Reha absagen nach Aussteuerung §51 SGB V
Verfasst: 19.02.2024, 09:02
Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. Reha Absage nach Aussteuerung.
Ich bin 64 Jahre alt und seit November 2022 wegen psychischer Probleme (Arbeitsplatz bedingt) im Krankenstand. Anfang Mai werde ich ausgesteuert.
Die Krankenkasse hat mich im September aufgefordert, eine Reha zu beantragen, was ich auch fristgerecht Anfang Dezember gemacht habe.
Diese Reha wurde nun genehmigt - Anfangstermin: 04.06.2024.
Inzwischen konnte ich mein Rentenkonto klären und kann die Rente nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, was ich gern so schnell wie möglich machen möchte. Durch den Rentenantrag würde wohl mein Anspruch auf Reha entfallen.
Muss ich die Krankenkasse um Erlaubnis fragen / informieren (§51SGB V)? Können mir Kosten / Rückzahlungsforderungen durch die KK entstehen wenn ich durch den Rentenbeginn die Reha nicht antrete? Durch die anstehende Aussteuerung bzw. den Rentenbeginn (vermutlich erst Anfang Mai) wäre ja die KK nicht mehr für mich zuständig.
Vielen Dank und viele Grüße
Leipi28
ich habe eine Frage bzgl. Reha Absage nach Aussteuerung.
Ich bin 64 Jahre alt und seit November 2022 wegen psychischer Probleme (Arbeitsplatz bedingt) im Krankenstand. Anfang Mai werde ich ausgesteuert.
Die Krankenkasse hat mich im September aufgefordert, eine Reha zu beantragen, was ich auch fristgerecht Anfang Dezember gemacht habe.
Diese Reha wurde nun genehmigt - Anfangstermin: 04.06.2024.
Inzwischen konnte ich mein Rentenkonto klären und kann die Rente nach 45 Jahren in Anspruch nehmen, was ich gern so schnell wie möglich machen möchte. Durch den Rentenantrag würde wohl mein Anspruch auf Reha entfallen.
Muss ich die Krankenkasse um Erlaubnis fragen / informieren (§51SGB V)? Können mir Kosten / Rückzahlungsforderungen durch die KK entstehen wenn ich durch den Rentenbeginn die Reha nicht antrete? Durch die anstehende Aussteuerung bzw. den Rentenbeginn (vermutlich erst Anfang Mai) wäre ja die KK nicht mehr für mich zuständig.
Vielen Dank und viele Grüße
Leipi28