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Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Verfasst: 26.02.2026, 13:52
von Aflower
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 Abs. 7 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html

Ist diese nur anzuwenden auf Personen, die im Jahre 2002 angestellt waren oder auch für Personen, die selbständig waren und ohnehin nicht versicherungspflichtig?

Re: Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Verfasst: 26.02.2026, 14:15
von Czauderna
Hallo,
ja, gilt nur für Arbeiter und Angestellte
Gruss
Czauderna