Berücksichtigung von abgeführten KV-Beiträgen aus Tabellenforderung der AG-Insolvenz
Verfasst: 04.06.2024, 03:17
Hallo Allerseits,
mein Mann ist verstorben und nun kommt seine Krankenkasse auf mich als Rechtsnachfolgerin zu.
Wir waren getrennt krankenversichert.
Er war selbständig und freiwillig gesetzlich versichert, hat monatliche Vorauszahlungen an die KK getätigt und die KK rechnet nun entsprechend des eingereichten ganzjährigen Steuerbescheides ab.
Folgende Frage zur Besonderheit:
Mein Mann war Jahre vor seiner Selbständigkeit als Arbeitnehmer tätig und (ganz normal) gesetzlich krankenversichert.
Sein AG wurde insolvent und mein Mann machte sich daraufhin selbständig.
Während eines Jahres seiner ausschließlichen Selbständigkeit erhielt mein Mann einmalig ca. 2.000 Euro brutto aus jener AG-Insolvenz. Davon hat der Insolvenzverwalter dann Lohnsteuer, Soli, RV, KV etc abgezogen und meinem Mann den verbleibenden Betrag überwiesen.
Nach meinem Verständnis sollte die Krankenkasse die von dem Insolvenzverwalter einbehaltenden und auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Beiträge an KV und PflegeV doch letztlich von dem insgesamt zu zahlenden KV-Beitrag abziehen, da die Kasse diesen ja bereits vereinnahmt hat.
Trotz dieser Kenntnis der Kasse (ist in dem Steuerbescheid ausgewiesen und ich habe zudem explizit darauf hingewiesen) wurde keine entsprechende Verrechnung in dem Kassenbescheid berücksichtigt. Zeitlich läuft die Widerspruchsmöglichkeit noch.
Als Nachweis habe ich lediglich die Lohnsteuerkarte, auf der die einbehaltenen KV-Beträge etc. stehen. Nicht zu erkennen ist, an welche Krankenkasse der Insolvenzverwalter die einbehaltenen Beträge abgeführt hat. (Ein Krankenversicherungswechsel aus AN-Zeiten zur Selbständigkeit lag jedoch nicht vor).
Wie ist eure Sicht? Und super wäre nach Möglichkeit auch eine Rechtsquelle.
Besten Dank und schöne Grüße, Ela
mein Mann ist verstorben und nun kommt seine Krankenkasse auf mich als Rechtsnachfolgerin zu.
Wir waren getrennt krankenversichert.
Er war selbständig und freiwillig gesetzlich versichert, hat monatliche Vorauszahlungen an die KK getätigt und die KK rechnet nun entsprechend des eingereichten ganzjährigen Steuerbescheides ab.
Folgende Frage zur Besonderheit:
Mein Mann war Jahre vor seiner Selbständigkeit als Arbeitnehmer tätig und (ganz normal) gesetzlich krankenversichert.
Sein AG wurde insolvent und mein Mann machte sich daraufhin selbständig.
Während eines Jahres seiner ausschließlichen Selbständigkeit erhielt mein Mann einmalig ca. 2.000 Euro brutto aus jener AG-Insolvenz. Davon hat der Insolvenzverwalter dann Lohnsteuer, Soli, RV, KV etc abgezogen und meinem Mann den verbleibenden Betrag überwiesen.
Nach meinem Verständnis sollte die Krankenkasse die von dem Insolvenzverwalter einbehaltenden und auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Beiträge an KV und PflegeV doch letztlich von dem insgesamt zu zahlenden KV-Beitrag abziehen, da die Kasse diesen ja bereits vereinnahmt hat.
Trotz dieser Kenntnis der Kasse (ist in dem Steuerbescheid ausgewiesen und ich habe zudem explizit darauf hingewiesen) wurde keine entsprechende Verrechnung in dem Kassenbescheid berücksichtigt. Zeitlich läuft die Widerspruchsmöglichkeit noch.
Als Nachweis habe ich lediglich die Lohnsteuerkarte, auf der die einbehaltenen KV-Beträge etc. stehen. Nicht zu erkennen ist, an welche Krankenkasse der Insolvenzverwalter die einbehaltenen Beträge abgeführt hat. (Ein Krankenversicherungswechsel aus AN-Zeiten zur Selbständigkeit lag jedoch nicht vor).
Wie ist eure Sicht? Und super wäre nach Möglichkeit auch eine Rechtsquelle.
Besten Dank und schöne Grüße, Ela