Ich beziehe eine Altersrente und bin in der KVdR pflichtversichert. Ich habe freiberufliche Nebeneinkünfte, die bisher unter die Freigrenze von 197,75 Euro fielen. Wenn ich diese Tätigkeit ausweite, komme ich über diese Freigrenze. Ich möchte in der KVdR bleiben und mich nicht freiwillig krankenversichern.
Dazu meine Frage: Ab wann geht die KV von einer haupt- statt einer nebenberuflichen Tätigkeit aus? (Rentenhöhe ca. 500 Euro, freiberuflicher Gewinn etwa gleich hoch, Arbeitsaufwand ca. 2 Stunden in der Woche, keine Beschäftigten).
KVdR, Haupt- bzw. nebenberufliche Einkünfte
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KVdR, Haupt- bzw. nebenberufliche Einkünfte
Hallo und willkommen im Forum,
so wie geschildert liegt hier keine hauptberufliche Selbständigkeit vor und die KVdR bliebe weiterbestehen.
Gruss
Czauderna
so wie geschildert liegt hier keine hauptberufliche Selbständigkeit vor und die KVdR bliebe weiterbestehen.
Gruss
Czauderna
Re: KVdR, Haupt- bzw. nebenberufliche Einkünfte
Vielen Dank!
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