Sehr geehrte Forumteilnehmer,
Status: Versicherter lebt in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Kind (14 Jahre) und möchte für sich eine rückwirkende Zuzahlungsbefreiuung für 2025 beantragen. Nach meiner Kenntnis werden eheähnliche Gemeinschaften nicht gemeinsam berrechnet, nur Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften.
Gibt es dennoch den Einkommensfreibetrag für das Kind?
Vielen Dank für Hinweise
Grüße
Lichtaus
Zuzahlungsbefreiuung eheähnliche Gemeinschaft mit Kindern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Zuzahlungsbefreiuung eheähnliche Gemeinschaft mit Kindern
Hallo und willkommen im Forum
hier ist es beschrieben -https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=B100019_632001
und hier gibt es einen entsprechenden Rechner - https://www.tk.de/techniker/meine-tk/zuzahlungsrechner-2132440
Gruss
Czauderna
hier ist es beschrieben -https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=B100019_632001
und hier gibt es einen entsprechenden Rechner - https://www.tk.de/techniker/meine-tk/zuzahlungsrechner-2132440
Gruss
Czauderna
Re: Zuzahlungsbefreiuung eheähnliche Gemeinschaft mit Kindern
Vielen Dank für die Information
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