Freund 24J, ohne einkommen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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~sandra~
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Freund 24J, ohne einkommen

Beitragvon ~sandra~ » 29.11.2007, 10:15

Ich schildere euch mal mein Problem. Mein Freund ist 24 Jahre und war bis zu seinem 23 Geburtstag Familienversichert. Die Krankenkasse hat ihm das aber erst vor 4 Monaten mitgeteilt. Sein glück war, dass er ab da angemeldet war und sie die Versicherung mit seinem Arbeitgeber geteilt hat. Jetzt wird er zum 31.12 arbeitslos. Er wohnt zuhause und bekommt somit kein Alg II aber auch kein ALG 1 weil er kein Jahr gearbeitet hat. Wie soll er sich jetzt versichern, bzw wie soll er das bezahlen? was soll er machen? Er hat keinen Job, auch keinen 400€ job.

Danke .-.

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Beitragvon Frank » 29.11.2007, 10:23

Er zahlt den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ca. 130-140 EUR. Er ist gesetzlich verpflichtet sich zu versichern.

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Beitragvon ~sandra~ » 29.11.2007, 10:25

Wie soll er diese Zahlen, wenn er kein Einkommen hat?

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Beitragvon Frank » 29.11.2007, 10:33

Jobben gehen, Eltern fragen...
Ich habe das Gesetz nicht gemacht.

~sandra~
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Beitragvon ~sandra~ » 29.11.2007, 10:34

Die Eltern sind geschieden und der Vater bekommt selbst nur eine kleine Rente von 800€, das ist ausgeschlossen! Er sucht ja nach jobs aber findet nichts.

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Beitragvon Rossi » 29.11.2007, 11:21

Dann muss halt eben im Rahmen des ALG II geprüft werden, ob er dort einen Anspruch hat.

Da er noch keine 25 Jahre alt ist, fliesst das Einkommen des Vaters (er wohnt doch im Haushalt des Vaters, richtig) mit in die ALG II-Berechnung.

Allein der Regelbedarf für 2 Personen beträgt schon 625,00 Euro (347,00 Euro Vater / 278,00 Euro Sohneman), dazu kommen noch die Kosten für die Unterkunft.

Vermutlich besteht hier ein Anspruch auf ALG II, dadurch ist er dann auch versichert.

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Beitragvon ~sandra~ » 29.11.2007, 11:22

Der vater wohnt im eigenheim, das abbezahlt ist..also miete und Strom/Wasser müssen sie beide nicht bezahlen.. Das zahlt die Großmutter im Nachbarhaus mit.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 29.11.2007, 11:58

Eine Möglichkeit wäre den Hauptwohnsitz abmelden und so tun als wäre man mal im Ausland.

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Beitragvon Frank » 29.11.2007, 12:04

Gast100 hat geschrieben:Eine Möglichkeit wäre den Hauptwohnsitz abmelden und so tun als wäre man mal im Ausland.


Man kann sich auch schwarz anmalen und nur noch nachts unterwegs sein ...

Im Ernst, ohne Krankenversicherung geht gar nicht. Das ist nun mal so.

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Beitragvon ~sandra~ » 29.11.2007, 12:07

Das mit dem Ausland find ich auch schwachsinnig. Immerhin muss nur mal was passieren und er steht da. Ich finde das gesetz ist nicht Flächenddeckend. Familienversichert wäre die billigste variante und einfachste, aber die geht ja nimmer -.-

Gast100

Beitragvon Gast100 » 29.11.2007, 14:17

Frank hat geschrieben:
Im Ernst, ohne Krankenversicherung geht gar nicht. Das ist nun mal so.


Ach was. Ich war jahrelang ohne Krankenversicherung und hab prima mit gelebt.
Zuletzt geändert von Gast100 am 29.11.2007, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 29.11.2007, 14:21

~sandra~ hat geschrieben:Das mit dem Ausland find ich auch schwachsinnig. Immerhin muss nur mal was passieren und er steht da. Ich finde das gesetz ist nicht Flächenddeckend. Familienversichert wäre die billigste variante und einfachste, aber die geht ja nimmer -.-


Wenn was passiert, muss man den Wohnsitz nur wieder anmelden. Kein Problem. Ich glaube das geht sogar eine Woche rückwirkend ohne straffällig zu werden.

Ich schrieb das nur, weil es hieß, er habe kein Geld. Also von mir bekommt er's nicht. Sorry.


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