FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

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heinrich
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FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

Beitragvon heinrich » 07.09.2024, 11:11

Wann endet die FAMI einer verheirateten Person?

FAMI-Grenze 505 EUR/Monat. Zur Vereinfachung gehen wir mal davon aus, dass diese Grenze auch für die Folgejahre gilt.

Auszahlung einer privaten Lebensversicherung von 424.000 EUR am 31.08.2024

Anlage dieser Summe am 01.10.2024 zu 2,5 % als Festgeld bei einer Bank zu 6 Jahren mit jährlicher Zinsausschüttung,
jeweils am 01.10., also erstmalig am 1.10.2025
Zinsen pro Jahr = 10.600 EUR
Abzüglich Sparerpauschbetrag von 1000 EUR = 9600 EUR pro Jahr : 12 = 800 EUR.

800 EUR MONATLICH sind FAMI-schädlich und übersteigt die FAMI-Grenze von 505 EUR.

Es werden jährlich Einkommensteuererklärungen im März des Folgejahres gemacht. Und jeweils im Mai des Folgejahres wird der Einkommensteuerbescheid seitens des Finanzamtes erstellt. Bei der Steuererklärung werden die Zinsen angegeben. Also ergeht also der erste Einkommensteuerbescheid aus dem sich Einkünfte aus Kapitalerträgen von 9600 EUR (Monat 800 EUR) ergeben im Mai 2026.
Die Bank stellt jeweils am 31.01. eines Jahres eine Zinsbescheinigung für das Vorjahr; erstmalig also am 31.1.2026 für 2025.

Ab wann besteht keine FAMI mehr:

A ab 1.10.2024, da ja ab diesem Zeitpunkt das regelmäßige Gesamteinkommen von 800 EUR/mtl zu erwarten ist
B ab 1.1.2025, da der Einkommensteuerbescheid aus Mai 2026 das ganze Jahr 2025 betrifft
C ab 1.10.2025, da zu diesem Zeitpunkt der erste Zinszufluss ist
D ab 1.2.2026, da die erste diesbezügliche Zinsbescheinigung vom 31.1.2026 datiert
E ab 01.06.2026, da der erste diesbezügliche Einkommensteuerbescheid aus Mai 2026 datiert.
F ??

Hinweis:
Der Sparerpauschbetrag beim Ehegatten ist mit 1000 EUR auch bereits ausgeschöpft.
Es soll auch sonst nichts auf den pflichtversicherten Ehegatten oder auf mögliche Kinder übertragen werden, um die 505 EUR-Grenze nicht zu überschreiten. Auch werden keine Tipps gebraucht, wie das Geld sonst besser anzulegen ist. Ehepartner ist selbst Banker(in). Es geht rein um die oben eingestellte Frage.

Ich kann diese Frage nämlich nicht mit Sicherheit beantworten. Rein juristisch habe ich selbst eine andere Antwort als diese, wie es in der Praxis abläuft.

Haut mal Eure Antwort raus. Ich will nur mal Eure Meinung wissen. Ihr werdet nicht in Haftung genommen

Gruß heinrich

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Re: FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

Beitragvon Czauderna » 07.09.2024, 11:57

Hallo Heinrich,
ich bin für "B", weil ich nach dem Grundsatz gehe, dass die Familienversicherung mit Ablauf des Monats endet, an dem die maßgebende Einkommensgrenze überschritten wird und da Kapitalerträge am 31.12. ausgezahlt werden, wäre dies in diesem Falle so (Zufluss).
Natürlich "ohne Gewähr"
Gruss
Günter

heinrich
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Re: FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

Beitragvon heinrich » 07.09.2024, 12:55

Hallo Czauderna,

die Zinsen fließen jeweils am 1.10. (nicht 31.12.) zu.
Erstmalig am 1.10.2025 wäre der erste Zinszufluss.

Wärest Du dann also bei Lösung C ?

Czauderna
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Re: FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

Beitragvon Czauderna » 07.09.2024, 13:46

heinrich hat geschrieben:Hallo Czauderna,

die Zinsen fließen jeweils am 1.10. (nicht 31.12.) zu.
Erstmalig am 1.10.2025 wäre der erste Zinszufluss.

Wärest Du dann also bei Lösung C ?

Hallo,
okay, wenn dem so ist, dann "C"
Gruss
Czauderna

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Re: FAMI Frage haut mal ne Antwort raus

Beitragvon fragensteller999 » 12.10.2024, 12:20

Wenn das nicht nur eine akademische, hypothetische Frage war sondern ein realer Fall, dann hier ein Vorschlag:

Statt auf einem Festgeldkonto mit jährlicher Zinsausschüttung den Betrag in einen thesaurierenden Geldmarktfonds anlegen. Entweder alles oder die Hälfte des Betrages (dann die andere Hälfte wie geplant). Somit bleibt der ausgeschüttete Ertrag unter der Grenze.

Die Verzinsung liegt aktuell bei knapp 3,5%, fällt aber natürlich variabel mit zu erwartenden EZB Zinssenkungen.

Es kann täglich veräußert werden also zum Jahresende immer genau so viel Zinsen realisiert werden, dass die Grenze ausgeschöpft aber nicht gerissen wird.
Bsp ISIN FR0010510800


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