Von der Familienversicherung in die KVdR als freiwillige Mitgliedschaft bei vorgezogener Altersrente ?
Verfasst: 22.01.2025, 19:51
Liest sich wahrscheinlich etwas sperrig: Ich bin seit Herbst 2022 familienversichert bei der GKV der Ehefrau. Sie ist städtische Angestellte, ich bin seit Anfang 2023 angestellter ´Minijobber´ (< 500 Euro), davor war ich lange Selbständiger (& in der PKV) mit zuletzt sehr geringem Einkommen (davor Beamter, davor Angestellter in ´Jobs´). Die Ehefrau wird - mit dann fast 67 - Ende 2026 ´regulär´ in Rente gehen, ich - mit dann 62 - gerne auch: in eine vorgezogene Altersrente. Ich bin in einem ständischen Versorgungswerk, das dies prinzipiell bei entsprechenden Abzügen auch zuläßt. Ich werde dann mit Ach & Krach 5 Jahre Anwartschaft in der gesetzl. RV zusammen haben (ohne nennenswerten Rentenanspruch). Kurz: die Vorversicherungszeit für eine Pflichtversicherung in der KVdR erfülle ich auf keinen Fall.
Mein Ziel wäre, als (´Früh-´)Rentner freiwillig gesetzlich Versicherter zu werden. Mir sind die Prämissen nicht ganz klar ("unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate versichert bei einer GKV"). Ich habe aktuell mehrere Optionen und Unwägbarkeiten (es ist nicht klar, ob´s meinen Minijob Ende ´26 überhaupt noch gibt, es ist nicht klar, ob ich nicht besser doch erst später den Rentenantrag beim Versorgungswerk einreiche & bis dahin weiter familienversichert bleibe, mir ist nicht klar, ob dieser frühe Renteneintritt mit 62 für die KVdR überhaupt ´gültig´ ist).
Klar ist, daß ich dann den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die KVdR zu entrichten habe, zudem, daß mein ´gesamtes Einkommen´ für die KVdR herangezogen wird. Das würde dennoch merklich günstiger ausfallen, als ein PKV-Beitrag (Höhe der vorgezogenen Rente aus dem Versorgungswerk ca. 1.500 Euro, Höhe der Rente aus der RV bestenfalls 50 Euro, keine sonstigen Einkünfte).
Also: geht der bruchlose Übergang von Familienversicherung in die KVdR mit 62 problemlos? geht alternativ auch ein späterer Eintritt in die KVdR, wenn ich mit Renteneintritt der Ehefrau dann ohne Minijob - quasi arbeitslos - noch eine zeitlang familienversichert bleibe? Schwierig ...
Mein Ziel wäre, als (´Früh-´)Rentner freiwillig gesetzlich Versicherter zu werden. Mir sind die Prämissen nicht ganz klar ("unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate versichert bei einer GKV"). Ich habe aktuell mehrere Optionen und Unwägbarkeiten (es ist nicht klar, ob´s meinen Minijob Ende ´26 überhaupt noch gibt, es ist nicht klar, ob ich nicht besser doch erst später den Rentenantrag beim Versorgungswerk einreiche & bis dahin weiter familienversichert bleibe, mir ist nicht klar, ob dieser frühe Renteneintritt mit 62 für die KVdR überhaupt ´gültig´ ist).
Klar ist, daß ich dann den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag für die KVdR zu entrichten habe, zudem, daß mein ´gesamtes Einkommen´ für die KVdR herangezogen wird. Das würde dennoch merklich günstiger ausfallen, als ein PKV-Beitrag (Höhe der vorgezogenen Rente aus dem Versorgungswerk ca. 1.500 Euro, Höhe der Rente aus der RV bestenfalls 50 Euro, keine sonstigen Einkünfte).
Also: geht der bruchlose Übergang von Familienversicherung in die KVdR mit 62 problemlos? geht alternativ auch ein späterer Eintritt in die KVdR, wenn ich mit Renteneintritt der Ehefrau dann ohne Minijob - quasi arbeitslos - noch eine zeitlang familienversichert bleibe? Schwierig ...