Re: Europa Kostenübernahme Notfall
Verfasst: 16.02.2024, 00:00
Dieser zitierten Norm,steht doch, meines Erachtens nach, meine Auffassung nicht entgegen.
Ich zitiere mal zurück:
Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer [...] anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen,
[...].
Warum der Poster die Sach- und Dienstleistung gegebenenfalls unter Stress nicht in Anspruch genommen hat ist hier unbeachtlich, diese gesetzliche Norm berechtigt meines Erachtens nach ja zur Kostenerstattung gegenüber seiner Krankenkasse. Der zutreffende Absatz verlangt hierfür keine "vorherigen Antrag" bzw. wo liest du das heraus?
Ich zitiere mal zurück:
Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer [...] anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen,
[...].
Warum der Poster die Sach- und Dienstleistung gegebenenfalls unter Stress nicht in Anspruch genommen hat ist hier unbeachtlich, diese gesetzliche Norm berechtigt meines Erachtens nach ja zur Kostenerstattung gegenüber seiner Krankenkasse. Der zutreffende Absatz verlangt hierfür keine "vorherigen Antrag" bzw. wo liest du das heraus?