Reha absagen nach Aussteuerung §51 SGB V

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Leipi28
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Reha absagen nach Aussteuerung §51 SGB V

Beitragvon Leipi28 » 19.02.2024, 09:02

Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. Reha Absage nach Aussteuerung.

Ich bin 64 Jahre alt und seit November 2022 wegen psychischer Probleme (Arbeitsplatz bedingt) im Krankenstand. Anfang Mai werde ich ausgesteuert.
Die Krankenkasse hat mich im September aufgefordert, eine Reha zu beantragen, was ich auch fristgerecht Anfang Dezember gemacht habe.
Diese Reha wurde nun genehmigt - Anfangstermin: 04.06.2024.

Inzwischen konnte ich mein Rentenkonto klären und kann die Rente nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, was ich gern so schnell wie möglich machen möchte. Durch den Rentenantrag würde wohl mein Anspruch auf Reha entfallen.
Muss ich die Krankenkasse um Erlaubnis fragen / informieren (§51SGB V)? Können mir Kosten / Rückzahlungsforderungen durch die KK entstehen wenn ich durch den Rentenbeginn die Reha nicht antrete? Durch die anstehende Aussteuerung bzw. den Rentenbeginn (vermutlich erst Anfang Mai) wäre ja die KK nicht mehr für mich zuständig.

Vielen Dank und viele Grüße
Leipi28

Czauderna
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Re: Reha absagen nach Aussteuerung §51 SGB V

Beitragvon Czauderna » 19.02.2024, 09:10

Hallo und willkommen im Forum,
so wie geschildert sehe ich da keine Probleme, solange der Rentenbeginn in naher Zukunft liegt, d.h. zeitnah zum 04.06.2024. Dein Versicherungsverhältnis muss ohnehin mit Ablauf des Krankengeldanspruchs (Anfang Mai) neu geklärt werden. Ob dein Anspruch auf die Reha mit einem Rentenantrag wegen Alters weggefallen ist, das müsstest du mit der Rentenversicherung direkt klären. Für die Krankenkasse ist die Sache mit der "Aussteuerung" und ggf. mit dem Rentenantrag erledigt, denn sie zahlt ja kein Krankengeld mehr und hat auch keinen Einfluss mehr darauf, ob du die bewilligte Reha am 04.06. antrittst oder nicht.
Gruss
Czauderna

Leipi28
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Re: Reha absagen nach Aussteuerung §51 SGB V

Beitragvon Leipi28 » 19.02.2024, 16:04

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde bei meinem Termin zur Rentenberatung mal fragen.
Die Krankenkasse möchte ich im Vorfeld nicht fragen.

Viele Grüße
Leipi28


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