Freiwillige Krankenversicherung trotz Beurlaubung

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gonzo
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Freiwillige Krankenversicherung trotz Beurlaubung

Beitragvon gonzo » 03.12.2007, 20:57

Hallo zusammen,
ich möchte nachfolgend mich und mein kleines Problem kurz vorstellen und bitte euch um Hilfe:
Als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze war ich in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zum 31.08.2007 freiwillig versichert. Ich habe mich von meinem Arbeitgeber wegen eines Auslandsaufenthaltes vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008 beurlauben lassen. Für meinen Auslandsaufenthalt in Kanada erhalte ich in Deutschland keine Bezüge. Dies war auch der Grund die Krankenversicherung zum 31.08.2007 zu kündigen. Nun bin ich seit dem 01.09.2007 in Kanada und habe zu meinem Entsetzen festgestellt, dass die Krankenversicherung mir 590€ für einen Montatsbeitrag abgebucht hat. Als freiwillig Versicherter musste ich ja bisher die Monatsbeiträge selber zahlen (nicht der Arbeitgeber).
Ich rief die Krankenkasse an. Diese teilte mir mit, dass für Angestellte (Arbeitnehmer beim Land) bei einer Beurlaubung noch 1 Monat lang Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Diese Begründung gibt der Krankenkasse das Recht, von meinem Konto einen ganzen Monatsbeitrag abzubuchen. Das Groteske dabei ist, dass ich vom Arbeitgeber kein Gehalt und nicht mal eine Zusatzzahlung zur Krankenversicherung bekommen habe.
Warum darf die Krankenkasse trotz meiner fristgerechten Kündigung mir einen Monatsbitrag abbuchen, obwohl ich kein Gehalt mehr beziehe?
Bitte um eure Hilfe. Ich bin hier in Kanada und 590€ sind eine Menge Geld für eine Leistung, die nicht geboten wird.
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Beitragvon Rossi » 03.12.2007, 23:30

Jooh, isss doch klasse!!!

Dann soll doch bitte mal der Sachbearbeiter der Krankenkasse - der sich so etwas schönes ausgedacht hat - ne explizite Rechtsgrundlage benennen!?!?

Also, ich finde derzeit keine Rechtsgrundlage - vielleicht der Sachbearbeiter der KV?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass Du offensichtlich Deine freiwillige KV gekündigt hast. Okay, soweit und sogut in Ordnung.

Wenn die KV gemeint, hier noch länger Beiträge fordern zu können, dann soll Sie es bitte mit einem rechtsmittelfähige Bescheid fordern. Auf die Rechtsgrundlagen bin ich gespannt.

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Beitragvon Frank » 04.12.2007, 13:00

Hast du deinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet ? zum 31.08.07? Hast du dies der Krankenkasse mitgeteilt?

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Beitragvon gonzo » 04.12.2007, 19:18

@Frank,
warum muss ich mich abmelden? Ich habe meine Wohnung nachwievor in Deutschland. Ich bin lediglich für ein Jahr ins Ausland gegangen.

@alle,
nach langem hin und her und endlosen Telefonaten mit zahlreichen Sachbearbeitern wurde mir (zunächst telefonisch) mitgeteilt, dass mir der Betrag zurückerstattet wird. Ich freue mich sehr und möchte euch für die Hinweise danken.
Leider hatte die Geschichte einen winzigen Beigeschmack.
a) Jeder Sachbearbeiter hatte stets eine andere Erklärung. Eine gemeinsame Rechtsgrundlage für das Abbuchen eines Montasbeitrages konnte mir jedoch keiner Nennen.
b) Obwohl ich eine schriftliche Bestätigung meiner fristgerechten Kündigung besitze, wurde mir vorgeworfen, ich hätte zum späteren Zeitpunkt gekündigt.

Noch habe ich das Geld nicht erhalten und habe auch keine schriftliche Zusage für die Rückerstattung des Geldes erhalten. Fakt ist, dass bei meiner ehemaligen Krankenkasse (eine der Größten in D) fast alle Sachbearbeiter nicht fähig waren, mein Anliegen zu verstehen.

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Beitragvon Frank » 05.12.2007, 13:04

Wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast, bist du ja noch Einwohner dieses Landes. Und für alle Einwohner gilt ja die Pflicht zur Krankenversicherung. Es kann sein, dass du nach der Rückkehr der Krankenkasse belegen mußt, dass du auch tatsächlich im Ausland warst und nicht in D. Das können Mietverträge in Kanada sein oder Arbeitsverträge oder ähnliches. Wenn es doof läuft kannst du nämlich rückwirkend Beiträge zahlen. Also Belege sammeln. Hast du eine Krankenversicherung für Kanada?


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