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Wechsel in die GKV von PKV und Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 09.06.2024, 10:12
von fcbwin2
Moin Moin,

ich war bis zum 01.06 in der PKV. Wollte unbedingt aus der PKV raus und ich lag dieses Jahr jeden Monat 15€ unter der Beitragsbemessungsgrenze. Ich habe mich dazu mit meinem Arbeitgeber kurzgeschlossen und die haben mir versichert, dass es dieses Jahr keine Bonuszahlungen gibt und Gehaltserhöhung habe ich auch nicht versichert.

Also haben sie mich dabei unterstützt und mich Versicherungspflichtig gemeldet. Der Wechsel hat problemlos geklappt und ich bin jetzt in der GKV.

Jetzt ist die Lage so, dass ich den Arbeitgeber zum 01.09 wechseln werde. Dort liege ich wieder weit über der Beitragsbemessungsgrenze. Was passiert, wenn die mich wieder freiwillig bei der jetzigen GKV melden? Das Jahr ist noch nicht rum, gibt es da irgendeine Form der "Rückabwicklung" oder irgendeine andere Gefahr in der ich mich damit begeben würde oder ist der Wechsel abgeschlossen und was nach der Meldung meines jetzigen Arbeitgebers passiert ist wuppe?

Danke euch jetzt schon einmal :-)

Re: Wechsel in die GKV von PKV und Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 09.06.2024, 13:41
von heinrich
keine Sorge, du bleibst drin in der GKV

Ab 1.9.2024 dann nicht als Pflichtmitglied, sonder im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.


Das alles steht im § 188 Abs. 4 Satz 1 SGB V.

mit einfachen Worte: wer aus Versicherungspflicht ausscheidet der BLEIBT im Mitglied im Rahmen einer freiwilligen Versicherung

Re: Wechsel in die GKV von PKV und Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 09.06.2024, 16:36
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Heinrich hat alles geschrieben.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel in die GKV von PKV und Arbeitgeberwechsel

Verfasst: 11.06.2024, 12:40
von Racer76
Eines verstehe ich da nicht. Der Fragesteller war in 2024 jeden Monat unter der PVG und hat erst am 01.06. in die GKV gewechselt. Eigentlich wäre er doch schon zum Januar dann wieder versicherungspflichtig geworden?
@fcbwin2: hast du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Mein Gedanke dabei: 01.06. - 01.09. sind drei Monate und daher wäre eine Unterschreitung nach der Definition nur von kurzer Dauer.