Riester-Rente und Zinserträge bei freiwillig Krankenversicherten
Verfasst: 28.06.2024, 23:20
Guten Tag,
Ich bin verheiratet und als Rentner freiwillig krankenversichert. Meine Frau ist hingegen in der Krankenkasse der Rentner.
Wir beide haben Zinserträge erzielt. Nach meinem heutigen Kenntnisstand sind die Zinserträge für meine Frau nicht, für mich aber krankenkassenbeitragspflichtig.
1) Wenn die Zinserträge ausschließlich auf den Konten meiner Frau erzielt werden, bin ich dann trotzdem zur Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen/Pflegeversicherung verpflichtet (gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung)?
Muss in der Steuererklärung klar hervorgehen auf welchem Konto die Erträge erwirtschaftet worden sind? Falls ja, müssen alle Erträge - trotz Abgeltungssteuer - bei der Steuererklärung einzeln angegeben werden, um eine steuerliche Abgrenzung darzustellen.
2) Ich habe eine Riesterrente, die im letzten Jahr als Wohnriester (ca. 50 000 Euro) komplett ausgezahlt worden ist und in eine selbst genutzte Immobilie gesteckt worden ist. Bei der Versteuerung gibt es für mich 2 Möglichkeiten:
a) als jährlicher Verminderungsbetrag des Wohnförderkontos von 2665 Euro/Jahr über eine Zeitspanne von 18 Jahren. Dann werden dem zu versteuernden Einkommen jährlich 2665 Euro/Jahr hinzugerechnet
oder
b) als steuerreduzierte Einmalversteuerung von 35 500 Euro in einem Jahr (30 % Steuerabschlag). Ich tendiere momentan zur Einmalversteuerung von 35 500 Euro. Das wäre laut meinem Steuerprogramm eine einmalige Steuerabgabe von ca. 10 000 Euro.
Ich vermute mal, dass nun auch noch Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge für die 50 000 Euro fällig werden, so dass insgesamt noch mal ca. 10 000 Euro Krankenkassenbeiträge/Pflegeversicherung anfallen würden. Insofern wäre für mich die Riester-Rente bei diesen Abzügen inflationsbereinigt ein dummes Verlustgeschäft.
Meine Frage nun: welche Variante ist aus Sicht der Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge günstiger für mich:
a) die fiktive Einkommenserhöhung von 2665 Euro/Jahr über 18 Jahre
oder
b) die steuerreduzierte Einmalversteuerung von 35 500 Euro des Wohnförderkonto über 50 000 Euro.
Ist in diesem Fall die Berechnungsgrundlage für die Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge 35 500 oder 50 000 Euro?
Über welchen Zeitraum werden die Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge in diesem Fall erhoben (12 Monatsregelung)?
3) Werden von der Krankenkasse bei freiwillig krankenversicherten Rentnern bereits im Regelfall Einkommenssteuernachweise des Finanzamts verlangt oder erst wenn in dem jährlichen Fragebogen Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen eingetragen worden sind?
Ich bin verheiratet und als Rentner freiwillig krankenversichert. Meine Frau ist hingegen in der Krankenkasse der Rentner.
Wir beide haben Zinserträge erzielt. Nach meinem heutigen Kenntnisstand sind die Zinserträge für meine Frau nicht, für mich aber krankenkassenbeitragspflichtig.
1) Wenn die Zinserträge ausschließlich auf den Konten meiner Frau erzielt werden, bin ich dann trotzdem zur Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen/Pflegeversicherung verpflichtet (gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung)?
Muss in der Steuererklärung klar hervorgehen auf welchem Konto die Erträge erwirtschaftet worden sind? Falls ja, müssen alle Erträge - trotz Abgeltungssteuer - bei der Steuererklärung einzeln angegeben werden, um eine steuerliche Abgrenzung darzustellen.
2) Ich habe eine Riesterrente, die im letzten Jahr als Wohnriester (ca. 50 000 Euro) komplett ausgezahlt worden ist und in eine selbst genutzte Immobilie gesteckt worden ist. Bei der Versteuerung gibt es für mich 2 Möglichkeiten:
a) als jährlicher Verminderungsbetrag des Wohnförderkontos von 2665 Euro/Jahr über eine Zeitspanne von 18 Jahren. Dann werden dem zu versteuernden Einkommen jährlich 2665 Euro/Jahr hinzugerechnet
oder
b) als steuerreduzierte Einmalversteuerung von 35 500 Euro in einem Jahr (30 % Steuerabschlag). Ich tendiere momentan zur Einmalversteuerung von 35 500 Euro. Das wäre laut meinem Steuerprogramm eine einmalige Steuerabgabe von ca. 10 000 Euro.
Ich vermute mal, dass nun auch noch Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge für die 50 000 Euro fällig werden, so dass insgesamt noch mal ca. 10 000 Euro Krankenkassenbeiträge/Pflegeversicherung anfallen würden. Insofern wäre für mich die Riester-Rente bei diesen Abzügen inflationsbereinigt ein dummes Verlustgeschäft.
Meine Frage nun: welche Variante ist aus Sicht der Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge günstiger für mich:
a) die fiktive Einkommenserhöhung von 2665 Euro/Jahr über 18 Jahre
oder
b) die steuerreduzierte Einmalversteuerung von 35 500 Euro des Wohnförderkonto über 50 000 Euro.
Ist in diesem Fall die Berechnungsgrundlage für die Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge 35 500 oder 50 000 Euro?
Über welchen Zeitraum werden die Krankenkassen-/Pflegeversicherungbeiträge in diesem Fall erhoben (12 Monatsregelung)?
3) Werden von der Krankenkasse bei freiwillig krankenversicherten Rentnern bereits im Regelfall Einkommenssteuernachweise des Finanzamts verlangt oder erst wenn in dem jährlichen Fragebogen Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen eingetragen worden sind?