Höchstsatz/Beitragsbemessungsgrenze bei Krankengeld : Aktuelles Jahr oder Vorjahr - welche gilt?
Verfasst: 07.02.2026, 18:36
Hallo Forum,
Zu folgendem Fall würde ich gerne die Intelligenz des Forums befragen:
- AN wird gegen Ende 2025 AU, z.B. zum 1.12.2025
- Lohnfortzahlung 6 Wochen reicht bis in 2026, also z.B. bis 11.01.2026
- Krankengeld im Anschluss, z.B. ab 12.01.2026
- AN verdient über Beitragsbemessungsgrenze in der KV, sowohl 2025 als auch 2026.
- Herangezogen wird zur Berechnung der Verdienst vor der AU, also z.B. aus 11/2025.
Die Krankenkasse wird feststellen, daß der Höchstsatz an Krankengeld zu zahlen ist. Bleibt folgende Frage:
Welcher Höchstsatz - der aus 2025 (da begann die AU) oder der aus 2026 (da begann der Zeitraum des Krankengelds)?
Danke für eure Mithilfe.
Viele Grüsse,
Horst1234
Zu folgendem Fall würde ich gerne die Intelligenz des Forums befragen:
- AN wird gegen Ende 2025 AU, z.B. zum 1.12.2025
- Lohnfortzahlung 6 Wochen reicht bis in 2026, also z.B. bis 11.01.2026
- Krankengeld im Anschluss, z.B. ab 12.01.2026
- AN verdient über Beitragsbemessungsgrenze in der KV, sowohl 2025 als auch 2026.
- Herangezogen wird zur Berechnung der Verdienst vor der AU, also z.B. aus 11/2025.
Die Krankenkasse wird feststellen, daß der Höchstsatz an Krankengeld zu zahlen ist. Bleibt folgende Frage:
Welcher Höchstsatz - der aus 2025 (da begann die AU) oder der aus 2026 (da begann der Zeitraum des Krankengelds)?
Danke für eure Mithilfe.
Viele Grüsse,
Horst1234