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Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 29.08.2024, 16:41
von ghoul
Habe diesbezüglich keine konkrete Aussage gefunden.
Ich denke hier konkret an ein Fallbeispiel, bei dem A nach Wohnungsverlust das Land verlässt, um sich eine Weile bei Verwandten in Holland unterbringen zu lassen.
Die Frage ist, ob während dieses Aufenthaltes, sofern keine andere Versicherung abgeschlossen wurde, weiter an die letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gezahlt werden muss oder ob sich entschieden werden kann, die Versicherung einzustellen.
Übrigens, A ist deutscher Staatsbürger.

Holland hat ja eine Krankenversicherungspflicht, der man nachkommen muss, wenn man dort wohnt und arbeitet. Aber wie sieht es bei nicht arbeitenden, zur Not dort Unterkommenden aus? Wenn ich recht verstehe, ist man in dem Fall von der Pflicht befreit, oder?

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 29.08.2024, 17:16
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
für alle Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. In den Niederlanden ist das ähnlich -https://www.allianzcare.com/de/ressourcen/gesundheit-und-wellness/national-healthcare-systems/gesundheitswesen-in-den-niederlanden.html
Das bedeutet in diesem Fall, wenn der 1. Wohnsitz in Deutschland wegfällt, dann besteht auch dem Grunde nach keine Verpflichtung zur Krankenversicherung. Um die Mitgliedschaft bei der deutschen Krankenkasse zu beenden, bedarf es einer Kündigung und dem Nachweis über die Abmeldung des 1. Wohnsitzes.
In den Niederlanden muss man sich ebenfalls zur Krankenversicherung anmelden ( siehe Link).
Gruss
Czauderna

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 29.08.2024, 19:10
von ghoul
Czauderna hat geschrieben:In den Niederlanden muss man sich ebenfalls zur Krankenversicherung anmelden ( siehe Link).

Hey, danke vielmals für die schnelle und konkrete Antwort.

Auch in dem von dir gesendeten Link steht: Alle, die in den Niederlanden wohnen und arbeiten, müssen über ein einkommensabhängiges Steuersystem einen Beitrag an die Krankenversicherung zahlen.
Das liest sich für mich, als gelte das nur für Leute, die dort arbeiten UND wohnen, also, dass beides zutreffen muss. In dem von mir beschriebenen Fallbeispiel hat die Person aber, wie gesagt, nicht gearbeitet. Abgesehen davon frage ich mich, ob beschriebener Aufenthalt denn wirklich als Wohnen und nicht als vielleicht Besuch gilt, wenn A immer noch keinen Wohnsitz hat.

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 29.08.2024, 19:34
von Czauderna
Hallo,
es könnte aber doch beides zutreffen - man wohnt nur, arbeitet aber nicht dort, oder man arbeitet, wohnt aber nicht dort, oder man wohnt und arbeitet dort.
Die Frage wäre hier - wenn es das staatliche Gesundheitssystem gibt für alle, dann würde das bedeuten, dass man zwar keinen Beitrag leistet aber trotzdem behandelt wird und das kann ich nicht so recht glauben.
Sicher, in Deutschland gibt es immer noch Menschen ohne Krankenversicherung, die nichts zahlen und nur hoffen können, dass sie ggf. behandelt werden, aber das sind keine gesetzeskonformen Verhältnisse.
Gruss
Czauderna

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 29.08.2024, 20:51
von ghoul
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es könnte aber doch beides zutreffen - man wohnt nur, arbeitet aber nicht dort, oder man arbeitet, wohnt aber nicht dort, oder man wohnt und arbeitet dort.

Klingt schon logisch. Dann haben die auf der Website einfach eine unpräzise Formulierung gewählt. Aber ich trau der Quelle offen gesagt nicht so richtig, wenn die schon so unpräzise sind.
Ich hab mir das aber so vorgestellt, dass A hier vielleicht einfach sowohl keine Behandlung bekommt, als auch nicht versichert ist.
Immerhin kann ich mir vorstellen

Die Frage wäre hier - wenn es das staatliche Gesundheitssystem gibt für alle, dann würde das bedeuten, dass man zwar keinen Beitrag leistet aber trotzdem behandelt wird und das kann ich nicht so recht glauben.
Sicher, in Deutschland gibt es immer noch Menschen ohne Krankenversicherung, die nichts zahlen und nur hoffen können, dass sie ggf. behandelt werden, aber das sind keine gesetzeskonformen Verhältnisse.

Naja, ich dachte tatsächlich daran, dass man nichts zahlt und keine Leistungen bekommt. So ein System würde Sinn machen.

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 30.08.2024, 09:37
von Czauderna

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 02.09.2024, 16:14
von Racer76
Hier ein weiterer Link dazu:

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1122&langId=de&intPageId=4988

Hier steht entweder wohnen oder arbeiten und Steuern bezahlen. Das bedingt aber aus meiner Sicht, dass man dann den Erstwohnsitz in den Niederlanden anmeldet (und sich in Deutschland abmeldet). Die Frage wird dann jedoch sein, wer die Mitgliedsbeiträge und den Pflichtselbstbehalt bezahlt. Ganz raus aus der Krankenversicherung wird man wohl über den Weg nicht raus kommen.

Was meinen denn die Verwandten dazu? Die müssten sich doch da besser auskennen oder zumindest mal die Möglichkeit haben, den eigenen Versicherer zu fragen?

Re: Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?

Verfasst: 02.09.2024, 16:19
von Racer76
Eventuell hilft auch das weiter:

https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=13754&langId=de

Wobei man schauen müsste, ob man in dem Beispiel nicht über Deutschland eine Beihilfe (=Bürgergeld) bekommen könnte und daher das Anliegen abgelehnt wird?