Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

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Juliane
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Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Juliane » 09.05.2024, 10:51

Hallo zusammen,

ich bin nach einigem Googeln auf dieses Forum gestoßen.
Ich bin selbständig und war 15 Jahre freiwillig gesetzlich versichert bei der Barmer, mit 2 Kindern familienversichert.
Mein Mann ist teils selbständig, teils angestellt und ist in der PKV (das hat biografische Gründe, die GKV wollte ihn nicht nehmen, erst wegen Zuzug aus dem Ausland und dann weil die Selbständigkeit überwog aus deren Sicht).

Ich war bei der Barmer und die hatten mich in 2020 aus irgendeinem Grund viel zu niedrig angesetzt von den Beiträgen und dann kam in 2022 der große Hammer, nämlich dass ich einen hohen 4stelligen Betrag nachzahlen musste und unsere Kinder aus der Familienversicherung flogen und ich sie einzeln versichern musste.
In diesem Jahr habe ich gekündigt und bin in die PKV gewechselt, mit den Kindern.

Nun habe ich schon wieder Post bekommen von der Barmer mit der Frage nach meinem Steuerbescheid 2022 und direkt Herzrasen bekommen: kann die GKV trotz meiner Kündigung (falls es sich rausstellt, dass ich zuwenig Beiträge bezahlt habe in 2022) die Differenz von mir nachfordern??

Danke für Eure Antwort und viele Grüße
Juliane

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon ratte1 » 09.05.2024, 11:14

ja, da seit 2022 Beiträge der selbständig Tätigen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorläufig festgesetzt werden. Eine endgültige Festsetzung erfolgt erst, wenn der jeweilige Einkommenssteuerbescheid vorgelegt wird.

MfG
ratte1

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Juliane » 09.05.2024, 12:44

Und wenn ich Pech habe und die Kinder in 2023 wieder aus der Familienversicherung raus müssen rückwirkend, weil mein Mann wieder mehr verdient hat oder dergleichen? Dann muss ich auch für 2023 rückwirkend die Kinder einzeln versichern??

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Czauderna » 09.05.2024, 13:03

Hallo,
ja, wenn sich das Einkommen deines Ehemanns erhöht, solltest du dich sofort mit der Krankenkasse in Verbindung setzen um die Familienversicherung überprüfen zu lassen. "dergleichen" kann eigentlich nur vorkommen, wenn es an den Kindern direkt liegt, also z.B. eigenen Einnahmen über der Einkommensgrenze.
Gruss
Czauderna

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Juliane » 09.05.2024, 19:11

Das Einkommen meines Mannes ist schwankend. Jedes Jahr anders. Das wissen wir immer erst insgesamt im nächsten Jahr…

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Czauderna » 09.05.2024, 19:48

Hallo,
hier erst mal die Verfahrensweise der Einkommensprüfung für Familienversicherte - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_1642322223/file.res/Grundsaetzliche-Hinweise-Gesamteinkommen-29092022.pdf
dort unter Punkt 3.
Du bist jetzt selbst in der PKV versichert und deine Kinder auch, da wird jetzt nur noch die Zeit bis zum Ende deiner Mitgliedschaft von Interesse für die Kasse sein.
Waren deine Kinder in 2023/24 selbst versichert oder nur in 2022 ?
Gruss
Czauderna

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Juliane » 09.05.2024, 20:32

Danke für die Antworten!
Also die Kinder waren in 2022 größtenteils selbst versichert und dann konnten sie zurück in die Familienversicherung…
In 2023 dann also familienversichert bei mir.

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Re: Nachzahlung GKV trotz Kündigung?

Beitragvon Racer76 » 10.05.2024, 21:54

Man kann das denke ich mit den Steuerzahlungen vergleichen. Das Finanzamt legt Abschlagszahlungen aufgrund vergangener Steuerjahre fest. Am Ende des Steuerjahres macht man dann seine Steuererklärung und erst damit sind die tatsächliche Steuerabgaben festgelegt. Hat man mehr verdient, ist eine Nachzahlung fällig, ansonsten gibt es eine Rückzahlung oder man landet halt "punktgenau" (was sehr selten der Fall sein dürfte).

Meines Wissens nach schauen die GKVen immer sehr genau (wenn nur ein Ehepartner GKV versichert ist), wer welches Einkommen erzielt und was sich daraus für die Familienversicherung ergibt. Wie belastbar das am Ende dann wirklich ist, müsste man im Zweifelsfall von einem Fachmann abklären lassen.

Einen Tipp von meiner Seite: da ihr nun wohl beide langfristig in der PKV verbleiben werdet und wenig bis gar keine Rentenpunkte in der GRV sammeln werdet, bekommt ihr sehr überschaubare Zuschüsse zu eurer PKV im Ruhestand. Daher würde ich mir schon heute sehr tiefe Gedanken über die Rücklagen/das Einkommen in dieser Phase machen, damit euch die Beiträge zur KV im Alter nicht auffressen.


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