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Re: Europa Kostenübernahme Notfall

Beitragvon Saxum » 16.02.2024, 00:00

Dieser zitierten Norm,steht doch, meines Erachtens nach, meine Auffassung nicht entgegen.

Ich zitiere mal zurück:
Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer [...] anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen,
[...].

Warum der Poster die Sach- und Dienstleistung gegebenenfalls unter Stress nicht in Anspruch genommen hat ist hier unbeachtlich, diese gesetzliche Norm berechtigt meines Erachtens nach ja zur Kostenerstattung gegenüber seiner Krankenkasse. Der zutreffende Absatz verlangt hierfür keine "vorherigen Antrag" bzw. wo liest du das heraus?

Czauderna
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Re: Europa Kostenübernahme Notfall

Beitragvon Czauderna » 16.02.2024, 09:59

Hallo Saxum,
ich hatte am 09.02. schon geschrieben, dass es so war und auch nach meiner Rücksprache noch so ist, dass in solchen Fällen bei Vorlage der entsprechenden Rechnungen die Sätze erstattet werden, die vor Ort von der dortigen Krankenkasse (Österreich = zuständige Gebietskrankenkasse)
auch übernommen würden, abzgl. einer Verwaltungsgebühr von maximal 85,00 € (??), je nach Rechnungs- bzw. Erstattungsbetrag.
Ich bin da bei dir.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Europa Kostenübernahme Notfall

Beitragvon Rossi » 16.02.2024, 20:44

Na ja, Saxum.

Noch einmal: zwischen der Theorie und der Praxis, erscheinen erhebliche Unterschiede zu sein.

Was würde ich jetzt machen?

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen. Vielmehr würde ich dem Krankenhaus aus Österreich eine Kopie der Versichertenkarte aus Deutschland übersenden. Sofern hier im Rahmen der Sachleistungsaushilfe zwischen Deutschland und Österreich noch eine besonderes Formular erforderlich (Wahl einer Kasse in Österreich, welche die die Sachleistugshife) ist, würde ich um Übersendung des Formulars bitten.

Das wäre aus meiner Sicht alles!!

Ich muss mich dann nicht nicht mehr mit der Kasse in Deutschland auseinandersetzen (Kostenerstattung). Ich verweise auf die internationalen Vorschriften aufgrund der EU/EWR 883/2004.

Das ist alles!!!

Ansonsten würde ich die DVKA einbinden!!!


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