Gilt für arbeitslose Deutsche, die sich länger in Holland aufhalten eine Pflicht zur Krankenversicherung?
Verfasst: 29.08.2024, 16:41
Habe diesbezüglich keine konkrete Aussage gefunden.
Ich denke hier konkret an ein Fallbeispiel, bei dem A nach Wohnungsverlust das Land verlässt, um sich eine Weile bei Verwandten in Holland unterbringen zu lassen.
Die Frage ist, ob während dieses Aufenthaltes, sofern keine andere Versicherung abgeschlossen wurde, weiter an die letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gezahlt werden muss oder ob sich entschieden werden kann, die Versicherung einzustellen.
Übrigens, A ist deutscher Staatsbürger.
Holland hat ja eine Krankenversicherungspflicht, der man nachkommen muss, wenn man dort wohnt und arbeitet. Aber wie sieht es bei nicht arbeitenden, zur Not dort Unterkommenden aus? Wenn ich recht verstehe, ist man in dem Fall von der Pflicht befreit, oder?
Ich denke hier konkret an ein Fallbeispiel, bei dem A nach Wohnungsverlust das Land verlässt, um sich eine Weile bei Verwandten in Holland unterbringen zu lassen.
Die Frage ist, ob während dieses Aufenthaltes, sofern keine andere Versicherung abgeschlossen wurde, weiter an die letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland gezahlt werden muss oder ob sich entschieden werden kann, die Versicherung einzustellen.
Übrigens, A ist deutscher Staatsbürger.
Holland hat ja eine Krankenversicherungspflicht, der man nachkommen muss, wenn man dort wohnt und arbeitet. Aber wie sieht es bei nicht arbeitenden, zur Not dort Unterkommenden aus? Wenn ich recht verstehe, ist man in dem Fall von der Pflicht befreit, oder?