Ein nettes hallo in die Runde ist meine erste Frage sollte ich Fehler machen so bitte ich um Nachsicht.
Meine Frage/Anliegen. Ich bin 57 Jahre alt und seit ca. 14 Jahren bei der AOK freiwillig Pflichtversichert. Möchte aber so wie es aussieht mein unternehmen (Einzel) zum Jahresende veräußern. Und dann mein Gewerbe abmelden und einer Aushilfstätigkeit oder Minijob Tätigkeit nachgehen WERDE ich dann wieder gesetzlich Versichert.
Schon jetzt vielen dank für antworten...
Freiwillig Pflichtversichert zurück Gesetzlich
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillig Pflichtversichert zurück Gesetzlich
Hallo und willkommen im Forum,
Ja, so wie geschildert könnte es zur Pflichtversicherung kommen, allerdings "ein Mini-Job" führt nicht zur Krankenversicherungspflicht und auch bei einer "Aushilfstätigkeit" muss beurteilt werden, ob es da zur Krankenversicherungspflicht kommt.
Es darf sich also nicht um eine geringfügige Beschäftigung handeln, ansonsten bleibt dann die freiwillige Versicherung bestehen, eben dann nur nicht als Selbständiger.
Gruss
Czauderna
Ja, so wie geschildert könnte es zur Pflichtversicherung kommen, allerdings "ein Mini-Job" führt nicht zur Krankenversicherungspflicht und auch bei einer "Aushilfstätigkeit" muss beurteilt werden, ob es da zur Krankenversicherungspflicht kommt.
Es darf sich also nicht um eine geringfügige Beschäftigung handeln, ansonsten bleibt dann die freiwillige Versicherung bestehen, eben dann nur nicht als Selbständiger.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillig Pflichtversichert zurück Gesetzlich
Du wirst in der AOK bleiben können, also in der GKV.
Aber: nach der Beschreibung und wie bereits erwähnt als freiwillig Versicherter. Dies würde bedeuten, dass alle Einkünfte für die Beiträge herangezogen werden, darunter Dividenden, Mieteinnahmen, Arbeitseinkommen und u.U. auch das Einkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin. Je nach Konstellation kann das auch schnell mal am oberen Ende der Beitrags-Skala enden.
Um dem zu entgehen könnte man überlegen einen "Midi-Job" anzunehmen, der gerade genug abwirft, um in die Versicherungspflicht zu fallen. Dann nämlich würde - nach aktuellen Regeln - rein dieses Einkommen für die Beiträge herangezogen werden.
Aber: nach der Beschreibung und wie bereits erwähnt als freiwillig Versicherter. Dies würde bedeuten, dass alle Einkünfte für die Beiträge herangezogen werden, darunter Dividenden, Mieteinnahmen, Arbeitseinkommen und u.U. auch das Einkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin. Je nach Konstellation kann das auch schnell mal am oberen Ende der Beitrags-Skala enden.
Um dem zu entgehen könnte man überlegen einen "Midi-Job" anzunehmen, der gerade genug abwirft, um in die Versicherungspflicht zu fallen. Dann nämlich würde - nach aktuellen Regeln - rein dieses Einkommen für die Beiträge herangezogen werden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste