Liest sich wahrscheinlich etwas sperrig: Ich bin seit Herbst 2022 familienversichert bei der GKV der Ehefrau. Sie ist städtische Angestellte, ich bin seit Anfang 2023 angestellter ´Minijobber´ (< 500 Euro), davor war ich lange Selbständiger (& in der PKV) mit zuletzt sehr geringem Einkommen (davor Beamter, davor Angestellter in ´Jobs´). Die Ehefrau wird - mit dann fast 67 - Ende 2026 ´regulär´ in Rente gehen, ich - mit dann 62 - gerne auch: in eine vorgezogene Altersrente. Ich bin in einem ständischen Versorgungswerk, das dies prinzipiell bei entsprechenden Abzügen auch zuläßt. Ich werde dann mit Ach & Krach 5 Jahre Anwartschaft in der gesetzl. RV zusammen haben (ohne nennenswerten Rentenanspruch). Kurz: die Vorversicherungszeit für eine Pflichtversicherung in der KVdR erfülle ich auf keinen Fall.
Mein Ziel wäre, als (´Früh-´)Rentner freiwillig gesetzlich Versicherter zu werden. Mir sind die Prämissen nicht ganz klar ("unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate versichert bei einer GKV"). Ich habe aktuell mehrere Optionen und Unwägbarkeiten (es ist nicht klar, ob´s meinen Minijob Ende ´26 überhaupt noch gibt, es ist nicht klar, ob ich nicht besser doch erst später den Rentenantrag beim Versorgungswerk einreiche & bis dahin weiter familienversichert bleibe, mir ist nicht klar, ob dieser frühe Renteneintritt mit 62 für die KVdR überhaupt ´gültig´ ist).
Klar ist, daß ich dann den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die KVdR zu entrichten habe, zudem, daß mein ´gesamtes Einkommen´ für die KVdR herangezogen wird. Das würde dennoch merklich günstiger ausfallen, als ein PKV-Beitrag (Höhe der vorgezogenen Rente aus dem Versorgungswerk ca. 1.500 Euro, Höhe der Rente aus der RV bestenfalls 50 Euro, keine sonstigen Einkünfte).
Also: geht der bruchlose Übergang von Familienversicherung in die KVdR mit 62 problemlos? geht alternativ auch ein späterer Eintritt in die KVdR, wenn ich mit Renteneintritt der Ehefrau dann ohne Minijob - quasi arbeitslos - noch eine zeitlang familienversichert bleibe? Schwierig ...
Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Hallo und willkommen im Forum
Ja, der Übergang in die freiwillige Mitgliedschaft geht übergangslos und vollkommen in Ordnung. Dies passiert aber nur, weil durch Überschreitung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung eine eigene Mitgliedschaft erforderlich wird. Für die Krankenversicherung der Rentner sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, also ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) außen vor.
Gruss
Czauderna
Ja, der Übergang in die freiwillige Mitgliedschaft geht übergangslos und vollkommen in Ordnung. Dies passiert aber nur, weil durch Überschreitung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung eine eigene Mitgliedschaft erforderlich wird. Für die Krankenversicherung der Rentner sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, also ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) außen vor.
Gruss
Czauderna
Re: Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Hallo Czauderna & Danke für die nette Begrüßung + schnelle Antwort. Das mit der Überschreitung ist klar, das mit ´auch mit 62 Jahren´ war mir eben nicht klar. Es zwickt ggf. noch an den Optionen: Unterstellen wir mal, die Frau geht 2026 in Rente, ich bleibe idealiter familienversichert, verliere/verlasse den Minijob & beantrage die vorgezogene Rente beim Versorgungswerk erst deutlich später, weil mir +26% Abschlag dann doch zuviel ist. Bliebe ich damit "unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate versichert bei einer GKV"? Eigentlich doch schon (= auch gänzlich ohne Minijob) ...
Re: Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Hallo,
wenn Du aus einer Familienversicherung kommst, gibt es keine Vorversicherungszeiten mehr, um als Mitglied in der GKV zu bleiben. Das mit den 12 Monaten in solchen Fällen, das war einmal.
Gruss
Czauderna
wenn Du aus einer Familienversicherung kommst, gibt es keine Vorversicherungszeiten mehr, um als Mitglied in der GKV zu bleiben. Das mit den 12 Monaten in solchen Fällen, das war einmal.
Gruss
Czauderna
Re: Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Hallo Czauderna, (wenigstens) das klingt doch ziemlich entspannt. Zusammenfassung: ich bleibe auch mit regulärem Rentenbeginn der hauptversicherten Ehefrau weiter familienversichert (bis ich aus der Verdienstgrenze falle) & kann problemlos auch mit ´nur´ 62 Jahren (oder 63 oder 64 oder ...) bruchlos in die freiwillige Versicherung KVdR wechseln, sobald ich eben meine Rente beim Versorgungswerk anmelde (eine ggf. zusätzliche Rente der RV ab 67 davon unberührt); Klingt prima, ich suche nochmal nach dem Haar in der Suppe (irgendwas stört mich noch), ansonsten wäre das Thema hiermit erledigt, danke.
Re: Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Hallo,
wenn du es findest, das Haar. So wie du es geschildert hast, sollte keines zu finden sein.
Gruss
Czauderna
wenn du es findest, das Haar. So wie du es geschildert hast, sollte keines zu finden sein.
Gruss
Czauderna
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