Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Verfasst: 26.02.2026, 13:52
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 Abs. 7 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Ist diese nur anzuwenden auf Personen, die im Jahre 2002 angestellt waren oder auch für Personen, die selbständig waren und ohnehin nicht versicherungspflichtig?
ich habe eine Frage zur Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 Abs. 7 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Ist diese nur anzuwenden auf Personen, die im Jahre 2002 angestellt waren oder auch für Personen, die selbständig waren und ohnehin nicht versicherungspflichtig?