Freiberufliche Tätigkeit=Haupttätigkeit - immer 1.837,50
Verfasst: 21.11.2007, 22:53
Hallo,
ich werde in den kommenden Monaten nach meinem Studium freiberuflich arbeiten. Dies wird möglicherweise meine einzige, zumindest meine Haupterwerbquelle sein. Ich möchte mich in der GKV versichern.
Ich hatte gehofft, anfangs mit Mindesteinnahmen von 816,67 € eingestuft zu werden. Links wie der folgende weisen aber darauf hin, dass das wohl nur geht, wenn man nebenberuflich selbstständig/ freiberuflich tätig ist. Stimmt das definitiv?
http://www.ratgeber-e-lancer.de/090203.html
Dann würde ich bei Mindesteinnahmen von 1.837,50 € eingestuft und dürfte immer mindestens ca. 250 Euro/ Monat in die GKV zahlen, selbst wenn ich in einem Monat z.B. nur 600 Euro verdiene, wenn ich das richtig sehe. Gibt es da keine Ausweichmöglichkeit?
Nehmen wir mal an, ich würde einem Minijob für 400 Euro/ Monat nachgehen und mit meiner freiberuflichen Tätigkeit z.B. anfangs nur 200-300 Euro/ Monat verdienen, könnte ich dann die Mindesteinnahmen von 816,67 € für mich geltend machen?
ich werde in den kommenden Monaten nach meinem Studium freiberuflich arbeiten. Dies wird möglicherweise meine einzige, zumindest meine Haupterwerbquelle sein. Ich möchte mich in der GKV versichern.
Ich hatte gehofft, anfangs mit Mindesteinnahmen von 816,67 € eingestuft zu werden. Links wie der folgende weisen aber darauf hin, dass das wohl nur geht, wenn man nebenberuflich selbstständig/ freiberuflich tätig ist. Stimmt das definitiv?
http://www.ratgeber-e-lancer.de/090203.html
Dann würde ich bei Mindesteinnahmen von 1.837,50 € eingestuft und dürfte immer mindestens ca. 250 Euro/ Monat in die GKV zahlen, selbst wenn ich in einem Monat z.B. nur 600 Euro verdiene, wenn ich das richtig sehe. Gibt es da keine Ausweichmöglichkeit?
Nehmen wir mal an, ich würde einem Minijob für 400 Euro/ Monat nachgehen und mit meiner freiberuflichen Tätigkeit z.B. anfangs nur 200-300 Euro/ Monat verdienen, könnte ich dann die Mindesteinnahmen von 816,67 € für mich geltend machen?