Frage zu Krankengeld oder anderem Ausgleich bei eingeschraenkter Arbeitsfaehigkeit

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mdg
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Frage zu Krankengeld oder anderem Ausgleich bei eingeschraenkter Arbeitsfaehigkeit

Beitragvon mdg » 19.02.2024, 21:26

Hallo.
Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation: Ich bin bei der TK versichert und momentan langfristig krankgeschrieben aufgrund einer vor einem halben Jahr zum ersten Mal ausgebrochenen, im Verlauf chronischen Schwindelerkrankung. Ich beziehe momentan Krankengeld, da ich bereits laenger als 2 Monate krankgeschrieben bin. Ich bin mir sicher, dass eine ganztaegige Beschaeftigung mir momentan nicht moeglich waere und mein Arzt sieht das genauso. Wie waere es aber, wenn ich z.B. nur halbtags oder 30% arbeiten wuerde? Waere es moeglich, dass die Krankenkasse mir dann weiter Krankengeld zahlt und ich die 50% Gehalt dann einfach oben drauf bekomme? Denn wenn ich durch das Annehmen einer Halbtagsstelle komplett aus dem Krankengeld rutschen wuerde, wuerde ich bzgl. Einkommen ja auf Null herauskommen waehrend die Rueckfallwahrscheinlichkeit in die Krankheit zudem auch noch steigt. Und das macht ja keinen Sinn. Wie wird so was normalerweise geregelt?

PS: Waere super, wenn jemand die Frage eroertern koennte fuer folgende beiden moeglichen Szenarien:

a) wenn ich bei meinem momentanen Arbeitgeber bleibe (die haben mir nicht gekuendigt und wuerden mich gerne halten. Ueber diese Anstellung beziehe ich nun ja das Krankengeld von der TK) und

b) wenn ich mir eine neue 30-50% Arbeitsstelle suche bei neuem Arbeitgeber.

Der Grund hierfuer ist, dass die Wahrscheinlichkeit fuer einen Rueckfall bei der Arbeit, die ich bei meinem momentanen Arbeitgeber verrichte, hoeher waere.

LG und danke

Czauderna
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Re: Frage zu Krankengeld oder anderem Ausgleich bei eingeschraenkter Arbeitsfaehigkeit

Beitragvon Czauderna » 20.02.2024, 08:53

Hallo und willkommen im Forum,
grundsätzlich gilt - wenn Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, dann gibt es entweder im Rahmen der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber das Gehalt bzw. den Lohn weiter oder die Krankenkasse zahlt Krankengeld (Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft lassen wir mal außen vor). So wie du es geschildert hast, wird es nicht gehen, also 30-50% in deinem Beruf arbeiten und für den Rest Krankengeld erhalten.
Sicher, es gibt Konstellationen, bei denen Arbeitsentgelt und Krankengeld nebeneinander bezogen werden können, z.B. bei Wiedereingliederungsmaßnahmen oder bei einer Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, bei deren Ausübung eine bestehende Arbeitsunfähigkeit in der Hauptbeschäftigung nicht im Widerspruch steht
Beispiel:
Hauptberuf = Maurer - Oberschenkelhalsbruch (Sportunfall) - dort Arbeitsunfähig
Nebenberuf - IT-Administrator - nur Tätigkeit am PC, die trotz der Verletzung weiter ausgeübt werden kann.
Diese Konstellation würde in der Praxis allerdings durch die Kasse vom Medizinischen Dienst begutachtet werden.
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Wiedereingliederungsmaßnahme nach längerem Krankengeldbezug - während der Maßnahme zahlt der Arbeitgeber anteilig Arbeitsentgelt und die Krankenkasse die Differenz zum Krankengeld, d.h. das Krankengeld wird gekürzt. Es liegt eine zeitliche Befristung (Wiedereingliederungsplan) vor.

In deinem Fall bieten sich zwei Möglichkeiten an -
Zum einen, bei deinem Arbeitgeber eine Änderung deiner Arbeitsbedingungen zu erreichen, als Senkung der Arbeitszeit, was aber mit finanziellen Einbußen einhergehen würde. Dafür böte sich als weitere Möglichkeit an eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit zu beantragen, die zumindest einen Teil dieser Einbußen ausgleichen würde.
Mein Rat - lass dich von deiner Krankenkasse und/oder von der Rentenversicherung entsprechend beraten.
Gruss
Czauderna


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