KVdR im Anschluss an Familienversicherung
Verfasst: 05.08.2024, 19:11
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zu Familienversicherung und KVdR.
Ab 1.10.2024 bin ich als Rentner in der KVdR, Rentenantrag wurde am 1.7.24 gestellt. Bis 1.7 war ich familienversichert, laut Krankenkasse vom Termin der Antragstellung 1.7 bis Rentenbeginn beitragsfrei als Mietglied. Alle Voraussetzungen (immer gesetzlich versichert) sind erfüllt. Der Steuerbescheid 2023 wurde für die Prüfung der Familienversicherung 2024 herangezogen, demnach wäre ich 2024 unterhalb der monatlichen Einkommensgrenze 505€ der Familienversicherung (ich habe nur Kapitalerträge / 12) in 2024.
Prüft die KK 2025 mit dem Steuerbescheid für 2024 nochmals die Voraussetzungen für Familienversicherung bzw beitragsfreie Mitgliedschaft für 2024?
Angenommen im Steuerbescheid für 2024 wären jetzt unerwartet etwas höhere Kapitalerträge ausgewiesen und ich hätte über der Grenze gelegen. Nach meiner Info werden ja nicht rückwirkend Beiträge erhoben, sondern man hätte erst ab Datum des neuen Steuerbescheids ggf. einen anderen Status? Da wäre ich aber schon längere Zeit in der KVdR.
Viele Grüße
ich hätte folgende Frage zu Familienversicherung und KVdR.
Ab 1.10.2024 bin ich als Rentner in der KVdR, Rentenantrag wurde am 1.7.24 gestellt. Bis 1.7 war ich familienversichert, laut Krankenkasse vom Termin der Antragstellung 1.7 bis Rentenbeginn beitragsfrei als Mietglied. Alle Voraussetzungen (immer gesetzlich versichert) sind erfüllt. Der Steuerbescheid 2023 wurde für die Prüfung der Familienversicherung 2024 herangezogen, demnach wäre ich 2024 unterhalb der monatlichen Einkommensgrenze 505€ der Familienversicherung (ich habe nur Kapitalerträge / 12) in 2024.
Prüft die KK 2025 mit dem Steuerbescheid für 2024 nochmals die Voraussetzungen für Familienversicherung bzw beitragsfreie Mitgliedschaft für 2024?
Angenommen im Steuerbescheid für 2024 wären jetzt unerwartet etwas höhere Kapitalerträge ausgewiesen und ich hätte über der Grenze gelegen. Nach meiner Info werden ja nicht rückwirkend Beiträge erhoben, sondern man hätte erst ab Datum des neuen Steuerbescheids ggf. einen anderen Status? Da wäre ich aber schon längere Zeit in der KVdR.
Viele Grüße