Meine Frau ist Pflichversichert. Ich bin seit 03.2023 in (Ihrer) der Familienversicherung, ich uebe keine Taetigkeit aus, bekomme auch keine Gelder von irgendwelchen Aemtern !
Nun fragt die GKV (TK) nach Einkuenften.
Auf meinen Namen kommen Mieteinnahmen aus 2 Wohnungen rein.
1 Wohnung 350 KM + 150 NK vom Mieter = 500 Euro
2 Wohnung 550 KM + 200 NK vom Mieter = 750 Euro
an die Hausverwaltung gehen davon jeden Monat Betriebskostenvorrauszahlung (ohne Erhaltungsruecklage):
1 Wohnung von den 500 Euro (ohne Erhaltungsruecklage ) 288 Euro , bei mir bleiben also 212 Euro p.M
2 Wohnung von den 750 Euro (ohne Erhaltungsruecklage ) 331 Euro , bei mir bleiben also 419 Euro p.M
in der TK Seite ist das sehr unklar abgefragt. Welche Summe muss ich den nun als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben ?
Die Kaltmieten von 900 Euro ?
Die Bruttomieten von 1250 Euro ?
Die mir tatsaechlich verbleibenden monatlichen "Einnahmen" von 631 Euro ?
Fuer euere Antworten, Danke im Vorraus
Familienversicherung Mieteinnahmen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Ich habe hier https://gieron.de/werbungskosten-vermietung-verpachtung-das-sollten-sie-wissen/#Was_gehort_zu_den_Einkunften_aus_Vermietung_und_Verpachtung gerade die Liste "Werbungskosten" gefunden.
Wenn das richtig sehe , kann ich also auch die Erhaltungsruecklage abziehen.
Rechne ich nun Richtig (?) von den gesamt Brutto 1250 Euro ziehe ich also
619 Euro Betriebskosten, die an die Verwaltung gehen ab ...bleiben die bereits oben berechneten 631 Euro...und davon kann ich auch die "Instandhaltungskoeten/Erhaltungekosten" - je Wohnung 90 Euro p.M abziehen ...also
631 Euro - 180 Euro = 451 Euro p.M
Wenn das so Richtig ist, dann muss ich bei der TK also gar nichts angeben, da ich ja einiges unter 500+ liege ??
Wenn das richtig sehe , kann ich also auch die Erhaltungsruecklage abziehen.
Rechne ich nun Richtig (?) von den gesamt Brutto 1250 Euro ziehe ich also
619 Euro Betriebskosten, die an die Verwaltung gehen ab ...bleiben die bereits oben berechneten 631 Euro...und davon kann ich auch die "Instandhaltungskoeten/Erhaltungekosten" - je Wohnung 90 Euro p.M abziehen ...also
631 Euro - 180 Euro = 451 Euro p.M
Wenn das so Richtig ist, dann muss ich bei der TK also gar nichts angeben, da ich ja einiges unter 500+ liege ??
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo frankbs,
vorweg, ich bin hierin nicht der Experte, würde mir also, wenn es mich beträfe, mir selbst nicht blind vertrauen.
Aber um Dein Thema einfach mal ins Rollen zu bringen - ich mache es es auch kurz:
Die 180 € Instandhaltungsrücklagen sind Rücklagen, unbestritten Auszahlungen aus deiner Sicht, aber noch keine Aufwendungen. Von daher vermute ich, dass Du sie nicht von den 631 € herunterrechnen kannst und die TK Dir damit die Familienversicherung streichen wird.
Sorry - war natürlich nicht die Wunschantwort.
Der Nächste bitte!
Gruß
von GS
vorweg, ich bin hierin nicht der Experte, würde mir also, wenn es mich beträfe, mir selbst nicht blind vertrauen.
Aber um Dein Thema einfach mal ins Rollen zu bringen - ich mache es es auch kurz:
Die 180 € Instandhaltungsrücklagen sind Rücklagen, unbestritten Auszahlungen aus deiner Sicht, aber noch keine Aufwendungen. Von daher vermute ich, dass Du sie nicht von den 631 € herunterrechnen kannst und die TK Dir damit die Familienversicherung streichen wird.
Sorry - war natürlich nicht die Wunschantwort.
Der Nächste bitte!
Gruß
von GS
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo GS,
ich wuensche mir nichts, ich lese, soweit ich Informationen finde.
Siehe - lese du doch bitte den oben angegebenen Link , Auszug daraus:
"Absetzbare Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
Die folgenden alphabetisch aufgelisteten Aufwendungen zählen zu den relevantesten steuerlich absetzbaren Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung:.........
Instandhaltungsrücklagen
Geben Sie diese Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten aus, gelten diese Kosten als kurzfristig absetzbare Werbungskosten."
ich wuensche mir nichts, ich lese, soweit ich Informationen finde.
Siehe - lese du doch bitte den oben angegebenen Link , Auszug daraus:
"Absetzbare Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
Die folgenden alphabetisch aufgelisteten Aufwendungen zählen zu den relevantesten steuerlich absetzbaren Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung:.........
Instandhaltungsrücklagen
Geben Sie diese Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten aus, gelten diese Kosten als kurzfristig absetzbare Werbungskosten."
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Das entscheidende Wort ist „wenn man es ausgibt“ solange man es also nicht ausgibt, ist es auch kein Aufwand der entstanden ist.
Aber hier kann ein Steuerberater vermutlich ohnehin die besseren rechtssicheren Auskünfte geben.
Aber hier kann ein Steuerberater vermutlich ohnehin die besseren rechtssicheren Auskünfte geben.
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo und willkommen im Forum,
bitte nicht Steuerrecht mit Sozialversicherung verwechseln. Für die Beurteilung über das anrechenbare Einkommen für die Familienversicherung zählt das, was im Einkommensteuerbescheid steht. Wenn also dort 900,00 € bzw. 1250,00 € stehen, dann nimmt die Krankenkasse die her und wenn dies so ist, dann ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Gruss
Czauderna
bitte nicht Steuerrecht mit Sozialversicherung verwechseln. Für die Beurteilung über das anrechenbare Einkommen für die Familienversicherung zählt das, was im Einkommensteuerbescheid steht. Wenn also dort 900,00 € bzw. 1250,00 € stehen, dann nimmt die Krankenkasse die her und wenn dies so ist, dann ist eine Familienversicherung nicht möglich.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo Saxum,
„wenn man es ausgibt“"....Stimmt, Danke fuer den Hinweis
Nun stolpere ich aber uber eine ganz andere Zahl und damit neue Frage...
in meiner letzten Steuererbescheid steht, Einnahmen aus Vermietung (beide Whg.)
5126 Euro somit 427 Euro p.M
Damit liege ich doch unter der Einkommensgrenze um Beitraege zu zahlen !? Muss ich der TK nun ueberhaupt etwas angeben / nachweisen in deren Formular ( in dem es uebrigens gar keine Position "Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung" gibt ) ode kreuze ich gleich "Keine weiteren Einkuenfte" an, da ja laut Steuerbescheid nichts zu zahlen ist.
„wenn man es ausgibt“"....Stimmt, Danke fuer den Hinweis
Nun stolpere ich aber uber eine ganz andere Zahl und damit neue Frage...
in meiner letzten Steuererbescheid steht, Einnahmen aus Vermietung (beide Whg.)
5126 Euro somit 427 Euro p.M
Damit liege ich doch unter der Einkommensgrenze um Beitraege zu zahlen !? Muss ich der TK nun ueberhaupt etwas angeben / nachweisen in deren Formular ( in dem es uebrigens gar keine Position "Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung" gibt ) ode kreuze ich gleich "Keine weiteren Einkuenfte" an, da ja laut Steuerbescheid nichts zu zahlen ist.
Zuletzt geändert von frankbs am 09.03.2024, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo Czauderna,
Richtig, wir sprechen vom Sozialrecht, allerdings ergeben sich die "Einnahmen" aus:
"Grundsätzlich dürfen Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Dies ergibt sich vor allem, aus § 9 Absatz 1 Nr. 1,2 und 7 Einkommensteuergesetz" also die in dem Steuererbescheid eingetragenen 5126 Euro (beide Whg) !? Also gebe ich gar nichts an bei der TK ????
Richtig, wir sprechen vom Sozialrecht, allerdings ergeben sich die "Einnahmen" aus:
"Grundsätzlich dürfen Werbungskosten von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Dies ergibt sich vor allem, aus § 9 Absatz 1 Nr. 1,2 und 7 Einkommensteuergesetz" also die in dem Steuererbescheid eingetragenen 5126 Euro (beide Whg) !? Also gebe ich gar nichts an bei der TK ????
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
FAMI i= Familienversicherung
nach § 10 SGB V darf für die FAMI der Grenzwert von 505 EUR monatlich (Wert im Jahre 2024, der sich von Jahr zu Jahr ändert) nicht überschritten werden.
Was ist das für ein Grenzwert. Dort steht GESAMTEINKOMMEN.
Ja was ist denn das schon wieder.
§ 16 SGB IV sagt dann:
Gesamteinkommen ist die Summe der E i n k ü n f t e im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Am Steuerrecht möchte ich mich jetzt mal nicht abarbeiten.
Denn wer ist dafür zuständig--- ja richtig --- das Finanzamt
Wo stehen denn Zahlen des Finanzamtes drin.
ja-- richtig---- im Einkommensteuerbescheid.
in welchem--- im jeweils letzten stehen die aktuellsten Zahlen.
Und genau diesen Einkommensteuerbescheid würde ich als Nachweis mit einreichen.
Von den Einkünften (ach ich wollte ja gar nichts zum Steuerrecht sagen) werden auch abgezogen
- die Abschreibung (normalweise 2 % über 50 Jahre; schau da mal in deine Steuererklärung rein oder frag deinen ST-Berater)
- Zinsausgaben, wenn noch nicht alles abbezahlt wird (Tilgung hingegen nicht)
- Reparaturausgaben
Dein Steuerbescheid mit mtl 421 EUR Einkünften passt- das dürfte kein Problem geben.
Du musst nur immer im Auge haben, dass der 505 EUR-Grenzwert(der sich von Jahr zu Jahr um meist 10 EUR erhöht) nicht überschritten wird.
nach § 10 SGB V darf für die FAMI der Grenzwert von 505 EUR monatlich (Wert im Jahre 2024, der sich von Jahr zu Jahr ändert) nicht überschritten werden.
Was ist das für ein Grenzwert. Dort steht GESAMTEINKOMMEN.
Ja was ist denn das schon wieder.
§ 16 SGB IV sagt dann:
Gesamteinkommen ist die Summe der E i n k ü n f t e im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Am Steuerrecht möchte ich mich jetzt mal nicht abarbeiten.
Denn wer ist dafür zuständig--- ja richtig --- das Finanzamt
Wo stehen denn Zahlen des Finanzamtes drin.
ja-- richtig---- im Einkommensteuerbescheid.
in welchem--- im jeweils letzten stehen die aktuellsten Zahlen.
Und genau diesen Einkommensteuerbescheid würde ich als Nachweis mit einreichen.
Von den Einkünften (ach ich wollte ja gar nichts zum Steuerrecht sagen) werden auch abgezogen
- die Abschreibung (normalweise 2 % über 50 Jahre; schau da mal in deine Steuererklärung rein oder frag deinen ST-Berater)
- Zinsausgaben, wenn noch nicht alles abbezahlt wird (Tilgung hingegen nicht)
- Reparaturausgaben
Dein Steuerbescheid mit mtl 421 EUR Einkünften passt- das dürfte kein Problem geben.
Du musst nur immer im Auge haben, dass der 505 EUR-Grenzwert(der sich von Jahr zu Jahr um meist 10 EUR erhöht) nicht überschritten wird.
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Heinrich
"Dein Steuerbescheid mit mtl 421 EUR Einkünften passt- das dürfte kein Problem geben.
Du musst nur immer im Auge haben, dass der 505 EUR-Grenzwert(der sich von Jahr zu Jahr um meist 10 EUR erhöht) nicht überschritten wird."
Danke, so verstehe ich das auch. meine grosses Fragezeichen ist - gebe ich der TK nun ueberhaupt bei dem Satz "" Mein Ehe-/Lebenspartner hat eigenes Einkommen." gleich ein "Nein" im Online-Fragebogen an. Ich weiss ja (Nachweislich, letzter Steuerbescheid) es sind unter 505 Euro.
"Dein Steuerbescheid mit mtl 421 EUR Einkünften passt- das dürfte kein Problem geben.
Du musst nur immer im Auge haben, dass der 505 EUR-Grenzwert(der sich von Jahr zu Jahr um meist 10 EUR erhöht) nicht überschritten wird."
Danke, so verstehe ich das auch. meine grosses Fragezeichen ist - gebe ich der TK nun ueberhaupt bei dem Satz "" Mein Ehe-/Lebenspartner hat eigenes Einkommen." gleich ein "Nein" im Online-Fragebogen an. Ich weiss ja (Nachweislich, letzter Steuerbescheid) es sind unter 505 Euro.
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo,
ja, wenn das so ist, kannst du eigentlich die Frage mit nein beantworten, allerdings steht da aber auch nicht - Einkünfte unter xxxx€ müssen nicht angegeben werden, sondern es wird nach Einkünften allgemein gefragt. Wenn die Kasse mit dem "nein" nicht einverstanden sein sollte, wird sie sich ohnehin melden und den Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis fordern.
Gruss
Czauderna
PS : Du hast die Frage auch im Recht-Forum gestellt - dazu nur ein Hinweis. Dort verstoßen solche, persönlichen Fragen, also in der "Ich-Form", gegen die dortigen Foren-Regeln. Ich bin da auch als User und halte diese Regelung für Quatsch, aber es ist nun mal so, also nicht wundern, wenn sich da die Forenmoderation zu Wort meldet.
ja, wenn das so ist, kannst du eigentlich die Frage mit nein beantworten, allerdings steht da aber auch nicht - Einkünfte unter xxxx€ müssen nicht angegeben werden, sondern es wird nach Einkünften allgemein gefragt. Wenn die Kasse mit dem "nein" nicht einverstanden sein sollte, wird sie sich ohnehin melden und den Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis fordern.
Gruss
Czauderna
PS : Du hast die Frage auch im Recht-Forum gestellt - dazu nur ein Hinweis. Dort verstoßen solche, persönlichen Fragen, also in der "Ich-Form", gegen die dortigen Foren-Regeln. Ich bin da auch als User und halte diese Regelung für Quatsch, aber es ist nun mal so, also nicht wundern, wenn sich da die Forenmoderation zu Wort meldet.
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Hallo zusammen,
alles klar, Asche auf mein Haupt. ich ziehe den (unzutreffenden) Inhalt meines Beitrags #3 zurück.
Der Beitrag selbst bleibt natürlich stehen.
Grüße
von GS
alles klar, Asche auf mein Haupt. ich ziehe den (unzutreffenden) Inhalt meines Beitrags #3 zurück.
Der Beitrag selbst bleibt natürlich stehen.
Grüße
von GS
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Czauderna
Stimmt , hatte das vergessen......Die haben meinen Beitrag da gleich geloescht und mir ne Standard-PN geschickt.
Das naechste mal kann ich ja schreiben...Nehmen wir einmal an, ein gruener Elefant in Lummerland, haette dort eine Bambushuette an einen blauen Elefanten vermietet und bekommt dafuer fiktiv 350 Bananen jeden Monat...... Ich weiss auch nicht was das dort soll
Soweit geklaert, Besten Dank an alle
Stimmt , hatte das vergessen......Die haben meinen Beitrag da gleich geloescht und mir ne Standard-PN geschickt.
Das naechste mal kann ich ja schreiben...Nehmen wir einmal an, ein gruener Elefant in Lummerland, haette dort eine Bambushuette an einen blauen Elefanten vermietet und bekommt dafuer fiktiv 350 Bananen jeden Monat...... Ich weiss auch nicht was das dort soll
Soweit geklaert, Besten Dank an alle
Re: Familienversicherung Mieteinnahmen
Zu der Frage, ob Du ein NEIN ankreuzen solltest (damit nur auch nun ja niemand auf die Idee kommt nachzufragen)
Hierzu meine rechtliche Antwort:
Du hast Einkünfte anzugeben. Du bist ein Laie. Die Beurteilung nimmt die KK vor.
Ein NEIN wäre bei Ehegatten der Normalfall. Da wird nicht mehr nachgefragt. Das ist nicht korrekt.
Die Mieteinnahmen oder Ausgaben (oder Wegfall von Zinsen oder der Abschreibung) könnten künftig dazu führen,
dass der Grenzwert überschritten wird.
Du als Laie hast keine Beurteilung vorzunehmen, auch wenn Du denkst, dass du etwas verstanden hast.
Oder weißt Du etwa , nur mal so aus dem Stand heraus, wie sich eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft bei der FAMI oder bei der wenn keine FAMI besteht) freiwilligen Versicherung auswirkt, wenn diese 1300 EUR beträgt.
Wo kämen wir dahin, wenn jeder , wenn er nur denkt, dass er was nicht angeben muss, es nicht angibt.
Du hast die Angabe zu machen.
Schlau genug damit umzugehen, bist Du ja jetzt
Hierzu meine rechtliche Antwort:
Du hast Einkünfte anzugeben. Du bist ein Laie. Die Beurteilung nimmt die KK vor.
Ein NEIN wäre bei Ehegatten der Normalfall. Da wird nicht mehr nachgefragt. Das ist nicht korrekt.
Die Mieteinnahmen oder Ausgaben (oder Wegfall von Zinsen oder der Abschreibung) könnten künftig dazu führen,
dass der Grenzwert überschritten wird.
Du als Laie hast keine Beurteilung vorzunehmen, auch wenn Du denkst, dass du etwas verstanden hast.
Oder weißt Du etwa , nur mal so aus dem Stand heraus, wie sich eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft bei der FAMI oder bei der wenn keine FAMI besteht) freiwilligen Versicherung auswirkt, wenn diese 1300 EUR beträgt.
Wo kämen wir dahin, wenn jeder , wenn er nur denkt, dass er was nicht angeben muss, es nicht angibt.
Du hast die Angabe zu machen.
Schlau genug damit umzugehen, bist Du ja jetzt
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