Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Guten Tag in die Runde,
wie lange darf ein Facharzt auf einer AU-Folgebescheinigung maximal krankschreiben? Maximal 28 Tage, also genau vier Wochen oder 30 Tage?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
wie lange darf ein Facharzt auf einer AU-Folgebescheinigung maximal krankschreiben? Maximal 28 Tage, also genau vier Wochen oder 30 Tage?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
das sind die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien -https://www.g-ba.de/richtlinien/2/ - dort der § 5
Da ist dann von einem Monat die Rede und nicht von vier Wochen. Der Monat wird in der Regel mit 30 Tagen angesetzt.
Gruss
Czauderna
das sind die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien -https://www.g-ba.de/richtlinien/2/ - dort der § 5
Da ist dann von einem Monat die Rede und nicht von vier Wochen. Der Monat wird in der Regel mit 30 Tagen angesetzt.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Guten Abend Czauderna,
eine Frage ist mir gerade noch eingefallen.
Die geplante stationäre Reha (BG Orthopäde) dauert länger als 30 Tage.
Ich habe gelesen, dass das Krankengeld ruht und die BG Verletztengeld zahlt.
Was ist aber mit der Folgebescheinigung der AU, wenn ich nicht innerhalb der 30 von der Krankenkasse geforderten Tage beim behandelnden Arzt sein kann für die Folgebescheinigung?
Das werde ich nämlich definitiv nicht können, weil ich dann noch bei der Reha bin, wären dann wenigstens 33 Tage, wenn nicht noch verlängert wird.
Bei der Reha gibt es doch nur die Aufenthaltsbescheinigung. Oder?
Vielen Dank und schönen Abend.
Gruß Akima
eine Frage ist mir gerade noch eingefallen.
Die geplante stationäre Reha (BG Orthopäde) dauert länger als 30 Tage.
Ich habe gelesen, dass das Krankengeld ruht und die BG Verletztengeld zahlt.
Was ist aber mit der Folgebescheinigung der AU, wenn ich nicht innerhalb der 30 von der Krankenkasse geforderten Tage beim behandelnden Arzt sein kann für die Folgebescheinigung?
Das werde ich nämlich definitiv nicht können, weil ich dann noch bei der Reha bin, wären dann wenigstens 33 Tage, wenn nicht noch verlängert wird.
Bei der Reha gibt es doch nur die Aufenthaltsbescheinigung. Oder?
Vielen Dank und schönen Abend.
Gruß Akima
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird kein Krankengeld gezahlt, das ist korrekt und in der Regel zahlt die Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der BG. aus.
Für die Dauer der Reha über die BG. muss der Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Der Krankenkasse muss ggf. nur, wenn sie ohnehin nicht schon von der BG. Informiert wird , der Nachweis über den Beginn und das Ende der Reha mitgeteilt werden.
Für die Dauer der Reha liegt Arbeitsunfähigkeit vor, dazu bedarf es keiner besonderen Meldung.
Erfolgt die Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig wegen der Erkrankung, die aufgrund des Arbeitsunfalls/Berufserkrankung besteht, dann wird weiter Verletztengeld gezahlt, wenn dies nicht zutrifft, also Arbeitsunfähigkeit hat, bereits vor Antritt der Reha wegen einer anderen Erkrankung bestanden und besteht auch nach der Entlassung aus der Reha weiter, dann genügt nach der Entlassung (möglichst sofort) eine Folgemeldung und es besteht dann ab dem Folgetag nach Entlassung wieder Anspruch auf Krankengeld.
Gruss
Czauderna
für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird kein Krankengeld gezahlt, das ist korrekt und in der Regel zahlt die Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der BG. aus.
Für die Dauer der Reha über die BG. muss der Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Der Krankenkasse muss ggf. nur, wenn sie ohnehin nicht schon von der BG. Informiert wird , der Nachweis über den Beginn und das Ende der Reha mitgeteilt werden.
Für die Dauer der Reha liegt Arbeitsunfähigkeit vor, dazu bedarf es keiner besonderen Meldung.
Erfolgt die Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig wegen der Erkrankung, die aufgrund des Arbeitsunfalls/Berufserkrankung besteht, dann wird weiter Verletztengeld gezahlt, wenn dies nicht zutrifft, also Arbeitsunfähigkeit hat, bereits vor Antritt der Reha wegen einer anderen Erkrankung bestanden und besteht auch nach der Entlassung aus der Reha weiter, dann genügt nach der Entlassung (möglichst sofort) eine Folgemeldung und es besteht dann ab dem Folgetag nach Entlassung wieder Anspruch auf Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo Czauderna,
ich muss noch einmal auf das Thema zurückkommen.
Das bedeutet, dass ich selbst (?)nach(?) Ende der BG-Reha eine Aufenthaltsbescheinigung an die gesetzliche Krankenkasse sende?
Leider weiß ich wirklich nicht, ob und wie Krankenkassen und Berufsgenossenschaften miteinander in Kontakt stehen und kommunizieren.
Danke und schon mal schönes Wochenende.
Gruß Akima
ich muss noch einmal auf das Thema zurückkommen.
Das bedeutet, dass ich selbst (?)nach(?) Ende der BG-Reha eine Aufenthaltsbescheinigung an die gesetzliche Krankenkasse sende?
Leider weiß ich wirklich nicht, ob und wie Krankenkassen und Berufsgenossenschaften miteinander in Kontakt stehen und kommunizieren.
Danke und schon mal schönes Wochenende.
Gruß Akima
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
aus meiner Praxis (Krankenkasse) weiß ich, dass wir in solchen Fällen schon miteinander im Kontakt standen, z.B. wenn die BG. das Verletztengeld selbst ausgezahlt hat und wir erhielten auch die ausgestellten D-Arzt-Berichte.
Ob du jetzt zwingend von dir aus deine Krankenkasse über das Ende der Reha informieren musst, das ist in der Praxis nicht so, allerdings empfehlenswert, dass der Entlassungsschein (ggf. auch nur in Kopie) der Kasse zugesandt werden sollte - es hat die Sache für den weiteren Fortgang leichter gemacht und ggf. auch Zeit gespart.
Gruss
Czauderna
aus meiner Praxis (Krankenkasse) weiß ich, dass wir in solchen Fällen schon miteinander im Kontakt standen, z.B. wenn die BG. das Verletztengeld selbst ausgezahlt hat und wir erhielten auch die ausgestellten D-Arzt-Berichte.
Ob du jetzt zwingend von dir aus deine Krankenkasse über das Ende der Reha informieren musst, das ist in der Praxis nicht so, allerdings empfehlenswert, dass der Entlassungsschein (ggf. auch nur in Kopie) der Kasse zugesandt werden sollte - es hat die Sache für den weiteren Fortgang leichter gemacht und ggf. auch Zeit gespart.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Guten Tag,
noch eine Frage: Die BG teilte mir nun telefonisch mit, dass ich während der BG-Reha kein Verletztengeld bekomme und die GKV auch während der RehaZeit das Krankengeld wegen fortlaufender AU bezahlen muss, also kein Ruhen des Krankengeldes...
Jetzt weiß ich gar nichts mehr und würde am liebsten die Reha absagen, um nicht am Ende ohne Geld und ohne Krankenversicherung dazustehen.
Hat jemand hier Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
noch eine Frage: Die BG teilte mir nun telefonisch mit, dass ich während der BG-Reha kein Verletztengeld bekomme und die GKV auch während der RehaZeit das Krankengeld wegen fortlaufender AU bezahlen muss, also kein Ruhen des Krankengeldes...
Jetzt weiß ich gar nichts mehr und würde am liebsten die Reha absagen, um nicht am Ende ohne Geld und ohne Krankenversicherung dazustehen.
Hat jemand hier Erfahrungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
das finde ich merkwürdig - wenn die BG. der Kostenträger der Reha ist, warum besteht dann kein Anspruch auf Übergangsgeld durch die BG.
Hast du das schriftlich und was sagt deine Krankenkasse dazu ?
Gruss
Czauderna
das finde ich merkwürdig - wenn die BG. der Kostenträger der Reha ist, warum besteht dann kein Anspruch auf Übergangsgeld durch die BG.
Hast du das schriftlich und was sagt deine Krankenkasse dazu ?
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Schriftlich habe ich nichts, ich hatte nur die BG angerufen. Die Reha steht jetzt unmittelbar bevor und ich bin unsicher, ob ich das überhaupt vorher klären kann..
und ich bin ja aktuell über die Krankenkasse krankgeschrieben und im Krankengeld...
ab RehaBeginn weiß ich es nicht..
Die BG begründete das mit der Regelung zu zweiter Erkrankung, wenn schon eine besteht für die Krankengeld gezahlt wird
und ich bin ja aktuell über die Krankenkasse krankgeschrieben und im Krankengeld...
ab RehaBeginn weiß ich es nicht..
Die BG begründete das mit der Regelung zu zweiter Erkrankung, wenn schon eine besteht für die Krankengeld gezahlt wird
Zuletzt geändert von Akima123 am 19.09.2024, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Akima123 hat geschrieben:Schriftlich habe ich nichts, ich hatte nur die BG angerufen. Die Reha steht jetzt unmittelbar bevor und ich bin unsicher, ob ich das überhaupt vorher klären kann..
und ich bin ja aktuell über die Krankenkasse krankgeschrieben und im Krankengeld...
ab RehaBeginn weiß ich es nicht..
Die BG begründete das mit der Regelung zu zweiter Erkrankung, wenn schon eine besteht für die Krankengeld gezahlt wird
Hallo,
dafür kann es nie zu spät sein - wann soll denn die Reha beginnen ?.
Du solltest auf jeden Fall Deine Krankenkasse kontaktieren und Dir eine verbindliche Auskunft geben lassen. Ich kann nur sagen, dass ich noch keinen Fall hatte, bei dem während einer medizinischen Reha zulasten der BG. wir Krankengeld gezahlt haben, sondern grundsätzlich im Auftrage der BG. Verletztengeld/Übergangsgeld, welches wir dann mit der BG. abgerechnet haben.
Wenn Deine Kasse Dir das bestätigen sollte, lass Dir die Rechtsgrundlage nennen - würde hier von Interesse sein.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo Czauderna,
vielleicht zieht sich das alles noch hin, keine Ahnung.
Der Umgang der Krankenkasse trägt nicht zur Genesung bei.
Erst wurde Krankengeld gestoppt wegen Reha, jetzt weiter gezahlt.
Was im Hintergrund mit der BG läuft wegen Zahlungs Verletztengeld für die Rehazeit, keine Ahnung. Laut Kasse werde ich informiert, falls/wenn Verletztengeld gezahlt wird:
Jetzt soll ich der Kasse Freigabe des Entlassungsberichtes der berufsgenossenschaftlichen, rein orthopädischen (!!!) Reha für MD unterschreiben,
obwohl das nix mit laufender AU zu tun hat. Ist das gestattet? Müssen die sich das nicht von der BG selbst holen?
Die Krankenkasse macht die Patienten mürbe...
Gruß Akima
vielleicht zieht sich das alles noch hin, keine Ahnung.
Der Umgang der Krankenkasse trägt nicht zur Genesung bei.
Erst wurde Krankengeld gestoppt wegen Reha, jetzt weiter gezahlt.
Was im Hintergrund mit der BG läuft wegen Zahlungs Verletztengeld für die Rehazeit, keine Ahnung. Laut Kasse werde ich informiert, falls/wenn Verletztengeld gezahlt wird:
Jetzt soll ich der Kasse Freigabe des Entlassungsberichtes der berufsgenossenschaftlichen, rein orthopädischen (!!!) Reha für MD unterschreiben,
obwohl das nix mit laufender AU zu tun hat. Ist das gestattet? Müssen die sich das nicht von der BG selbst holen?
Die Krankenkasse macht die Patienten mürbe...
Gruß Akima
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
nein, das musst du schon selbst machen, die Freigabe unterschreiben. Die Kasse selbst bekommt auch den Entlassungsbericht nicht, sondern nur der Medizinische Dienst zur Beurteilung der medizinischen Begründung für die Arbeitsunfähigkeit und damit der Frage, ob die Kasse Krankengeld oder die BG (ggf. durch die Kasse) Verletztengeld zahlen muss.
Gruss
Czauderna
nein, das musst du schon selbst machen, die Freigabe unterschreiben. Die Kasse selbst bekommt auch den Entlassungsbericht nicht, sondern nur der Medizinische Dienst zur Beurteilung der medizinischen Begründung für die Arbeitsunfähigkeit und damit der Frage, ob die Kasse Krankengeld oder die BG (ggf. durch die Kasse) Verletztengeld zahlen muss.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Wie schon geschrieben, hat die Reha so gar nix mit der aktuellen AU zu tun und dort wurde auch nix in der Richtung behandelt. Und ich weiß, dass die BG Sachen immer unter besonderem Datenschutz stehen....
Du hattest mal geschrieben, dass ich mich da um nix kümmern muss und BG und die Kasse das unter sich klären...?
Du hattest mal geschrieben, dass ich mich da um nix kümmern muss und BG und die Kasse das unter sich klären...?
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Hallo,
richtig, das wird untereinander geklärt und damit meine ich, ob die BG während der Reha-Maßnahme, die von ihr bezahlt wird, das Übergangsgeld selbst auszahlt,oder der Krankenkasse den Auftrag dafür gibt. Ich kann mir vorstellen, dass die Krankenkasse das mit der BG. abklären möchte und dafür deine Einwilligung benötigt. Wenn du das nicht möchtest, dann kann ich mir weiter vorstellen, dass die Krankenkasse dann auch kein Krankengeld für die Dauer der Maßnahme zahlen will. Die Kasse war doch bereits tätig, sie hat dich um die "Freigabe" gebeten, das war der Anfang.
Gruss
Czauderna
richtig, das wird untereinander geklärt und damit meine ich, ob die BG während der Reha-Maßnahme, die von ihr bezahlt wird, das Übergangsgeld selbst auszahlt,oder der Krankenkasse den Auftrag dafür gibt. Ich kann mir vorstellen, dass die Krankenkasse das mit der BG. abklären möchte und dafür deine Einwilligung benötigt. Wenn du das nicht möchtest, dann kann ich mir weiter vorstellen, dass die Krankenkasse dann auch kein Krankengeld für die Dauer der Maßnahme zahlen will. Die Kasse war doch bereits tätig, sie hat dich um die "Freigabe" gebeten, das war der Anfang.
Gruss
Czauderna
Re: Maximale Dauer AU Folgebescheinigung
Das Krankengeld für die gesamte RehaZeit hab ich bereits, als Krankengeld von der Kasse.
Das werden die schon klären mit der BG.
Das werden die schon klären mit der BG.
Zuletzt geändert von Akima123 am 03.11.2024, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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