Reform: Bessere "Rückkehrmöglichkeit" in die GKV?

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Pinyon
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Reform: Bessere "Rückkehrmöglichkeit" in die GKV?

Beitragvon Pinyon » 08.12.2007, 21:35

Hallo \:D/

mal eine Frage, und zwar geht es um meine Mutter.

Die hat mit fast 60, Schulden und einer zu erwartenden Minirente noch bei der Debeka unterschrieben. :| Die Vorausleistungen sind jedesmal ein riesen Problem, wirklich sparen tut sie auch nicht dabei, kurz: Fehler gemacht.

Zweiter Fehler: Rückkehrfrist verstreichen lassen.

Sieht also ziemlich hoffnungslos aus, was eine Rückkehr zur Barmer angeht.

Ich wollte aber nun mal fragen, ob sich durch die Reform (Versicherungspflicht) hier irgendwelche neuen Türen öffnen? Also wenn sie die Debekaversicherung kündigt, muß eine GKV sie dann aufnehmen?

Oder bleibt im Grunde alles beim alten wenn die Reform greift?

Vielen Dank.

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Beitragvon Rossi » 08.12.2007, 21:45

Beantworte uns doch zunächst mal nachfolgende Fragen?

- bis wann und wie war Mutti bei der BEK versichert?

- warum ist sie bei der BEK ausgeschieden?

- seit wann ist sie bei der DEBEKA versichert, wie hoch ist der Beitrag?

- wovon lebt Mutti derzeit?

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Pinyon » 08.12.2007, 22:19

Also meine Mutter war immer als Arbeitnehmerin/manchmal Arbeitssuchend in der GKV, also BEK, lückenlos. Seit 1994 über ihren derzeitigen Arbeitgeber. Seit Anfang 2005 (da rutschte sie vedienstmäßig gerade so eben in die Beihilfeberechtigung) ist sie bei der Debeka, verzugsloser Wechsel von der BEK, ebenfalls als Arbeitnehmerin (ist so ein "beamtenähnliches Beschäftigungsverhältnis" bei einem privaten Schulträger).

Grund für den Wechsel war, daß sie irgendwie dachte sie würde da immer viel bessere Leistungen bekommen und besser dastehen. Völlig irrational in ihrer Situation. Genaue Summen kenne ich leider nicht, muß ich erst nachfragen.

Den Job hat sie immer noch und wird ihn noch 4, maximal 5 Jahre machen, danach Rente.

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Beitragvon Rossi » 08.12.2007, 22:46

Öhm, irgendwie habe ich jetzt vermutlich nen Brett vorm Kopp?!?!

Aber dat verstehe icke jetzt nicht.

Seit Anfang 2005 (da rutschte sie vedienstmäßig gerade so eben in die Beihilfeberechtigung) ist sie bei der Debeka, verzugsloser Wechsel von der BEK, ebenfalls als Arbeitnehmerin (ist so ein "beamtenähnliches Beschäftigungsverhältnis" bei einem privaten Schulträger).


War sie vielleicht vorher freiwllig bei der BEK versichert und hat diese Versicherung gekündigt und anschliessend eine Restkostenversicherung bei der DEBEKA abgeschlossen!?!?

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Beitragvon Cassiesmann » 08.12.2007, 23:34

Pinyon hat geschrieben:Also meine Mutter war immer als Arbeitnehmerin/manchmal Arbeitssuchend in der GKV, also BEK, lückenlos. Seit 1994 über ihren derzeitigen Arbeitgeber. Seit Anfang 2005 (da rutschte sie vedienstmäßig gerade so eben in die Beihilfeberechtigung) ist sie bei der Debeka, verzugsloser Wechsel von der BEK, ebenfalls als Arbeitnehmerin (ist so ein "beamtenähnliches Beschäftigungsverhältnis" bei einem privaten Schulträger).



Eigener Beihilfeanspruch oder aufgrund Einkommen unter 18.000€/7664€ über den Ehegatten beihilfefähig? Für den eigenen Beihilfeanspruch ist das Einkommen Ihrer Mutter egal.

Welches Bundesland? Normalerweise steigt der Beihilfesatz mit der Pensionierung, so dass die PKV-Anteil der versichert wird sinkt.

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Beitragvon Rossi » 09.12.2007, 00:31

Ich glaube, Pinyon, muss noch ein wenig mehr zu der gesamten Lebenssituation schildern.

Vielleicht gibt es dort ja einen Weg, um die Konstellation etwas kostengünsitger zu regeln.

Lebt die liebe Mutter derzeit allein und hatte bis 2005 nur eine Beihilfeanspruch über den getrenntlebenden Ehemann?

Irgendwie verstehe ich den gesamten Sachverhalt noch nicht!?

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Beitragvon Cassiesmann » 09.12.2007, 00:53

rossi hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich den gesamten Sachverhalt noch nicht!?


MIT!

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Beitragvon Pinyon » 09.12.2007, 12:11

Oh weh, ich glaube das Problem ist, daß ich die verschiedenen Begriffe nicht so ganz auseinander halten kann, ich war selbst immer in der GKV und die Feinheiten zwischen privat, Beihilfe, Restkosten, usw sind böhmische Dörfer :oops:

Meine Mutter ist schon lange nicht mehr verheiratet. Es gibt da nur ein eigenes Einkommen.

Was ich weiß ist daß sie als AN versichert war, bei der BEK, und bis Anfang 2005. Dann kam eine neue Gehaltsstufe, die eine Privatversicherung ermöglichte, und die hat sie abgeschlossen, bei der Debeka. Zumindest verstehe ich das so.

Wie gesagt muß ich zugeben daß ich keine Ahnung habe ob das nun Restkosten oder was auch immer ist 8-[ Die Versicherung ist jedenfalls nicht nennenswert billiger für sie als der alte GKV-Beitrag, sagt sie selbst. Klingt also doch eher nach einer vollen Versicherung...?

Vermutlich ist das immer noch zu unklar. Ich rede am besten nochmal mit ihr und poste dann was verständlicheres. Besten Dank fürs erste und sorry für die Verwirrung.

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Beitragvon Rossi » 09.12.2007, 22:47

Hm, ich denke mal, dass Deine Mutti soviel verdient hat, dass sie oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, richtig?!

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Beitragvon Pinyon » 10.12.2007, 12:28

Wenn die Jahresarbeitentgeltgrenze der Betrag ist, ab dem man in die PKV kann, dann ja.

Wie gesagt, ich frag sie das alles nochmal. :oops:


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