GKV Verständnisfrage
Verfasst: 04.06.2025, 09:55
Hallo
Meine Frau ist Freiwillig in einer GKV Versichert, durch meinen alten Beruf kann ich nur PKV Versichert sein.
Wie immer kommt jedes Jahr ein Brief wo die Einkünfte abgefragt wird.
Da die Deutsche Sprache eine sehr klare ist und wenig Spielraum lässt, ist mir ein Satz aufgefallen, der mich Nachdenklich stimmt.
Zitat" Bei Mitgliedern, deren Ehepartner nicht gesetzlich oder Privat Krankenversichert sind, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eignen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten zusammen" Zitat ende.
Wir haben hier eine Verneinung Ehepartner nicht gesetzlich oder privat Versichert sind
Also muss es eine andere Regelung geben, wenn der Ehepartner privat Versichert ist! Bei der GKV wäre dann wohl die Frau in der Familien GKV und somit mitversichert mit dem Ehepartner.
Bitte Antworten mit Fakten und nicht könnte sein, vielleicht, habe ich gehört, das war schon immer so, bringt mich nicht weiter.
Weil ich habe keine Antwort gefunden und somit könnte es sein, das ich doch einen Verwaltungsanwalt beauftragen muss, darum meine Frage hier im Forum, der sich in dieser Thematik besser auskennt.
Gruß
André
Meine Frau ist Freiwillig in einer GKV Versichert, durch meinen alten Beruf kann ich nur PKV Versichert sein.
Wie immer kommt jedes Jahr ein Brief wo die Einkünfte abgefragt wird.
Da die Deutsche Sprache eine sehr klare ist und wenig Spielraum lässt, ist mir ein Satz aufgefallen, der mich Nachdenklich stimmt.
Zitat" Bei Mitgliedern, deren Ehepartner nicht gesetzlich oder Privat Krankenversichert sind, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eignen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten zusammen" Zitat ende.
Wir haben hier eine Verneinung Ehepartner nicht gesetzlich oder privat Versichert sind
Also muss es eine andere Regelung geben, wenn der Ehepartner privat Versichert ist! Bei der GKV wäre dann wohl die Frau in der Familien GKV und somit mitversichert mit dem Ehepartner.
Bitte Antworten mit Fakten und nicht könnte sein, vielleicht, habe ich gehört, das war schon immer so, bringt mich nicht weiter.
Weil ich habe keine Antwort gefunden und somit könnte es sein, das ich doch einen Verwaltungsanwalt beauftragen muss, darum meine Frage hier im Forum, der sich in dieser Thematik besser auskennt.
Gruß
André