Rentner zahlt KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus; Erstattungsverfahren
Verfasst: 22.07.2024, 17:42
Hallo zusammen,
zuerst zu meinem Status:
seit 1.Jan 2024 pflichtversicherter Rentner bei der TK,
monatliche Einnahmen aus: Rente der DRV, Betriebsrente des früheren Arbeitgebers, Kapitalleistung einer Lebensversicherung (gestreckt über 120 Monate)
Nun hat es zum 1. Juli eine Rentenanpassung über +4,57 % gegeben; zusätzlich werde ich zum 1. Juli eine Rentenerhöhung aufgrund meiner Längerbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus erhalten.
Die DRV behält die KV- und PV-Beiträge automatisch zurück. Nur bei der Krankenversicherung laufen alle meine Rentenzahlungen "übersichtlich und beitragsbewertend" zusammen. Schon jetzt sehe ich, daß die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Ein Anruf bei der KV vertröstet mich, daß im ersten Quartal 2025 eine Beitragsrückerstattung auf meinen Antrag hin erfolgen wird. Auf meine Frage, ob eine Beitragserhöhung (bspw. der Zusatzbeitrag würde sich erhöhen) auch verspätet erst aufgerechnet würde, kam die Antwort, daß dieser wegen gesetzlicher Regeln sehr zeitnah von mir zu bezahlen wäre.
Somit meine Fragen in die Runde:
(1) Ist dem wirklich so? Ich muß der KV einen Kredit geben, aber im umgekehrten Fall muß ich sofort bezahlen. Nicht nur ein Kaufmann wird hier mit spitzem Bleistift eine Ungleichbehandlung feststellen.
(2) Welche Nachweise wird die KV für das abgelaufene Jahr 2024 von mir verlangen, um die Überzahlung zu berechnen/zu erstatten?
(3) Wird dann für das Beitragsjahr 2025 der monatliche Beitrag angepaßt oder ist das eine never-ending-story?
Danke für Infos von Euch
Hubert_kv
zuerst zu meinem Status:
seit 1.Jan 2024 pflichtversicherter Rentner bei der TK,
monatliche Einnahmen aus: Rente der DRV, Betriebsrente des früheren Arbeitgebers, Kapitalleistung einer Lebensversicherung (gestreckt über 120 Monate)
Nun hat es zum 1. Juli eine Rentenanpassung über +4,57 % gegeben; zusätzlich werde ich zum 1. Juli eine Rentenerhöhung aufgrund meiner Längerbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus erhalten.
Die DRV behält die KV- und PV-Beiträge automatisch zurück. Nur bei der Krankenversicherung laufen alle meine Rentenzahlungen "übersichtlich und beitragsbewertend" zusammen. Schon jetzt sehe ich, daß die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Ein Anruf bei der KV vertröstet mich, daß im ersten Quartal 2025 eine Beitragsrückerstattung auf meinen Antrag hin erfolgen wird. Auf meine Frage, ob eine Beitragserhöhung (bspw. der Zusatzbeitrag würde sich erhöhen) auch verspätet erst aufgerechnet würde, kam die Antwort, daß dieser wegen gesetzlicher Regeln sehr zeitnah von mir zu bezahlen wäre.
Somit meine Fragen in die Runde:
(1) Ist dem wirklich so? Ich muß der KV einen Kredit geben, aber im umgekehrten Fall muß ich sofort bezahlen. Nicht nur ein Kaufmann wird hier mit spitzem Bleistift eine Ungleichbehandlung feststellen.
(2) Welche Nachweise wird die KV für das abgelaufene Jahr 2024 von mir verlangen, um die Überzahlung zu berechnen/zu erstatten?
(3) Wird dann für das Beitragsjahr 2025 der monatliche Beitrag angepaßt oder ist das eine never-ending-story?
Danke für Infos von Euch
Hubert_kv