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Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung

Verfasst: 05.12.2025, 17:09
von Malchance
Sachverhalt: die Eltern eines minderjährigen ukrainischen Kindes befinden sich beide seit dem 01.11.2025 wieder in der Ukraine.
Das Kind war bei Ihnen bis zum 31.10.2025 familienversichert,lebt jetzt bei der Tante in Deutschland.
Frage:Ab wann kann das Kind in die freiwillige Versicherung aufgenommen werdeen ? (rückwirkend ab dem 01.11.205
oder ab dem 01.12.2025).

Ich hoffe auf eine Reaktion

Malchance

Re: Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung

Verfasst: 05.12.2025, 19:53
von Czauderna
Hallo,
wenn die Familienversicherung endet, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung, es sei denn, es wird gegenüber der bisherigen Krankenkasse ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. In diesem Falle endet die Familienversicherung am 31.10.2025, sodass die Anschlussversicherung ab dem 01.11.2025 beginnt.
Gruss
Czauderna

Re: Beginn freiwillige Mitgliedschaft nach Ende der Familienversicherung

Verfasst: 10.12.2025, 18:04
von Rossi
Nun ja, ich würde die Familienversicherung als Pflegekind über die Tante beantragen. Diese ist kostenlos!