GKV Freiwillig versichert - Einnahmen sonstige
Verfasst: 22.03.2025, 18:18
Frage. Man ist in der Krankenkasse Gesetzlich weiter Freiwillig versichert, also bis zur Mindesbemessungsgrenze von derzeit 1248,33€ und man hat keine weiteren Sozialversicherungspflichtigen
Einnahmen.
Wenn nun z.b Geldbeträge aufs eigene Konto einbezahlt werden, werden diese Beträge später als Einnahme angesehen ?
Oder überhaupt Gelder aus Erbe, Steuerrückerstattungen oder sonstigen Quellen? Und kann es dadurch passieren das man dann aufs Jahr gesehen über die Jährliche Mindesbemessungsgrenze kommt bzw. welche Konsequenzen hätte das? Ich bin derzeit Privatier als Info.
Danke ......
Einnahmen.
Wenn nun z.b Geldbeträge aufs eigene Konto einbezahlt werden, werden diese Beträge später als Einnahme angesehen ?
Oder überhaupt Gelder aus Erbe, Steuerrückerstattungen oder sonstigen Quellen? Und kann es dadurch passieren das man dann aufs Jahr gesehen über die Jährliche Mindesbemessungsgrenze kommt bzw. welche Konsequenzen hätte das? Ich bin derzeit Privatier als Info.
Danke ......