Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo zusammen,
ich bin nun seit 2 Monaten krankgeschrieben (aufgrund von chronischen Schlafstörungen) und weil ich durch mangelnde Erfahrung in solchen Situationen leider erstmal mich arbeitssuchend gemeldet habe, statt direkt krank zu melden, ist die Krankenkasse nun davon überzeugt, es bestünden Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit, und hat daher den MD eingeschaltet. Bzw., ist ein weiteres Argument, dass ich bis Sommer 18 Monate lang ohne Krankmeldung gearbeitet habe, und das ja so plötzlich alles etwas "seltsam" wäre - alles Unsinn, ich leide seit Jahren unter chronischen Schlafstörungen und bin 2-3 Mal die Woche auf 1h Schlaf zur Firma, nur habe ich arbeitstechnisch mitgespielt ohne krank zu machen, aus Angst keine neue Wohnung zu bekommen, die ich unbedingt gebraucht habe, da in meiner alten Wohnung Psychoterror durch Nachbarn Alltag war, und dafür brauchte ich einen Job.
Nach meiner betriebsbedingten Kündigung in der Zeitfirma im August war das dann erledigt denn ich hatte seit Mai eine bessere Wohnung, und dann habe ich einfach gesagt, jetzt reichts, mir droht der Burnout sowieso, ich mache krank.
Lange Rede kurzer Sinn, wie gesagt versucht die Kasse nun meine Arbeitsunfähigkeitsattestierung zu entwerten.
Ich habe ein Schreiben bekommen, von der Kasse, dass ich dem MD die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen soll ( aktuelle Berichte der Therapeutin, Medikamentenplan) und dafür liegt dem Schreiben ein Weiterleitungsbogen für den MD bei, mit Vermerk der Daten meines Hausarztes.
Online habe ich gelesen, dass im Fall der Einschaltung des MD die Kasse die ärztlichen Befunde direkt beim Arzt anfragen kann, und der diese dann an den MD selbst versendet.
Frage an euch:
Muss ich den Weiterleitungsbogen dem MD zukommen lassen, obwohl dieser die Informationen ja eigentlich von selbst vom Hausarzt/Therapeuten beziehen kann?
und
ist es in meinem Fall sinnvoll, dem MD über die Krankenkasse die Erlaubnis zu erteilen, mich telefonisch zu kontaktieren, bzw dem MD meine Nummer mitzuteilen, bzw., bin ich dazu verpflichtet?
Mir ist klar, dass langfristig der MD mich so oder so begutachten wird, aber von mir aus muss dass nicht unmittelbar geschehen, zumal ich eventuell bald auch vielleicht von selbst wieder arbeiten gehen werde, da die Schlafstörungen durch die Ruhezeit etwas abgenommen haben.
Liebe Grüße, meta
ich bin nun seit 2 Monaten krankgeschrieben (aufgrund von chronischen Schlafstörungen) und weil ich durch mangelnde Erfahrung in solchen Situationen leider erstmal mich arbeitssuchend gemeldet habe, statt direkt krank zu melden, ist die Krankenkasse nun davon überzeugt, es bestünden Zweifel an meiner Arbeitsunfähigkeit, und hat daher den MD eingeschaltet. Bzw., ist ein weiteres Argument, dass ich bis Sommer 18 Monate lang ohne Krankmeldung gearbeitet habe, und das ja so plötzlich alles etwas "seltsam" wäre - alles Unsinn, ich leide seit Jahren unter chronischen Schlafstörungen und bin 2-3 Mal die Woche auf 1h Schlaf zur Firma, nur habe ich arbeitstechnisch mitgespielt ohne krank zu machen, aus Angst keine neue Wohnung zu bekommen, die ich unbedingt gebraucht habe, da in meiner alten Wohnung Psychoterror durch Nachbarn Alltag war, und dafür brauchte ich einen Job.
Nach meiner betriebsbedingten Kündigung in der Zeitfirma im August war das dann erledigt denn ich hatte seit Mai eine bessere Wohnung, und dann habe ich einfach gesagt, jetzt reichts, mir droht der Burnout sowieso, ich mache krank.
Lange Rede kurzer Sinn, wie gesagt versucht die Kasse nun meine Arbeitsunfähigkeitsattestierung zu entwerten.
Ich habe ein Schreiben bekommen, von der Kasse, dass ich dem MD die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen soll ( aktuelle Berichte der Therapeutin, Medikamentenplan) und dafür liegt dem Schreiben ein Weiterleitungsbogen für den MD bei, mit Vermerk der Daten meines Hausarztes.
Online habe ich gelesen, dass im Fall der Einschaltung des MD die Kasse die ärztlichen Befunde direkt beim Arzt anfragen kann, und der diese dann an den MD selbst versendet.
Frage an euch:
Muss ich den Weiterleitungsbogen dem MD zukommen lassen, obwohl dieser die Informationen ja eigentlich von selbst vom Hausarzt/Therapeuten beziehen kann?
und
ist es in meinem Fall sinnvoll, dem MD über die Krankenkasse die Erlaubnis zu erteilen, mich telefonisch zu kontaktieren, bzw dem MD meine Nummer mitzuteilen, bzw., bin ich dazu verpflichtet?
Mir ist klar, dass langfristig der MD mich so oder so begutachten wird, aber von mir aus muss dass nicht unmittelbar geschehen, zumal ich eventuell bald auch vielleicht von selbst wieder arbeiten gehen werde, da die Schlafstörungen durch die Ruhezeit etwas abgenommen haben.
Liebe Grüße, meta
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo und willkommen im Forum
Nimm den Weiterleitungsbogen, geh damit zu deinem Arzt. Der weiß mit Sicherheit, wie er in einem solchen Fall zu handeln hat.
Dass du keinen Wert auf eine MDK-Einschaltung zum jetzigen Zeitpunkt legst, ist verständlich, aber interessiert die Kasse nicht.
Nach meiner betriebsbedingten Kündigung in der Zeitfirma im August war das dann erledigt denn ich hatte seit Mai eine bessere Wohnung, und dann habe ich einfach gesagt, jetzt reichts, mir droht der Burnout sowieso, ich mache krank.
Lange Rede kurzer Sinn, wie gesagt versucht die Kasse nun meine Arbeitsunfähigkeitsattestierung zu entwerten.
Genau deshalb wird die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschalten, um deine Arbeitsunfähigkeit nicht zu entwerten, sondern um beurteilen zu lassen, ob du wirklich noch arbeitsunfähig bist. "Krank machen" ist eben kein Grund auch Krankengeld zu erhalten. Deinem Beitrag entnehme ich, dass du arbeitslos bist, auch da kann man arbeitsunfähig sein, aber es gelten dafür etwas andere Voraussetzungen als bei einem Arbeitnehmer.
Der Medizinische Dienst beurteilt zunächst aufgrund der letzten Befundberichte, die von deinen Behandlern erhält, wenn du dein Einverständnis dafür erteilst (Weiterleitungsbogen). Wenn er das anhand der Unterlagen nicht kann, dann wird er die Kasse bitten, dich persönlich vorzuladen.
Bei der Diagnosenstellung halte ich das für wahrscheinlich.
Gruss
Czauderna
Nimm den Weiterleitungsbogen, geh damit zu deinem Arzt. Der weiß mit Sicherheit, wie er in einem solchen Fall zu handeln hat.
Dass du keinen Wert auf eine MDK-Einschaltung zum jetzigen Zeitpunkt legst, ist verständlich, aber interessiert die Kasse nicht.
Nach meiner betriebsbedingten Kündigung in der Zeitfirma im August war das dann erledigt denn ich hatte seit Mai eine bessere Wohnung, und dann habe ich einfach gesagt, jetzt reichts, mir droht der Burnout sowieso, ich mache krank.
Lange Rede kurzer Sinn, wie gesagt versucht die Kasse nun meine Arbeitsunfähigkeitsattestierung zu entwerten.
Genau deshalb wird die Krankenkasse den Medizinischen Dienst einschalten, um deine Arbeitsunfähigkeit nicht zu entwerten, sondern um beurteilen zu lassen, ob du wirklich noch arbeitsunfähig bist. "Krank machen" ist eben kein Grund auch Krankengeld zu erhalten. Deinem Beitrag entnehme ich, dass du arbeitslos bist, auch da kann man arbeitsunfähig sein, aber es gelten dafür etwas andere Voraussetzungen als bei einem Arbeitnehmer.
Der Medizinische Dienst beurteilt zunächst aufgrund der letzten Befundberichte, die von deinen Behandlern erhält, wenn du dein Einverständnis dafür erteilst (Weiterleitungsbogen). Wenn er das anhand der Unterlagen nicht kann, dann wird er die Kasse bitten, dich persönlich vorzuladen.
Bei der Diagnosenstellung halte ich das für wahrscheinlich.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo, vielen Dank für die Info.
Ist es angemessen, in dieser Situation der Kasse die Erlaubnis zu erteilen, meine Telefonnummer dem MD weiterzugeben? Oder sollte ich erst einmal sehen, wie ich mit dem Weiterleitungsbogen verfahre, bevor ich dies entscheide?
Und, ich dachte gelesen zu haben, das der MD meine ärztlichen Befunde von sich aus bei meinem behandelnden Arzt/Therapeut auch ohne einen Weiterleitungsbogen beziehen kann?
Lieben Gruß, M.
Ist es angemessen, in dieser Situation der Kasse die Erlaubnis zu erteilen, meine Telefonnummer dem MD weiterzugeben? Oder sollte ich erst einmal sehen, wie ich mit dem Weiterleitungsbogen verfahre, bevor ich dies entscheide?
Und, ich dachte gelesen zu haben, das der MD meine ärztlichen Befunde von sich aus bei meinem behandelnden Arzt/Therapeut auch ohne einen Weiterleitungsbogen beziehen kann?
Lieben Gruß, M.
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
dass der MD notwendige Unterlagen auch direkt vom behandelnden Arzt anfordern kann, das ist klar - hier könnte der Datenschutz hinzukommen, nach dem die Versicherten damit einverstanden sein müssen, dass die behandelnden Ärzte Befundberichte und/oder Entlassungsberichte dem MD. übersenden dürfen. Was wird denn in diesem "Weiterleitungsbogen" genau gefragt ?
Gruss
Czauderna
dass der MD notwendige Unterlagen auch direkt vom behandelnden Arzt anfordern kann, das ist klar - hier könnte der Datenschutz hinzukommen, nach dem die Versicherten damit einverstanden sein müssen, dass die behandelnden Ärzte Befundberichte und/oder Entlassungsberichte dem MD. übersenden dürfen. Was wird denn in diesem "Weiterleitungsbogen" genau gefragt ?
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo und danke für die Hilfe nocheinmal.
Im Weiterleitungsbogen steht, dass "wir ihnen die für den Versicherten von der KK angeforderten Befunde in Kopie übersenden", bzw meine Daten als Versicherter sowie die Daten des "Leistungserbringers" bzw. meines Hausarztes in Form von Anschrift sowie LANR-Arzt-Nr. und Anforderungsdatum. Dazu eben die Daten des Ansprechpartners bei der KK oben rechts.
Es handelt sich eben um eine Bewilligung, meine Befunde vom Hausarzt dem MD zugänglich zu machen. Ich persönlich habe damit nichtmals ein Problem, weil ich der Ansicht bin, dass meine Befunde sowieso für eine berechtigte Krankschreibung sprechen. Da es aber eben sensible Daten sind, bin ich unsicher.
Sollte aber nun ohne diesen WLB der MD mich persönlich vorladen, werde ich diesen wohl Montag nach Gespräch mit meinem HA abschicken, denn da sehe ich dann keinen Sinn darin, dem MD meine Befunde vorzuenthalten obwohl ich ja sowieso mit ihm reden muss.
Macht es Sinn, dem MD die Erlaubnis zu geben mich anzurufen, bevor er die Befunde erhält, oder sollte ich damit erstmal abwarten?
Gruss
Im Weiterleitungsbogen steht, dass "wir ihnen die für den Versicherten von der KK angeforderten Befunde in Kopie übersenden", bzw meine Daten als Versicherter sowie die Daten des "Leistungserbringers" bzw. meines Hausarztes in Form von Anschrift sowie LANR-Arzt-Nr. und Anforderungsdatum. Dazu eben die Daten des Ansprechpartners bei der KK oben rechts.
Es handelt sich eben um eine Bewilligung, meine Befunde vom Hausarzt dem MD zugänglich zu machen. Ich persönlich habe damit nichtmals ein Problem, weil ich der Ansicht bin, dass meine Befunde sowieso für eine berechtigte Krankschreibung sprechen. Da es aber eben sensible Daten sind, bin ich unsicher.
Sollte aber nun ohne diesen WLB der MD mich persönlich vorladen, werde ich diesen wohl Montag nach Gespräch mit meinem HA abschicken, denn da sehe ich dann keinen Sinn darin, dem MD meine Befunde vorzuenthalten obwohl ich ja sowieso mit ihm reden muss.
Macht es Sinn, dem MD die Erlaubnis zu geben mich anzurufen, bevor er die Befunde erhält, oder sollte ich damit erstmal abwarten?
Gruss
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
Es handelt sich eben um eine Bewilligung, meine Befunde vom Hausarzt dem MD zugänglich zu machen. Ich persönlich habe damit nichtmals ein Problem, weil ich der Ansicht bin, dass meine Befunde sowieso für eine berechtigte Krankschreibung sprechen. Da es aber eben sensible Daten sind, bin ich unsicher.
Na ja, wenn du damit kein Problem hast, spricht nichts gegen die Übersendung der geforderten Unterlagen, zusammen mit dem Weiterleitungsbogen an den MDK durch dich oder deinem Hausarzt. Auch der MD unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes, trotzdem muss er der Krankenkasse in seinem Gutachten darlegen, warum er auf weiterhin Arbeitsunfähig erkennt oder eben nicht. Dazu benötigt er entsprechende Unterlagen für diese Beurteilung und wenn die nicht ausreichen ggf. die persönliche Vorladung. Deine Einschätzung, so hart das auch jetzt klingen mag, allein reicht der Kasse nicht aus.
Eine Begutachtung per Telefon, das gab es während der Corona-Zeit - heute gilt wieder, der MD entscheidet, ob er jemanden sehen will oder ob die vorgelegten (aktuellen) Unterlagen ausreichen für sein Gutachten.
Ich formuliere es mal so - Wenn ich DU wäre, ich würde das mit dem Weiterleitungsbogen machen.
Gruss
Czauderna
Es handelt sich eben um eine Bewilligung, meine Befunde vom Hausarzt dem MD zugänglich zu machen. Ich persönlich habe damit nichtmals ein Problem, weil ich der Ansicht bin, dass meine Befunde sowieso für eine berechtigte Krankschreibung sprechen. Da es aber eben sensible Daten sind, bin ich unsicher.
Na ja, wenn du damit kein Problem hast, spricht nichts gegen die Übersendung der geforderten Unterlagen, zusammen mit dem Weiterleitungsbogen an den MDK durch dich oder deinem Hausarzt. Auch der MD unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes, trotzdem muss er der Krankenkasse in seinem Gutachten darlegen, warum er auf weiterhin Arbeitsunfähig erkennt oder eben nicht. Dazu benötigt er entsprechende Unterlagen für diese Beurteilung und wenn die nicht ausreichen ggf. die persönliche Vorladung. Deine Einschätzung, so hart das auch jetzt klingen mag, allein reicht der Kasse nicht aus.
Eine Begutachtung per Telefon, das gab es während der Corona-Zeit - heute gilt wieder, der MD entscheidet, ob er jemanden sehen will oder ob die vorgelegten (aktuellen) Unterlagen ausreichen für sein Gutachten.
Ich formuliere es mal so - Wenn ich DU wäre, ich würde das mit dem Weiterleitungsbogen machen.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo nocheinmal und danke.
Ich fahre dann gleich wohl zur Post und sende den Weiterleitungsbogen dem MD zu.
Darf ich noch fragen, wieso genau du es machen würdest, an meiner Stelle? Ich persönlich mache es, weil ich keinen Sinn darin sehe, dem MD diese Infos vorzuenthalten, zumal es auch suspekt wirken würde, wenn ich dann anschließend zum Gespräch mit dem MD erscheinen müsste, und diese Informationen verweigert hätte. Ich habe ja, als Erkrankter, nichts zu verbergen. Und ohne dass der Md diese Infos bekommt, wäre die Evaluierung ja noch schwerer, und daher eher zu meinen Ungunsten wie ich es sehe.
Gruss
Ich fahre dann gleich wohl zur Post und sende den Weiterleitungsbogen dem MD zu.
Darf ich noch fragen, wieso genau du es machen würdest, an meiner Stelle? Ich persönlich mache es, weil ich keinen Sinn darin sehe, dem MD diese Infos vorzuenthalten, zumal es auch suspekt wirken würde, wenn ich dann anschließend zum Gespräch mit dem MD erscheinen müsste, und diese Informationen verweigert hätte. Ich habe ja, als Erkrankter, nichts zu verbergen. Und ohne dass der Md diese Infos bekommt, wäre die Evaluierung ja noch schwerer, und daher eher zu meinen Ungunsten wie ich es sehe.
Gruss
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
warum ich das so machen würde - nun, nach 48 Jahren bei einer Krankenkasse, u.A. auch in der Fallsteuerung tätig, hat man so seine Erfahrungen gesammelt.
Wenn der MD keine ausreichenden Unterlagen erhält, steht er vor der Frage, was ihm eine persönliche Vorladung bringt. Da kommt es entscheidend auf die Diagnose an. Während bei einer (beispielsweise) Unfalldiagnose die Beurteilung auch ohne Befundberichte oder anderen medizinischen Unterlagen eine Begutachtung direkt möglich ist, kann das bei einer (beispielsweise) psychischen Diagnose schon sehr schwierig sein ohne schriftliche Unterlagen
oder zumindest ein Telefonat zwischen MD und behandelndem Arzt in Verbindung mit der persönlichen Vorstellung, welche, gerade bei psychischen Erkrankungen eigentlich immer erfolgen sollte/müsste.
In meiner Praxis hatte ich dann schon den einen oder anderen Fall, bei denen dann im Gutachten stand, dass der MD keine neuen Erkenntnisse erzielen konnten, welche die Arbeitsunfähigkeit verlängern würden.
Nur noch eine Anmerkung zum Procedere als solchem - Ich habe mich schon immer gewundert, warum sich ein Teil der behandelnden Ärzte/innen meist so bedeckt gehalten haben, wenn es um den MD. ging, war es doch auch gewissermaßen eine Überprüfung der von ihnen attestierten Arbeitsunfähigkeit.
Manche waren sogar gar nicht unglücklich darüber, dass eine solche Begutachtung stattgefunden hat.
Gruss
Czauderna
warum ich das so machen würde - nun, nach 48 Jahren bei einer Krankenkasse, u.A. auch in der Fallsteuerung tätig, hat man so seine Erfahrungen gesammelt.
Wenn der MD keine ausreichenden Unterlagen erhält, steht er vor der Frage, was ihm eine persönliche Vorladung bringt. Da kommt es entscheidend auf die Diagnose an. Während bei einer (beispielsweise) Unfalldiagnose die Beurteilung auch ohne Befundberichte oder anderen medizinischen Unterlagen eine Begutachtung direkt möglich ist, kann das bei einer (beispielsweise) psychischen Diagnose schon sehr schwierig sein ohne schriftliche Unterlagen
oder zumindest ein Telefonat zwischen MD und behandelndem Arzt in Verbindung mit der persönlichen Vorstellung, welche, gerade bei psychischen Erkrankungen eigentlich immer erfolgen sollte/müsste.
In meiner Praxis hatte ich dann schon den einen oder anderen Fall, bei denen dann im Gutachten stand, dass der MD keine neuen Erkenntnisse erzielen konnten, welche die Arbeitsunfähigkeit verlängern würden.
Nur noch eine Anmerkung zum Procedere als solchem - Ich habe mich schon immer gewundert, warum sich ein Teil der behandelnden Ärzte/innen meist so bedeckt gehalten haben, wenn es um den MD. ging, war es doch auch gewissermaßen eine Überprüfung der von ihnen attestierten Arbeitsunfähigkeit.
Manche waren sogar gar nicht unglücklich darüber, dass eine solche Begutachtung stattgefunden hat.
Gruss
Czauderna
Arbeitsunfähigkeit wird angezweifelt
Hallo zusammen.
Ich bin jetzt seit etwa 1. Monat im Krankengeldbezug (zumindest theoretisch) und meine AU wird angezweifelt, aus diversen Gründen. U.a. spricht die Kasse von der Notwendigkeit zwischen "Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit" zu unterscheiden, und deutet an, dass ich "leidensgerechte Tätigkeiten" übernehmen müsse. Der MD ist eingeschaltet und soll bald abwägen.
Meine AU gilt jetzt seit 10 Wochen und ist auch lückenlos. Jedoch bezieht sie sich auf psychische Leiden und meine Schlafstörungen, die als psychisch dokumentiert werden.
Ich habe bis dato kein Krankengeld erhalten und habe nun einen Fall gelesen, in dem jemand in einer ähnlichen Situation kurz nach Antragsstellung von ALG I erkrankt ist, und dann nach Monaten der Wartezeit rückwirkend das Krankengeld abgelehnt bekommen hat und dies per Rechtsschutz und durch persönlichen Einsatz des Hausarztes erkämpfen musste.
Ich habe keinen Rechtsschutz.
Heute habe ich mich wieder bis Ende nächster Woche krankschreiben lassen, realisiere jetzt aber, dass mir dasselbe wie o.g. Fall passieren könnte, und ohne Rechtsschutz werde ich wohl dumm dastehen und am Ende die Miete und rückwirkend eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung von meinen dürftigen Ersparnissen für den Zeitraum meiner Arbeitsunfähigkeit seit Ende meines ALG Bezuges selbst zahlen müssen.
Selbst wenn ich dann einen Anwalt einschalte, frage ich mich, ob ich bei meiner Diagnose, die hauptsächlich psychisch begründet ist, Erfolg bei der Erstreitung der Krankengeldzahlung haben werde.
Ist diese Angst berechtigt, dass die Krankenkasse wohl erstmal noch Monate verstreichen lassen wird, und dann am Ende nicht zahlen wird?
Falls ja, dann muss ich umgehend mich arbeitssuchend wieder melden und trotz meiner gesundheitlichen Probleme wieder arbeiten gehen, denn ich verfüge nicht über die finanziellen Mittel, einen solchen Rechtsstreit zu bewältigen.
LG
Ich bin jetzt seit etwa 1. Monat im Krankengeldbezug (zumindest theoretisch) und meine AU wird angezweifelt, aus diversen Gründen. U.a. spricht die Kasse von der Notwendigkeit zwischen "Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit" zu unterscheiden, und deutet an, dass ich "leidensgerechte Tätigkeiten" übernehmen müsse. Der MD ist eingeschaltet und soll bald abwägen.
Meine AU gilt jetzt seit 10 Wochen und ist auch lückenlos. Jedoch bezieht sie sich auf psychische Leiden und meine Schlafstörungen, die als psychisch dokumentiert werden.
Ich habe bis dato kein Krankengeld erhalten und habe nun einen Fall gelesen, in dem jemand in einer ähnlichen Situation kurz nach Antragsstellung von ALG I erkrankt ist, und dann nach Monaten der Wartezeit rückwirkend das Krankengeld abgelehnt bekommen hat und dies per Rechtsschutz und durch persönlichen Einsatz des Hausarztes erkämpfen musste.
Ich habe keinen Rechtsschutz.
Heute habe ich mich wieder bis Ende nächster Woche krankschreiben lassen, realisiere jetzt aber, dass mir dasselbe wie o.g. Fall passieren könnte, und ohne Rechtsschutz werde ich wohl dumm dastehen und am Ende die Miete und rückwirkend eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung von meinen dürftigen Ersparnissen für den Zeitraum meiner Arbeitsunfähigkeit seit Ende meines ALG Bezuges selbst zahlen müssen.
Selbst wenn ich dann einen Anwalt einschalte, frage ich mich, ob ich bei meiner Diagnose, die hauptsächlich psychisch begründet ist, Erfolg bei der Erstreitung der Krankengeldzahlung haben werde.
Ist diese Angst berechtigt, dass die Krankenkasse wohl erstmal noch Monate verstreichen lassen wird, und dann am Ende nicht zahlen wird?
Falls ja, dann muss ich umgehend mich arbeitssuchend wieder melden und trotz meiner gesundheitlichen Probleme wieder arbeiten gehen, denn ich verfüge nicht über die finanziellen Mittel, einen solchen Rechtsstreit zu bewältigen.
LG
Re: Arbeitsunfähigkeit wird angezweifelt
Hallo,
irgendwie verstehe ich nicht, warum du nicht da weitermachst - viewtopic.php?f=1&t=8521&p=51693&sid=c0a83abe15ad9a223fa4a442b4cde3a4#p51693
du hast doch erst vor einigen Tagen veranlasst, dass die ärztlichen Unterlagen an den Medizinischen Dienst übermittelt werden, das Ergebnis solltest du abwarten - vorher kannst du sowieso nichts unternehmen, es sei denn, du hast schon einen schriftliche Ablehnung von der Kasse erhalten, also einen ablehnenden Bescheid, in dem dir u.a. auch mitgeteilt wird, dass du einen Monat Zeit hast um deinen Widerspruch einzulegen. Deine bisherigen Beiträge dazu haben dazu nichts enthalten.
Du schreibst, dass du gelesen hast, dass......
Du kannst nicht deinen eigenen Fall mit einem Fall vergleichen, der wahrscheinlich schon von der Diagnosenstellung ein anderer war und auch wahrscheinlich vom Ablauf her. Eine Rechtsschutzversicherung bringt auch nur dann ggf. Erfolg, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht geht und bevor es dazu kommt, muss ein "belastender Verwaltungsakt" mittels eines klagefähigen Bescheides seitens der Krankenkasse erlassen worden sein.
Ich würde gerne deinen neuen Beitrag dem anderen zuordnen - wenn du damit einverstanden bist - dann ist es nicht nur für dich und mich, sondern auch für die Forenleser insgesamt besser verständlich und nachvollziehbar - was meinst Du ?
Gruss
Czauderna
irgendwie verstehe ich nicht, warum du nicht da weitermachst - viewtopic.php?f=1&t=8521&p=51693&sid=c0a83abe15ad9a223fa4a442b4cde3a4#p51693
du hast doch erst vor einigen Tagen veranlasst, dass die ärztlichen Unterlagen an den Medizinischen Dienst übermittelt werden, das Ergebnis solltest du abwarten - vorher kannst du sowieso nichts unternehmen, es sei denn, du hast schon einen schriftliche Ablehnung von der Kasse erhalten, also einen ablehnenden Bescheid, in dem dir u.a. auch mitgeteilt wird, dass du einen Monat Zeit hast um deinen Widerspruch einzulegen. Deine bisherigen Beiträge dazu haben dazu nichts enthalten.
Du schreibst, dass du gelesen hast, dass......
Du kannst nicht deinen eigenen Fall mit einem Fall vergleichen, der wahrscheinlich schon von der Diagnosenstellung ein anderer war und auch wahrscheinlich vom Ablauf her. Eine Rechtsschutzversicherung bringt auch nur dann ggf. Erfolg, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht geht und bevor es dazu kommt, muss ein "belastender Verwaltungsakt" mittels eines klagefähigen Bescheides seitens der Krankenkasse erlassen worden sein.
Ich würde gerne deinen neuen Beitrag dem anderen zuordnen - wenn du damit einverstanden bist - dann ist es nicht nur für dich und mich, sondern auch für die Forenleser insgesamt besser verständlich und nachvollziehbar - was meinst Du ?
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitsunfähigkeit wird angezweifelt
Hallo und danke für die Antwort.
Ich dachte mir, da es ja jetzt um eine etwas andere Thematik geht, dass ich nun einen neuen Faden eröffnen sollte. Füge gerne beide beieinander, das ist mir so Recht.
Ich habe veranlasst, dass die Befunde meiner Therapeutin mir persönlich geschickt werden, die werde ich dann zusammen mit dem Weiterleitungsbogen dem MD zukommen lassen. Das ist jetzt halt so passiert, kann ich auch nicht mehr ändern, da ich den nächsten Termin nächste Woche bei ihr habe.
Mein Krankheitsbild ist diagnostisch betrachtet rein psychisch, auch wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, denn die Schlafstörungen sind ein körperliches Hindernis im Alltag. Jedoch muss ich daher ja davon ausgehen, dass man mir Psyche attestiert, und selbst wenn der medizinische Dienst meine Krankschreibung unterzeichnet; so muss ich laut nun doch einigen Berichten die ich online gelesen habe damit rechnen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kasse mir die Zahlung verweigern wird. Und über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich ja nicht.
Die Möglichkeit dessen, ist alleine schon maximale Panikstufe für mich.
Bis der Prozeß vom MD geprüft ist und der Kasse das Ergebnis mitgeteilt wurde, und die Kasse dann den Krankengeldbezug prüft, wird sicherlich noch einiges an Zeit vergehen, gewiß ein Monat nehme ich mal so an.
Die Kosten für mich, würde die Kasse in einem Monat die Zahlung ablehnen, würden sich bis dahin auf 1260€ belaufen die ich seit der letzten ALG Zahlung dann aus eigener Tasche zahlen müsste. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist meiner Ansicht nach sehr hoch.
Daher sehe ich es so, dass ich nun einfach meine heutige Krankschreibung morgen vom Arzt wieder annullieren lassen muss, sobald wie möglich auf jeden Fall, und mich arbeitssuchend melden muss. Ich kann es mir nicht leisten diese Kosten durch meine Ersparnisse zu tragen.
Ich empfinde das Risiko als sehr hoch, dass ich mein Krankengeld am Ende nur durch einen Anwalt bekomme. Ich kann mir das alles einfach nich leisten, finanziell und psychisch langsam auch nicht mehr.
Auf Gefahr hin, dass ich in drei Wochen wieder zum Arzt muss und nicht mehr kann, muss ich dann wohl eben wieder Arbeit suchen. So sehe ich es...
LG
Ich dachte mir, da es ja jetzt um eine etwas andere Thematik geht, dass ich nun einen neuen Faden eröffnen sollte. Füge gerne beide beieinander, das ist mir so Recht.
Ich habe veranlasst, dass die Befunde meiner Therapeutin mir persönlich geschickt werden, die werde ich dann zusammen mit dem Weiterleitungsbogen dem MD zukommen lassen. Das ist jetzt halt so passiert, kann ich auch nicht mehr ändern, da ich den nächsten Termin nächste Woche bei ihr habe.
Mein Krankheitsbild ist diagnostisch betrachtet rein psychisch, auch wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, denn die Schlafstörungen sind ein körperliches Hindernis im Alltag. Jedoch muss ich daher ja davon ausgehen, dass man mir Psyche attestiert, und selbst wenn der medizinische Dienst meine Krankschreibung unterzeichnet; so muss ich laut nun doch einigen Berichten die ich online gelesen habe damit rechnen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kasse mir die Zahlung verweigern wird. Und über eine Rechtsschutzversicherung verfüge ich ja nicht.
Die Möglichkeit dessen, ist alleine schon maximale Panikstufe für mich.
Bis der Prozeß vom MD geprüft ist und der Kasse das Ergebnis mitgeteilt wurde, und die Kasse dann den Krankengeldbezug prüft, wird sicherlich noch einiges an Zeit vergehen, gewiß ein Monat nehme ich mal so an.
Die Kosten für mich, würde die Kasse in einem Monat die Zahlung ablehnen, würden sich bis dahin auf 1260€ belaufen die ich seit der letzten ALG Zahlung dann aus eigener Tasche zahlen müsste. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist meiner Ansicht nach sehr hoch.
Daher sehe ich es so, dass ich nun einfach meine heutige Krankschreibung morgen vom Arzt wieder annullieren lassen muss, sobald wie möglich auf jeden Fall, und mich arbeitssuchend melden muss. Ich kann es mir nicht leisten diese Kosten durch meine Ersparnisse zu tragen.
Ich empfinde das Risiko als sehr hoch, dass ich mein Krankengeld am Ende nur durch einen Anwalt bekomme. Ich kann mir das alles einfach nich leisten, finanziell und psychisch langsam auch nicht mehr.
Auf Gefahr hin, dass ich in drei Wochen wieder zum Arzt muss und nicht mehr kann, muss ich dann wohl eben wieder Arbeit suchen. So sehe ich es...
LG
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
Jedoch muss ich daher ja davon ausgehen, dass man mir Psyche attestiert, und selbst wenn der medizinische Dienst meine Krankschreibung unterzeichnet; so muss ich laut nun doch einigen Berichten die ich online gelesen habe damit rechnen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kasse mir die Zahlung verweigern wird
das wird meiner Erfahrung nach nicht passieren, wenn der MD auf Arbeitsunfähigkeit aufgrund deiner Erkrankung attestiert, dann muss die Krankenkasse auch zahlen, weil sie damit keinen leistungsrechtlichen Grund hat. Denn wenn sie das könnte, würde sie sich in einem Gerichtsverfahren (ob mit oder ohne Anwalt) doch schon sehr angreifbar machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MD. in deinem Fall auf Arbeitsfähigkeit erkennt, ohne dich persönlich gesehen und gesprochen zu haben, da müssten die ihm vorliegenden (aktuellen) Befundberichte schon sehr, sehr eindeutig sein.
Natürlich kann das auch passieren, aber dann, und da schreibe ich wieder aus Erfahrung, steht im Gutachten sicherlich, dass diese Beurteilung für die Zukunft gilt, also nicht von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.
Eine Verständnisfrage habe auch noch - du schreibst am 15.11., dass du seit zwei Monaten arbeitsunfähig bist - heute schreibst du, dass du seit einem Monat im Krankengeldbezug (theoretisch) stehst. Was ist mit dem ersten Monat passiert - war es ALG-1 für die ersten sechs Wochen ?.
Gruss
Czauderna
Jedoch muss ich daher ja davon ausgehen, dass man mir Psyche attestiert, und selbst wenn der medizinische Dienst meine Krankschreibung unterzeichnet; so muss ich laut nun doch einigen Berichten die ich online gelesen habe damit rechnen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kasse mir die Zahlung verweigern wird
das wird meiner Erfahrung nach nicht passieren, wenn der MD auf Arbeitsunfähigkeit aufgrund deiner Erkrankung attestiert, dann muss die Krankenkasse auch zahlen, weil sie damit keinen leistungsrechtlichen Grund hat. Denn wenn sie das könnte, würde sie sich in einem Gerichtsverfahren (ob mit oder ohne Anwalt) doch schon sehr angreifbar machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der MD. in deinem Fall auf Arbeitsfähigkeit erkennt, ohne dich persönlich gesehen und gesprochen zu haben, da müssten die ihm vorliegenden (aktuellen) Befundberichte schon sehr, sehr eindeutig sein.
Natürlich kann das auch passieren, aber dann, und da schreibe ich wieder aus Erfahrung, steht im Gutachten sicherlich, dass diese Beurteilung für die Zukunft gilt, also nicht von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.
Eine Verständnisfrage habe auch noch - du schreibst am 15.11., dass du seit zwei Monaten arbeitsunfähig bist - heute schreibst du, dass du seit einem Monat im Krankengeldbezug (theoretisch) stehst. Was ist mit dem ersten Monat passiert - war es ALG-1 für die ersten sechs Wochen ?.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo und danke für deine Hilfe.
Wenn es stimmt was du schreibst - dass bei einer Attestierung durch den medizinischen Dienst selbst im Fall von Diagnose Psyche - die Krankenkasse zu zahlen hat, dann müsste ich mir wohl keine Sorgen machen.
Aber ich habe da so meine Zweifel, ob die Kasse nicht trotz dem versuchen würde, erstmal einen Ablehnungsbescheid herauszugeben und abzuwarten bis ich Widerspruch einlege, und evtl. dann noch klage, und wenn das passieren würde, würde wieder viel Zeit für mich vergehen, in der ich von meinen Ersparnissen leben müsste. Doch nun gut, ich gehe mal davon aus dass du hierbei Recht hast.
Allerdings weiß ich nicht, ob der MD meine Arbeitsunfähigkeit attestieren wird, weil meine Lage sehr verzwickt ist. Meine therapeutischen Befunde zeigen zwar klar, dass ich während der letzten Beschäftigung (Dauer von 18 Monaten) sehr unter meinen Schlafstörungen gelitten habe, und dadurch auch unter starken Depressionen, zumal mein Vater dann letztes Jahr auch noch verstorben ist.
Jedoch habe ich mich nunmal durch mangelnde Lebenserfahrung nach der Kündigung durch meinen Ex-AG erstmal arbeitssuchend gemeldet, anstatt krank, und daher wird ja hauptsächlich meine AU angezweifelt, denn ich war ja meiner eigenen Angabe nach "arbeitsfähig".
Insofern bestehen für mich gewiße Zweifel an einer Attestierung durch den MD, vielleicht wird dieser mein unlogisches Vorgehen wie die Krankenkasse es tat werten, und zwar so, dass eben längere Zeit Behandlungsbedürftigkeit bestand, aber eben keine Arbeitsunfähigkeit, und dies auch jetzt noch so der Fall ist.
Wenn es nun aber so ist, wie du schreibst, dass selbst im Falle einer Diagnose "Arbeitsfähig" vom MD, mir rückwirkend das Krankengeld gezahlt werden muss, da es sich nur um eine Begutachtung des gegenwärtigen Zeitpunkts und nicht der Vergangenheit handeln kann, dann gäbe es natürlich kein Problem, abseits davon dass ich eben mit meiner Symptomatik wieder arbeiten muss. Dann würde ich aber wenigstens nicht mein Erspartes verlieren.
Falls das wirklich so ist, verstehe ich aber nicht, wieso ich von einigen Fällen gelesen habe, die letzten Endes auf ihren Kosten sitzen geblieben sind und dann Zuflucht bei Familie/Verwandten suchen mussten oder Darlehen aufnehmen mussten. Müssten solche Fälle dann nicht eigentlich letzten Endes immer, zumindest bis zur Beurteilung durch einen MD, dann rückwirkend ihr Geld erhalten haben?
Ich habe weiterhin große Angst, dass jede Stunde die vergeht mich mein Erspartes kostet, und der Drang dem ganzen ein Ende zu setzen, indem ich mich trotz meiner Krankheit mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stelle, ist groß.
Allerdings habe ich auch in diesem Fall wieder Angst: Denn das würde ja sehr verdächtig wirken, dass diese Person jetzt auf einma, kurz vor der Begutachtung, wieder arbeiten geht.
Ich sehe einfach keinen Ausweg, egal wo ich hinschaue, denn irgendwie ist überall absolut der Wurm drin und ich verliere entweder meine Ersparnisse oder werde vielleicht dann nicht mehr ernst genommen, wenn ich wieder aufgrund Übermüdung und Burnout krank machen muss...
lG und vielen Dank....
Wenn es stimmt was du schreibst - dass bei einer Attestierung durch den medizinischen Dienst selbst im Fall von Diagnose Psyche - die Krankenkasse zu zahlen hat, dann müsste ich mir wohl keine Sorgen machen.
Aber ich habe da so meine Zweifel, ob die Kasse nicht trotz dem versuchen würde, erstmal einen Ablehnungsbescheid herauszugeben und abzuwarten bis ich Widerspruch einlege, und evtl. dann noch klage, und wenn das passieren würde, würde wieder viel Zeit für mich vergehen, in der ich von meinen Ersparnissen leben müsste. Doch nun gut, ich gehe mal davon aus dass du hierbei Recht hast.
Allerdings weiß ich nicht, ob der MD meine Arbeitsunfähigkeit attestieren wird, weil meine Lage sehr verzwickt ist. Meine therapeutischen Befunde zeigen zwar klar, dass ich während der letzten Beschäftigung (Dauer von 18 Monaten) sehr unter meinen Schlafstörungen gelitten habe, und dadurch auch unter starken Depressionen, zumal mein Vater dann letztes Jahr auch noch verstorben ist.
Jedoch habe ich mich nunmal durch mangelnde Lebenserfahrung nach der Kündigung durch meinen Ex-AG erstmal arbeitssuchend gemeldet, anstatt krank, und daher wird ja hauptsächlich meine AU angezweifelt, denn ich war ja meiner eigenen Angabe nach "arbeitsfähig".
Insofern bestehen für mich gewiße Zweifel an einer Attestierung durch den MD, vielleicht wird dieser mein unlogisches Vorgehen wie die Krankenkasse es tat werten, und zwar so, dass eben längere Zeit Behandlungsbedürftigkeit bestand, aber eben keine Arbeitsunfähigkeit, und dies auch jetzt noch so der Fall ist.
Wenn es nun aber so ist, wie du schreibst, dass selbst im Falle einer Diagnose "Arbeitsfähig" vom MD, mir rückwirkend das Krankengeld gezahlt werden muss, da es sich nur um eine Begutachtung des gegenwärtigen Zeitpunkts und nicht der Vergangenheit handeln kann, dann gäbe es natürlich kein Problem, abseits davon dass ich eben mit meiner Symptomatik wieder arbeiten muss. Dann würde ich aber wenigstens nicht mein Erspartes verlieren.
Falls das wirklich so ist, verstehe ich aber nicht, wieso ich von einigen Fällen gelesen habe, die letzten Endes auf ihren Kosten sitzen geblieben sind und dann Zuflucht bei Familie/Verwandten suchen mussten oder Darlehen aufnehmen mussten. Müssten solche Fälle dann nicht eigentlich letzten Endes immer, zumindest bis zur Beurteilung durch einen MD, dann rückwirkend ihr Geld erhalten haben?
Ich habe weiterhin große Angst, dass jede Stunde die vergeht mich mein Erspartes kostet, und der Drang dem ganzen ein Ende zu setzen, indem ich mich trotz meiner Krankheit mich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stelle, ist groß.
Allerdings habe ich auch in diesem Fall wieder Angst: Denn das würde ja sehr verdächtig wirken, dass diese Person jetzt auf einma, kurz vor der Begutachtung, wieder arbeiten geht.
Ich sehe einfach keinen Ausweg, egal wo ich hinschaue, denn irgendwie ist überall absolut der Wurm drin und ich verliere entweder meine Ersparnisse oder werde vielleicht dann nicht mehr ernst genommen, wenn ich wieder aufgrund Übermüdung und Burnout krank machen muss...
lG und vielen Dank....
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo,
du hast meine Frage leider nicht so ganz beantwortet - was ist dem ersten Monat deiner Arbeitsunfähigkeit - wonach soll sich das Krankengeld berechnen, nach dem letzten Arbeitsentgelt oder nach dem Arbeitslosengeld-1. Du hast geschrieben, dass du die arbeitssuchend gemeldet hast, bedeutet dies, dass du auch Arbeitslosengeld-1 beantragt hast?
Wann genau endete dein Arbeitsverhältnis - wann begann die Arbeitsunfähigkeit und von wann bis wann hast du Arbeitslosengeld-1 bezogen.
Ich befürchte irgendwie, dass es um die Arbeitsunfähigkeit hier nicht direkt geht, sondern eher um den Anspruch auf Krankengeld überhaupt.
Gruss
Czauderna
du hast meine Frage leider nicht so ganz beantwortet - was ist dem ersten Monat deiner Arbeitsunfähigkeit - wonach soll sich das Krankengeld berechnen, nach dem letzten Arbeitsentgelt oder nach dem Arbeitslosengeld-1. Du hast geschrieben, dass du die arbeitssuchend gemeldet hast, bedeutet dies, dass du auch Arbeitslosengeld-1 beantragt hast?
Wann genau endete dein Arbeitsverhältnis - wann begann die Arbeitsunfähigkeit und von wann bis wann hast du Arbeitslosengeld-1 bezogen.
Ich befürchte irgendwie, dass es um die Arbeitsunfähigkeit hier nicht direkt geht, sondern eher um den Anspruch auf Krankengeld überhaupt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse will MD einschalten - eigene Mitwirkung?
Hallo nocheinmal,
Entschuldigung, das ist mir im Stress hier eben wohl unterm Radar durch gegangen. Ich bin zurzeit seit ca. 2,5 Monaten arbeitsunfähig geschrieben. Im Krankengeldbezug stehe ich theoretisch seit 1 Monat, genau, seitdem nämlich meine Leistungen durch die Agentur eingestellt wurden, wo ich vorher krankgeschrieben war. Richtig, die ersten sechs Wochen war es ALG I.
Das Krankengeld berechnet sich auf Grundlage meines ehemaligen Leistungsbezuges von ALG 1, nicht nach meinem letzten Arbeitsentgelt. Mein Arbeitsverhältnis hat am Ende August geendet und meine Arbeitsunfähigkeit begann durch Attestierung etwa 2 Wochen später. ALG habe ich demnach von Anfang September bis Ende Oktober bezogen.
Falls es um den Anspruch auf Krankengeld geht - ist es denn möglich, dass aufgrund dieser o.g. relativ unnachvollziehbaren Lage (erst ALG dann sofort krank...) , die ja aufgrund von Unwissenheit eher als fahrlässiger Handlungsweise oder sogar unlauteren Motiven entstanden ist, mir durch den medizinischen Dienst die Arbeitsunfähigkeit / der Anspruch auf Krankengeld aberkannt wird? Falls ja, muss ich sofort handeln und trotz meiner gesundheitlichen Lage Arbeit suchen.
Zur Information noch, ich habe bereits ausgerechnet, dass durch die Beantragung von ALG I und das anschließende Attestieren/Krankengeldbezug mein die Höhe des eventuellen Krankengeldes sowieso um einige hundert € niedriger ausfallen würde, als wenn ich mich während meiner letzten Vollzeitbeschäftigung krank gemeldet und die 6 Wochen überstiegen hätte. Ich denke damit ist klar, dass ich hier nicht aus "finanziellen Motiven" gehandelt habe bzw. um etwas herauszuschlagen.... Diesen Vorwurf befürchte ich nämlich schon länger seitens des MD/Kasse/Amtes.
LG und danke für die Hilfe
Entschuldigung, das ist mir im Stress hier eben wohl unterm Radar durch gegangen. Ich bin zurzeit seit ca. 2,5 Monaten arbeitsunfähig geschrieben. Im Krankengeldbezug stehe ich theoretisch seit 1 Monat, genau, seitdem nämlich meine Leistungen durch die Agentur eingestellt wurden, wo ich vorher krankgeschrieben war. Richtig, die ersten sechs Wochen war es ALG I.
Das Krankengeld berechnet sich auf Grundlage meines ehemaligen Leistungsbezuges von ALG 1, nicht nach meinem letzten Arbeitsentgelt. Mein Arbeitsverhältnis hat am Ende August geendet und meine Arbeitsunfähigkeit begann durch Attestierung etwa 2 Wochen später. ALG habe ich demnach von Anfang September bis Ende Oktober bezogen.
Falls es um den Anspruch auf Krankengeld geht - ist es denn möglich, dass aufgrund dieser o.g. relativ unnachvollziehbaren Lage (erst ALG dann sofort krank...) , die ja aufgrund von Unwissenheit eher als fahrlässiger Handlungsweise oder sogar unlauteren Motiven entstanden ist, mir durch den medizinischen Dienst die Arbeitsunfähigkeit / der Anspruch auf Krankengeld aberkannt wird? Falls ja, muss ich sofort handeln und trotz meiner gesundheitlichen Lage Arbeit suchen.
Zur Information noch, ich habe bereits ausgerechnet, dass durch die Beantragung von ALG I und das anschließende Attestieren/Krankengeldbezug mein die Höhe des eventuellen Krankengeldes sowieso um einige hundert € niedriger ausfallen würde, als wenn ich mich während meiner letzten Vollzeitbeschäftigung krank gemeldet und die 6 Wochen überstiegen hätte. Ich denke damit ist klar, dass ich hier nicht aus "finanziellen Motiven" gehandelt habe bzw. um etwas herauszuschlagen.... Diesen Vorwurf befürchte ich nämlich schon länger seitens des MD/Kasse/Amtes.
LG und danke für die Hilfe
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