Zusage der pflegekasse

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

samsonwilliams
Beiträge: 1
Registriert: 15.04.2024, 05:53

Zusage der pflegekasse

Beitragvon samsonwilliams » 15.04.2024, 05:56

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich habe eine schriftliche Zusage der pflegekasse bekommen zur kosten Übernahme beim badumbau. Sie ist deutlich höher als normalerweise. Jetzt meinte eine andere Sachbearbeiterin das ist komisch weil eben sonst viel weniger gezahlt wird.

Ist der Brief jetzt bindend für die Pflege Kasse. Ich meine ich hab es schriftlich mit unterschrift. Oder muss ich mich Sorgen das sie doch weniger bezahlen wollen.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4292
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Zusage der pflegekasse

Beitragvon Czauderna » 15.04.2024, 10:47

Hallo und willkommen im Forum
Es gibt da einen Spruch aus Goethes "Faust" - ".... denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen".
Das heißt für dich zunächst, dass es sich hier um einen Verwaltungsakt (Leistungszusage) handelt, an den sich die Kasse halten muss, solange dieser Verwaltungsakt nicht durch die Kasse zurückgenommen wird. Sicher, es gibt auch Zusagen, bei denen der Leistungsempfänger selbst hätte merken müssen, dass diese Zusage nicht stimmen kann, z.B., wenn ein tägliches Krankengeld von 125,00 € bewilligt würde, obwohl es nur 12,50 € hätten sein dürfen, aber in Fällen wie diesem hier, kann der Leistungsempfänger nicht zwingend erkennen, dass diese Zusage in der Höhe falsch ist.
Allerdings können deine Sorgen berechtigt sein, denn wenn die Kasse selbst merkt, dass sie sich da vertan hat, dann wird sie alles Mögliche tun um die Zusage zurücknehmen und eine neue Leistungszusage zu erstellen und dann müsstest du ggf. in das Widerspruchsverfahren.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste