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Rentner selbständig in GKV

Verfasst: 26.03.2024, 21:49
von dumka007
Hallo, meine Frau und ich sind Rentner und beziehen eine sehr geringe Rente. Im Jahr 2017 eröffnete meine Frau einen Online-Shop (Kleinunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro pro Jahr).

Nachdem wir feststellten, dass der Umsatz stetig stieg, eröffnete auch ich im Jahr 2022 einen Online-Shop. Im Jahr 2023 erzielte meine Frau einen Umsatz von 10.000 Euro, ich von 21.000 Euro.

Gemäß unserer jährlichen Steuererklärung sind wir aufgrund unseres insgesamt immer noch geringen Einkommens aus Rente nicht steuerpflichtig.

Nun wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir diese zusätzlichen Einkünfte nicht bei unserer Krankenversicherung gemeldet haben. Diese geht immer noch davon aus, dass wir nur eine Rente beziehen. Meine Frage an die Community lautet: Wie sollten wir dies am besten melden? Wird dies rückwirkend berechnet, und müssen wir Versäumnisgebühren zahlen?

Vielen Dank.

Re: Rentner selbständig in GKV

Verfasst: 26.03.2024, 23:57
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Ja, das mit der Selbständigkeit hättet Ihr der Kasse melden müssen. Es gibt hier zwei Fragen, die geklärt werden müssen.
Arbeitseinkommen ist grundsätzlich auch für Rentner, die in der GKV pflichtversichert sind, beitragspflichtig, wenn es eine bestimmte Grenze übersteigt. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei. 176,75 € mtl. Dabei geht es nicht nach dem Umsatz, sondern nach dem, was im Einkommensteuerbescheid als Einnahme aufgeführt ist. Also, wenn diese Einnahmen diese Grenze übersteigen, dann werden Beiträge fällig, ggf. auch rückwirkend.
Die zweite Frage kann ggf. noch unangenehmer werden - denn so, wie geschildert könnte die Krankenkasse bei diesen Einkommensverhältnissen auf die Idee kommen zu prüfen ob bei einem von euch oder sogar bei beiden eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt und wen dem so wäre, dann wäre es aus mit der Krankenversicherung der Rentner - hier ein Beispiel - https://rentenbescheid24.de/wegfall-der-kvdr-bei-selbststaendiger-taetigkeit/
und es würde noch erheblich teurer werden. Wie gesagt, entscheidend wird zunächst das sein, was der Einkommensteuerbescheid aussagt.
Was die eventuelle Nachzahlung betrifft, so gilt grundsätzlich erst mal die Verjährungsfrist von 4 Jahren, d.h. ab 2020 könnte ggf. gefordert werden
und es können auch Säumniszuschläge berechnet werden - siehe dazu das hier - https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicherung/themen/beitrag/ansicht/krankenversicherung/schulden-bei-der-krankenkasse-saeumniszuschlaege-und-stundungszinsen/details/anzeige/
Mein Rat - eine Rechtsberatung einholen (Rechtsanwalt) und dann zur Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

Re: Rentner selbständig in GKV

Verfasst: 27.03.2024, 11:52
von dumka007
Danke sehr für die ausführliche Antwort. Brauchen wir hier einen Rechtsanwalt mit Sozialrecht-Kenntnissen?

Re: Rentner selbständig in GKV

Verfasst: 27.03.2024, 14:55
von Czauderna
Hallo,
da im Grundsatz in diesem Fall die SGB gelten, wäre das anzuraten.
Gruss
Czauderna