Rückwirkend doppelte Beiträge?
Verfasst: 02.03.2025, 19:34
Hallo,
ich hoffe ich bin in der korrekten Kategorie, da mein Sachverhalt GKV und PKV betrifft.
Folgendes ist passiert:
-Während meiner Angestelltentätigkeit war ich in der PKV versichert.
-Ich bin dann arbeitslos geworden (ALG 1) und währenddessen in der GKV versichert gewesen. In der PKV bestand eine Anwartschaft
-Nach 12 Monaten bekam ich dann kein Arbeitslosengeld (ALG1) mehr.
-Nach Rücksprache mit der GKV und PKV wurde mir für die Zeit in der ich kein ALG 1 erhielt empfohlen, mich freiwillig in der GKV mit dem Mindestbeitrag zu versichern. Dieser Zeitraum betrug 2,5 Monate.
-Im Anschluss (Anfang 2024) hatte ich dann wieder als Angestellter eine Arbeit. Ich wollte auf Grund der Anwartschaft zurück in die PKV. Dies wurde mir von der PKV verweigert, da ich den Antrag bereits zum Auslaufen meine Arbeitslosengeldes (ALG1) hätte stellen sollen und die Frist der Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung nun verstrichen sei.
-Ich wandte mich daraufhin an den PKV Ombudsmann. Da ich nachweisen konnte, dass PKV und GKV mich falsch beraten hatten, darf ich nun doch rückwirkend zum Ende meines Arbeitslosengeldes zurück in die PKV.
Hier meine drei Fragen bezüglich der Beiträge:
1) Laut Ombudsmann kann ich nur rückwirkend zum Ende meines Arbeitslosengeldes in die PKV. Somit müsste ich für die Zeit zwischen Ende des Arbeitslosengeldes und Beginn der Angestelltentätigkeit (2,5 Monate) rückwirkend die PKV Beiträge bezahlen. Habe ich das richtig verstanden?
2) In dieser Zeit war ich freiwillig in der GKV versichert. Somit würde ich für den gleichen Zeitraum Beiträge an die GKV und an die PKV zahlen. Kann ich die Beiträge auf Grund von gesetzlichen Vorschriften von der GKV zurückfordern oder sind diese verloren?
3)Mit Beginn meiner Angestelltentätigkeit war ich auf Grund der Höhe meines Einkommens freiwillig in der GKV versichert. Die Beiträge (AG/AN) wurden auch alle im Jahr 2024 bezahlt. Nun komme ich ja auf Entscheid des Ombudsmanns rückwirkend zum Ende 2023 wieder in die PKV. Wird meine Zeit als Angestellter zwischen den beiden Versicherungen verrechnet oder muss ich für diese Zeit ebenfalls doppelt GKV und PKV bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.
ich hoffe ich bin in der korrekten Kategorie, da mein Sachverhalt GKV und PKV betrifft.
Folgendes ist passiert:
-Während meiner Angestelltentätigkeit war ich in der PKV versichert.
-Ich bin dann arbeitslos geworden (ALG 1) und währenddessen in der GKV versichert gewesen. In der PKV bestand eine Anwartschaft
-Nach 12 Monaten bekam ich dann kein Arbeitslosengeld (ALG1) mehr.
-Nach Rücksprache mit der GKV und PKV wurde mir für die Zeit in der ich kein ALG 1 erhielt empfohlen, mich freiwillig in der GKV mit dem Mindestbeitrag zu versichern. Dieser Zeitraum betrug 2,5 Monate.
-Im Anschluss (Anfang 2024) hatte ich dann wieder als Angestellter eine Arbeit. Ich wollte auf Grund der Anwartschaft zurück in die PKV. Dies wurde mir von der PKV verweigert, da ich den Antrag bereits zum Auslaufen meine Arbeitslosengeldes (ALG1) hätte stellen sollen und die Frist der Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung nun verstrichen sei.
-Ich wandte mich daraufhin an den PKV Ombudsmann. Da ich nachweisen konnte, dass PKV und GKV mich falsch beraten hatten, darf ich nun doch rückwirkend zum Ende meines Arbeitslosengeldes zurück in die PKV.
Hier meine drei Fragen bezüglich der Beiträge:
1) Laut Ombudsmann kann ich nur rückwirkend zum Ende meines Arbeitslosengeldes in die PKV. Somit müsste ich für die Zeit zwischen Ende des Arbeitslosengeldes und Beginn der Angestelltentätigkeit (2,5 Monate) rückwirkend die PKV Beiträge bezahlen. Habe ich das richtig verstanden?
2) In dieser Zeit war ich freiwillig in der GKV versichert. Somit würde ich für den gleichen Zeitraum Beiträge an die GKV und an die PKV zahlen. Kann ich die Beiträge auf Grund von gesetzlichen Vorschriften von der GKV zurückfordern oder sind diese verloren?
3)Mit Beginn meiner Angestelltentätigkeit war ich auf Grund der Höhe meines Einkommens freiwillig in der GKV versichert. Die Beiträge (AG/AN) wurden auch alle im Jahr 2024 bezahlt. Nun komme ich ja auf Entscheid des Ombudsmanns rückwirkend zum Ende 2023 wieder in die PKV. Wird meine Zeit als Angestellter zwischen den beiden Versicherungen verrechnet oder muss ich für diese Zeit ebenfalls doppelt GKV und PKV bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.