Rückläufig anfallende Beitragsdifferenzen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Flow
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Rückläufig anfallende Beitragsdifferenzen

Beitragvon Flow » 29.11.2007, 18:39

Guten Tag,

Ich habe dieses Forum in letzter Zeit des Öfteren besucht, um mir den ein oder anderen Tipp zu suchen, bin aber bei meinem aktuellen Problem nicht wirklich weiter gekommen. Ich hoffe also auf eure Hilfe.

Das Ganze ist wahrscheinlich ziemich simpel, allerdings geht es um einen Betrag von knapp 500€, darum möchte Ich möglichst sicher sein, bevor Ich zahle.

Folgende Situation:
Eine Verwandte ist bei der Techniker Krankenkasse versichert und hat auch brav ihre Beiträge bezahlt. Allerdings wurde zum 01.07.2007 der Beitragssatz erhöht, ohne dass man sie davon unterrichtet hat. Nun ist vor wenigen Tagen eine Mitteilung in die Wohnung geflattert, die meine Verwandte von eben jener Erhöhung unterrichten sollte. (Immerhin mehr als vier Monate nach der Erhöhung)
Nun wird ein Betrag von knapp 500€ eingefordert, rückläufig vom 01.07.07 entstanden.

Des weiteren hat meine Verwandte kurzfristig vorher einen Anruf der TKK bekommen, bei dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie in näherer Zukunft eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung erhalten würde, allerdings sagte man ihr zu diesem Zeitpunkt, dass keine Rückzahlung fällig werden würden.

Ich hoffe jemand kann hier helfen,
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Flo

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.11.2007, 20:23

Zunächst einmal ein paar Fragen, die der Sachverhaltskärung dienen:

- war die Bekannte freiwillig oder pflichtversichert

- womit wird die Beitragserhöhung begründet (geändertes Einkommen oder Erhöhung KV-Satz)

- hat sie damals einen schriftlichen Bescheid über die Höhe des ursprünglichen Beitrages erhalten

- stand in diesem Bescheid, ab wann und wie lange der Beitrag gilt

Flow
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Beitragvon Flow » 30.11.2007, 12:21

Also sie ist freiwillig versichert und die Beitragserhöhung ergibt sich aus einer Erhöhung des KV-Satzes.
Ein schriftlicher Bescheid ist ebenfalls vorhanden, allerdings beschränken sich die Angaben über den Zeitraum der Gültigkeit des Betrag auf den Beginn.(den 01.01.03)

Hoffe das hilft :)

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.11.2007, 18:33

Sorry,

kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Krankenkasse den Beitragssatz so extrem erhöht, dass monatlich ca. 100,00 Euro mehr zu zahlen sind.

Zudem kann eine Beitragserhöhung aufgrund des geänderten Beitragssatzes - meines Erachtens - nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Der Gesetzgeber hat in den allgemeinen Vorschriften des SGB IV einige Aussagen dazu getroffen. Hier gilt grundsätzlich, wenn die Feststellung bis zum 15. des Monats getroffen wird, dass dieser Beitrag zum nächsten 15. des Monats erstmalig fällig wird. Erfolgt die Feststellung ab dem 16. des Monats, dann erst zum übernächsten Monat. Allerdings kann die Satzung der Krankenkasse hier auch etwas anderes regeln.

So wie es aussieht, hat sich vermutlich das Einkommen der Bekannten rückwirkend geändert, sodass auch rückwirkend mehr Beiträge zu zahlen sind. Es könnte auch sein, dass sie auf ein Schreiben der Krankenkasse (Auskunft zum Einkommen) nicht reagiert hat, sodass sie fiktiv eingestuft wird.

Ich würde definitiv den Kontakt zur Krankenkasse suchen und die Geschichte mal vernünftig aufklären. Etwas passt hier nicht!!!

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Flow » 30.11.2007, 19:38

Danke für die Auskunft, Ich werde das unter dem hintergrund nochmal mit ihr durchsprechen und mich dann entsprechend mit der tkk auseinandersetzen.

Danke nochmal :)
MFG
Flow


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